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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.12.1869
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1869-12-01
- Erscheinungsdatum
- 01.12.1869
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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JL 279, I. December. Nichtamtlicher Theil. 3983 Warum verstehen sich die amerikanischen Buchhändler nicht dazu, wenn sie ein Werk, welches in Deutschland erschienen ist, in Amerika Nachdrucken wellen, weil sie von der Absatzfähigkeit desselben über zeugt sind, dem Autor oder Verleger das Recht des Nachdrucks ab zukaufen? Jedoch das kostet Geld und bietet dem belreffenden Buch händler keine Sicherheit, daß nicht ein anderer Freibeuter dasselbe Werk auch nachdruckt, ohne das Recht dazu erkauft zu haben. Was will das sagen, daß Hr. Steiger 7000 Eremplare Gartenlaube, oder mehr, in Amerika absetzt, die er von dem Verleger bezieht? Jedenfalls würde diese Zeitschrift schon nachgedruckt sein, wenn der Absatz hoch genug wäre, um die Kosten zu decken nnd einen ansehnlichen Profit übrig zu lassen. Ebenso verhält es sich mit den verschiedenen Con- versations-Lexika von Brockhaus, Meyer und Pierer. Diese Werke beanspruchen soviel Herstellungskosten, daß schon ein ganz tüchtiger Absatz dazu gehört, um dieselben zu decken. Es ist daher durchaus nicht als ein Entgegenkommen von Seiten der amerikanischen Buch händler zu betrachten, wenn diese Werke noch nicht dem Nachdruck verfallen sind. Hr. Steiger ist entschieden gegen ein Ucbereinkommen der ver schiedenen Staaten zum gegenseitigen Schutz des literarischen Eigen thums und, wie er sich ausdrückt, nur im Interesse des Volkes, das durch ein solches Gesetz in seiner Entwickelung gehemmt und in seinen Rechten gekränkt würde. Mir scheint, dieser Herr verwechselt hierbei die Begriffe und sieht sich und die übrigen Nachdruckcr für das „Volk" an. Auch das Volk in Deutschland ist der Bildung noch sehr bedürftig, und würde cs gewiß von Vielen recht freudig begrüßt werden, wenn die Bücher zu recht billigen Preisen zu haben wären. Auf eine gewisse Classe von Menschen, die kaum soviel einnchmcn, um damit nothdürftig ihr Leben zu fristen, wird man in Amerika auch nicht als Bücherkäufcr rechnen können. Es ist von manchem deutschen Verleger eine Verbindung mit amerikanischen Buchhändlern angebahnt worden. Ob aber der Absatz im Vcrhältniß zu den gewährten günstigen Bedingungen steht, ist sehr die Frage. Gerade die Werke, die von Deutschland bezogen werden, würden gewiß von dem Besteller in Anbetracht der hohen Frachlspesen re. mit einem entsprechenden Aufschlag bezahlt werden. Hr. Steiger selbst gibt den Import deutscher Werke in Amerika auf 250,000 Dollars an, eine wirklich unbedeutende Summe im Vcrhältniß der großen Menge wohlhabender Deutschen, die in den Vereinigten Staaten leben; was müssen da noch außerdem für Nachdrücke verkauft werden? Wir haben in Deutschland seit Jahren gesehen, daß in Oesterreich trotz der höheren Preise der Absatz der Bücher noch sehr bedeutend ist. Ein Buch, welches in Norddeutschland 5 kostet, berechnet der oesterreichische Buchhändler anstatt zu 7 fl. 50 kr., zu 9sl. 50 kr. und verkauft es, und ich bin fest überzeugt, daß die Deutschen in Amerika die deutschen Werke zu den Originalpreisen kaufen würden, ohne daß die Summe des jetzigen Imports bedeutend geschmälert würde. So bald der deutsche Verleger die Sicherheit hat, daß seine Werke in Amerika nicht nachgedruckt werden, wird er bei seinen Calculationen auch den Absatz dieses Landes mit in den Kreis seiner Berechnungen ziehen können, und dürfte es dann wahrscheinlich sein, daß auch in Deutschland