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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.01.1858
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1858-01-13
- Erscheinungsdatum
- 13.01.1858
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- Deutsch
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- Saxonica
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72 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. ^ 6,13. Januar. T. O. Weigel in Leipzig. 348 I^eperioriuur, Xeip2>ßer, 6er 6euL8ck«li u. au8l3l>6iscken Literatur. Hrs^. v. X. O. Oei-86oi-f. 16. 1858. >r. 1. ßr. 8. z>ro cpll.. * 10 ^ Weinedel in Leipzig. 349. Freimaurer-Zeitung. Handschrift f. Brüder. Red.: M. Zille. Jahrg. 1858. Nr. 1. gr. 4. pro cplt. Halbjährlich baar * 2 ^ Wicdcmann in Leipzig. 350. Graichen, H., Notizen u. Erfahrungen üb. Natur, Anbau u. Ver edelung der Karroffelpflanze. Mit e. Vorw. v. W. Protz, gr. 8. Zn Comm. Geh. A ^ E. F. Wintcr'sche Verlagsh. in Leipzig. 351. Annalen 6er Okemie u. ?k3rm<»cie. Hrs^. v. Xr. VVöbler, ^.Xiebiß u. H. Xopp. 6abr>;. 1858. 06. L6. 105—108. 1. Ult. ßr. 8. pro eplt. * 7 Nichtamtlicher Theil. Rechtsfälle. Aus Paris berichtet die Allg. Ztg. folgenden Nachdruckproccß : Czerny's bei Haslinger in Wien erschienene Werke, insbesondere zwei Opern unter Nr. 139 und 337, sind in Frankreich wenigstens von einem halben Hundert Musikalicnverlcger nachgedruckl worden. Czerny stand sogar mit einem und dem andern Nachdrucke! in Cor- respondenz. Unter den eifrigsten Nachdrucken! auswärts erschienener Musikalien erscheint Herr Chabal. Auch obige zwei Nummern Czernn's hat er nachgedruckt. Infolge des Gesetzes von 1852 über das intellcctuelle Eigcnthumsrecht, das Ausländer und Franzosen gleichmäßig schützt, kam er auf den klugen Einfall, für jene zwei Nummern das Verlagsrecht für Frankreich zum Nachtheil der andern Nachdrucker zu erwerben. Also kaufte er 1856 dieses Recht von Haslinger und mit Genehmigung Czernn's um die armselige Summe von 200 Fr. Nachdem er alle gesetzlichen Formalitäten erfüllt, und die übrigen Nachdrucker durch ministerielle Vermittlung gewarnt hatte, keine weitern Abzüge zu machen, ladet er jetzt dreizehn der ersten hiesigen Musikalicnverleger wegen neuerlichen Gebrauchs ihrer alten Kupfcrplattcn vor Gericht. Die Beklagten behaupten, Czerny's Wecke, die vor 1852 erschiene» sind, seien Gemeingut ge worden, und sie hätten jedenfalls das Recht, von ihren vor 1852 gravirten Platten, bis zur gänzlichen Abnützung, Abzüge zu machen. Das wichtigste des Protestes liegt darin, daß die von Chabal ver langte Auslegung des Gesetzes viele französische Musikalicnverleger, deren Hauptvcrlag im Nachdruck besteht, ruiniren könnte. Nossi- ni'fche Musik z. B. wird auch als Gemeingut behandelt. Ein Spe kulant, der Herrn Chabal nachzuahmen gedachte, bot dem Maestro 50,000 Fr. für das Verlagsrecht seiner Werke in Frankreich. Rossini wollte jedoch nicht eine gleiche Bestürzung unter seinen französischen Nachdrucken! hervocbringen, welche, wie er sagt, sehr viel zur Ver breitung seines Ruhms beigetragen haben. Die Angeklagten be rufen sich endlich darauf, daß die Verträge mit Belgien, Sachsen u. s. w. in dem gegebenen Fall eine beschränkte Anzahl Abzüge von den bereits vorhandenen Platten gestatten würden, mithin ein öster reichischer Verleger, der durch keinen Vertrag geschützt ist, keinen ausgedehnter» Schutz beanspruchen kann. Der Staatsanwalt inter- pretirt das Gesetz vom Jahr 1852 in der