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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.12.1869
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1869-12-08
- Erscheinungsdatum
- 08.12.1869
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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I« 285, 8. Dcccmber. 4083 Nichtamtlicher Theil. deutschen Buchhandels — Gott sei Dank! — ganz vortrefflich sind, wenn nur Jeder das Seinige thut, dieselben auszubauen und für alle Theile möglichst segensreich werden zu lassen. W. Gehilfenvcrcin „Buchfink" in Wien. Wien, 3. Dec. Gegenüber den immer zahlreicher entstehenden Gchilfenvercinen in und außer Deutschland mußte es für den Beobachter eine zum mindesten befremdende Erscheinung sein, daß die Hauptstadt Oesterreichs, daß Wien bislang in dieser Beziehung ganz zurückgeblieben war, den meist viel kleineren Städten den Vor rang gelassen, ja noch keinen ernstlichen Schritt gethan hatte, sich eine Stätte sür die gemeinsamen Interessen seines Gehilsenstandcs zu schaffen; die Gründe dafür hier aufsuchen und darlegen, hieße den Raum dieses Organs in ungebührlicher Weise in Anspruch nehmen. Die Thatsache indeß, daß der genossenschaftliche Gemeinsinn, das Gefühl der Zusammengehörigkeit in neuerer Zeit allerorten be gonnen hat, sich lebhafter zu regen und in immer weitere Kreise zu dringen; anderseits speziell für Wien der Umstand, daß seit dem Jahre 1866, wie an alle öffentlickicn Institutionen Oesterreichs, so auch an dessen Buchhandel die Neformbcwcgung mit dem ernsten Bestreben hcrangetrctcn ist, das nicht mehr lebensfähige Alte durch zeitgemäßeres Neues zu ersetzen, modernen Prinzipien Bahn zu brechen und möglichst zum praktischen Erfolg zu verhelfen — alles dies scheint endlich auch die hiesige Gehilfenschaft in eine gewisse Mitleidenschaft gezogen zu haben. Der jüngere Wiener Buchhandel hat cs endlich über sich ver mocht, aus seiner bisherigen Lethargie sich auszuraffen und seinem gerechten Wunsche, für die gleichen Interessen ein gemeinsames äußeres Band zu finden, öffentlich Ausdruck zu geben. Es ist das erfolgt durch die kürzlich hier stattgefundcne Constituirung eines Gehilfenvercins, der unter dem Namen „Buchfink, Verein jüngerer Buchhändler" bei zahlreicher Betheiligung am 2. Nov. in's Leben getreten ist. Der Verein steckt sich das Ziel, die geistigen und geselligen Interessen unseres Standes, speziell der Wiener Ge nossenschaft, nach Kräften zu pflegen und zu fördern, er will die Fahne des Idealismus hoch halten, so zwar, daß Ernst und Scherz in wohlthuendcr Harmonie sich verbrüdern. Die junge Schöpfung hat unter sehr günstigen Auspicien das Licht der Welt erblickt: 75 Mitglieder, die Mehrzahl der Wiener Collegcnschaft rcpräscn- tircnd, gehören bereits zum Buchfinkcn-Contingent, jede Sitzung wirbt neue Candidatcn, animirteste Stimmung, ungetrübtes, har monisches Zusammenwirken haben in den seitherigen, sehr zahlreich besuchten Versammlungen das Wort geführt; — entspricht dem An fänge die Fortsetzung, so glauben wir der ferneren Wirksamkeit des Vereins nur Günstiges prognosticircn zu können. Die regelmäßigen, wöchentlichen Versammlungen, zu denen Gäste jederzeit Zutritt haben, finden Mittwochs in Klomscr's Restauration, Ecke der Johannisgasse und Coburger Bastei, statt. Der Vorstand besteht aus den Herren Heyn (Beck'sche Uni- vers.