die Bücher billiger verkauft werden können als bisher. H- Miscellen. Lübeck, 27. Nov. Es dürfte nicht unangemessen sein, noch nachträglich die Aufmerksamkeit des Verlagshuchhandels auf die Bekanntmachung des hiesigen Handelsgerichts in Nr. 271 des Börsenblattes hinzulenken. Zufolge eines uns zugegangeneu Be richts nämlich ist in der zum 13. November convocirten Creditoren- Versammlung des Buchhändlers A. F. E. Asschenfeldt, in Firma Friedr. Asschenfeldt, beschlossen worden, das zu dessen Concurs- massc gehörige Sorlimeutslager, soweit thunlich, rasch und in allernächster Zeit durch Ausverkauf, d. h. zu den Buchhändler-Netto preisen und darunter, dagegen den zu Anfang kommenden Jahres etwa noch unverkauft gebliebenen Rest im Wege der öffentlichen Versteigerung zu realisiren. Da der Stand der Masse — wenn auch nicht unerwarteter, so doch bedauerlicher Weise — ein recht un günstiger zu nenucu ist und für die Buchglänbigcr, zu denen wahr scheinlich sämmtliche Verleger zählen werden, so gut wie gar keine Aussicht vorhanden zu sein scheint, auch nur die allerbescheidenste Dividende für ihre Forderungen bei einer prioritätsmäßigcn Ver- theilung der Masse zu erhalten, so möchte denselben dringend empfoh len werden können, diejenigen Artikel, und zwar in rechter Zeit, von den Concurs-Kuratoren zu reclamiren, an denen ihnen ein klares und unzweifelhaftes Eigenthumsrecht zusteht. Dahin würden, wie wir meinen, ebensowohl die zur letzten Leipziger Oster-Messe gestellten Disponenden, als auch alle im Laufe dieses Jahres in Rechnung gemachten Nova- und sonstigen ä, cond.-Zusendungen, soweit dieselben noch in natura auf dem Eoncurslager vorhanden sind, gerechnet werden dürfen. Die norddeutsche Postverwaltung beabsichtigt, wie die Vossischc Zeitung mittheilt, sofern aus der Mitte des Handelsstandes daraus gerichtete Wünsche laut werden, nach dem Vorgänge Oesterreichs im Bundespostgebiet ebenfalls Korrespondenzkarten zum Preise vonU Sgr. einzuführcn. Dieselben würden ungefähr halb so groß wie die Postanweisungen sein, auf der Vorderseite Linien für die Adresse und eine Freimarke zu yh Sgr., auf der Rückseite aber freien Raum zu kürzeren, insbesondere geschäftlichen Mittheilungen enthalten. Diese auf Thatsachcn beruhende Zeitungsnachricht wird gewiß auch die Vorstände unseres Börscnvereins und der Berliner Corporation veranlassen, sich ungesäumt an die oberste Postbehörde zu wenden, mit dem Ersuchen, diese Korrespondenzkarten so bald wie möglich einzuführen. Unleugbar würde diese neue Verkchrscrlcichte- rung von segensreichstem Einfluß auf den buchhändlerischcn Geschäfts verkehr sein. Berlin, 27. November 1869. Fr. K. Anfrage.—Würde es nicht zu ermöglichen sein, daß alle Eintragungen buch händlerisch er Firmen in die Handels register durch das Börsenblatt zur Kenntniß der doch zumeist interessirten Geschäftsgenvssen gebracht würden? Mit Rücksicht auf die betreffenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches dürfte eine solche Mittheilung wohl am Platze sein. Dem Einsender sind durch die Handelsregister mehrfach Firmen-und Besitz-Aenderungen be kannt geworden, die weder durch das Börsenblatt noch durch ein besonderes Circular mitgetheilt wurden. B. K. Pcrsonalnachrichtcn. Der Großherzog von Oldenburg Halden Herren Hcrm. Friedr. Giesecke und Alph. Devricnt (Giesecke L Devricnt) hier das Ritterkreuz H. Classe des großherz. oldenburgischen Haus- und Verdienstordens verliehen. Herr Oscar Kramer in Wien ist von dem dortigen Handels gericht zum beeideten Schätzungs-Commissar für Photo graphien und für sämmtliche Artikel zur Herstellung derselben er nannt worden. 569
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