liberalsten Weise zu Gun sten der Autoren. Das Gericht jedoch hat den Kläger vcrurtheilt. Nach dem Urtheil kann der vor dem März 1852 veranstaltete Nach druck im Ausland erschienener Werke zu keiner Klage Anlaß geben. Die damals schon vorhandenen Zinnplatten können bis zur Abnütz ung gebraucht werden, und bloß nach obigem Datum gestochene Platten wären als Nachdruck zu behandeln. Miscellen. Die Leipziger Bank hat unterm 6. Januar bis auf Wei teres den Disconto auf 7 'jh herabgesetzt. Curiosum. — HerrO. Labuskein Hameln hat vor zwei Jahren einen Bankerott gemacht, der für die vielen Gläubiger so unglücklich aussiel, daß ihnen so zu sagen auch nicht ein rother Heller zusiel und durch die nöthige Beihilfe eines Rcchtsbeistandcs sogar noch Verluste außerdem bereitet wurden. Der Bankerottirer hat seit dieser Zeit an Erfüllung seiner Verpflichtungen nie gedacht und be geht jetzt die mehr als unerhörte — Freiheit, ein Circulär an die Verleger zu senden, worin cr^»n8 Isyo» um Eröffnung eines Con- tos und Zusendung von Nova bittet, — als wenn gar nichts vor- gefallcn wäre — und von irgend welcher früheren Verbindlichkeit gar keine Rede sein könnte. Daß solcher Art Leute in Leipzig noch einen Commissionäc finden können, ist sehr traurig, so weit sollte doch je denfalls die Gewinnsucht nicht gehen, welche dem Unrecht hier ja geradezu Thür und Thor öffnet. Die Sache hat ihre sehr ernste Seite; denn man darf cs nicht zugebcn, daß solche Bei spiele Nachahmung finden, und wenn beute Leute sich ihren Ver bindlichkeiten entziehen, sie morgen vom Frischen anfangcn können. Um solchem unerhörten Unfug mit Erfolg entgegen zu treten, hätten dieVcrlcgcr nur nöthig dem Commissionär eines solchenJndividuums so wie seinen sämmtlichen Commiktcnten die Rechnung zu entziehen, wo ja dann der Unfug von selbst aufhörcn muß. Einsender dieses hat nahean 50 bei dein Labuskc'schen Bankerotte cingebüßt, und wird weder dem p. Labuske, noch seinem Commissionär sowie etwai gen Committenten von seinem Verlage liefern. I. „Denkwürdigkeiten des Fcldmacschalls Grafen Ra detzky" und eine „biographische Skizze" desselben sollen demnächst von dem Cotta'schen Verlag zu erwarten sein. Dem von Frankreich der Schweiz vorgcschlagcncn Vertrag zum Schutz des literarischen und künstlerischen Eigen thums sind bis jetzt folgende Cantonc beigetreten: Zürich, Bern, Uri, Unterwalden, Obwalden, Glarus, Basclstadt, Baselland, Schaffhauscn, Appenzell i. Rh., Graubünden, Thurgau, Tessin, Waadt und Genf. Mehrere Cantonc haben den Beitritt verwei gert. (Allg. Ztg-) Vor Kurzem hat auf einer Auction zu London eine Capton- Ausgabe v. I. 1481 von Ciccro's „cle kkneetute vt gmioilis" den ungeheuren Preis von 275 Pf. St. erreicht. Der Novellist und Humorist Thackeray empfängt, wie das Athenäum erwähnt, von der Buchhändlersirma Harpccs in Ncw- Uork 2000 Toll, dafür, daß er ihr die Ausbängebogcn seines jetzt in monatlichen Lieferungen erscheinenden Romans Virginis»-«" zuschickt. Sic zahlte an Dickens dieselbe Summe für die Probcbogen von „bittlo Doirit", klage aber sehr, daß ein New-Uorker Journal schon begonnen habe, Thackcray's Roman nachzudrucken, und daß es einem amerik. Verleger nicht möglich sein werde, unter solchen Umständen cnglischc'Autorcn anständig zu honorircn. (Allg. Ztg.) Macauläv soll wieder zwei Bände seiner englischen Geschichte beinahe für den Druck fertig haben, sie umfassen den Zeitraum bis zum Tod der Königin Anna.
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