-Buchh.) Präses, Schratt (Gerold L Co.) Schriftführer, Schworclla (Just. Perthes) Cassirer, sowie den Ausschußmit- gliedcrn Dahse (Helf's Sort.) und Fritzsche (Wessely). Miscellen. Berlin, 4. Dec. Der Entwurf eines Gesetzes des Nord- d eutschen Bundes über das Urheberrecht re. ist nun, nach dem bekanntlich Ende September eine Schlußberathung mit den buchhändlcrischen re. Sachverständigen stattgefunden hat, von den vereinigten Ausschüssen des Bundes festgestellt und dem Bundesrathc übergeben, so daß derselbe dem binnen kurzem zusammentretcnden Reichstage vorgelegt werden wird. Zuerst auf Antrag des Börsen- Vereins-Ausschusses sind die Bestimmungen über den Schutz der Photographien aus dem literarischen rc. Gesetze entfernt worden; der Ausschuß hatte zugleich den Wunsch ausgesprochen, daß ein spezielles Gesetz dafür erlassen werden möchte, und dabei auf die allgemein gewürdigte Arbeit sunseres Kollegen Herm. Kaiser hier über den Gegenstand hingewiescn. Hr. Geheimrath Or. Dambach hat nun für die Bundesausschüsse auch den Entwurf eines solchen Gesetzes bearbeitet, über welchen demnächst Berathungen mit den Sachverständigen hier erfolgen werden. Es steht zu hoffen, daß so auch das Gesetz zum Schutz der Photographien gegen Nachbildung dem nächsten Reichstage vorgelegt werden kann. Aus Oesterreich. Nach dem Pester Lloyd beabsichtigt der Finanzministcr, um die Annahme der Abschaffung des Zcitungs- stempels zu sichern, eine Abänderung der Inseraten stcuer der art cinzusühren, daß der Jnscratenraum der Blätter nach dem Quadratzoll berechnet würde. Blätter mit weniger als 1000 Auf lage würden mit 6 Kr., bis 2000 mit 8 Kr., über 2000 mit 10 Kr. per Quadratzoll besteuert. Der Pester Lloyd verwahrt sich entschie den gegen diesen Modus, der die großen Blätter ruiniren würde. Unter solchen Bedingungen bittet der Pester Lloyd dringend um Be lastung des Zcitungsstcmpels. Verleger und Publicum. — Daß Verleger und Antiquare durch directc Offerten an das Publicum Deutschlands das Revier des Sortimenters zu dessen Schaden betreten, ist schon häufig dage- wcscn und oftmals — leider ohne Erfolg — in de» Spalten dieses Blattes gerügt worden; daß diescHerren ihreThätigkcit aber auch auf Rußland — für sic denn doch immer noch mehr oder weniger eine terra ineoAuit-r — ausdehnen, dürfte neu sein Hier ein Beleg dafür. Die vereinigten Firmen Sim. Schwelm und Völcker's Verlag und Antiquariat in Frankfurt a/M. offeriren dem Buchhandel, mit telst direct unter Kreuzband versandten Circulars, das Barth'sche Neisewerk für4Thlr. baar;ein Preis, der civil genug ist, um auch bei landesüblichem Aufschlag immer noch auf Absatz des Buches rechnen zu können — wäre nicht dasselbe Circular gleichzeitig auch an Private (Gymnasiallehrer rc.) gelangt, die begreiflicherweise nicht den vom Sortimenter geforderten Preis zahlen, wenn sie mit einem geringer» abkommen können. Dies die Thalsache, die zur Genüge sich selbst richtet, so daß über sie kein Wort weiter zu verlieren ist. — Nicht überflüssig aber dürfte cs sein, bei diesem Anlaß auf die häufig von den Herren Verlegern an ihre College» vom Sortiment gerichteten Bitten um Aufgabe der Adressen von Personen aus diesem ober jenem Stande, welche nie ohne die Versicherung in die Welt ge schickt werden, „daß deren Gewährung lediglich im Interesse des Sortimenters liege", hinzuweisen; dieselben weniger bereitwillig, als dies bisher oft geschehen sein mag, zu erfüllen, gebietet geradezu die Pflicht des Sortimenters gegen sich selbst. Hier zu Lande dürfte cs jenen betriebsamen Herren denn doch nicht leicht gelingen, ohne die „Gefälligkeit" des Sortimenters ihren Zweck zu erreichen. Schreiber dieses ist fest entschlossen, dergleichen Desiderate künftig ohne Erbar men in den Papierkorb wandern zu lassen, und hofft, daß Andere das Gleiche thun werden. Briefwechsel. Herrn R. L. in B. — Geschäftliche Rügen, welche sich nur auf Verletzung der Ordnung und Gewohnheiten des buchhändlerischen Verkehrs be ziehen und also gewöhnlich nicht dazu angethan sind, den Betroffenen in der allgemeinen Meinung herabzusetzen, gehören nicht zu der Kate gorie der „persönlichen Angriffe", für welche die Anordnung der Vorstands-Commission vom 1l. Aug. 1859 besteht, und können daher auch das für letztere eingeführte Verfahren nicht beanspruchen. 583'
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