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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.04.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-04-26
- Erscheinungsdatum
- 26.04.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1917
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Redaktioneller Teil. ^ijs 96, 26. April 1917. 4. Die Stellvertretervollmachten müssen am Tage vor der Hauptversammlung der Geschäftsstelle zur Prüfung und Mitteilung an den Vorsitzenden des Wahlausschusses übergeben werden. 5. Ein Stellvertreter kann bis 20 Abwesende vertreten. 6. Am Ort der Hauptversammlung anwesende Mitglieder können sich nur in Krankheitsfällen vertreten lassen. 8 l4k. Das Lokal der Hauptversammlung mutz die Möglichkeit gewähren, daß die Vorträge bei normalen Organen der Redner und normalen Organen der Hörer allgemein verstanden werden können. K 16k. (Neue Bestimmung.) Auch Anträge des Vorstandes müssen vor der Abstimmung gedruckt in die Hände der Anwesenden gegeben sein. Ebenso solche wichtigen Änderungen von vorliegenden Anträgen, die bereits vor Beginn der Versammlung in Aussicht genommen sind. Zusätze und Abänderungen von Anträgen, welche während der Verhandlung gestellt werden, müssen von den betr. Antragstellern schriftlich eingeretcht, vom Vorsitzenden deutlich verkündet und dem Schriftführer sogleich zu Protokoll gegeben werden. ß 17b hinter: »Über die Art der Abstimmung entscheidet der Vorsitzende« folgt der Zusatz: Auf Antrag von 80 vertretenen Stimmen muß über die beantragten Punkte eine namentliche Abstimmung erfolgen. H 56<1 lautet künftig: Zur Abänderung der Satzungen bedarf es einer Mehrheit von Zweidritteln der in der Hauptversammlung vertretenen Stimmen. Der Vorstand hat dagegen ein Einspruchsrecht, über welches eine neue Versammlung mit einfacher Mehrheit entscheidet. A 59 (neuer Paragraph; aus unserem Antrag von 1904): Über die Beobachtung der Satzungen und Ordnungen des Börsenvereins wacht eine Kommission von fünf Mitgliedern, die sich zusammensetzt aus dem Ersten Vorsteher des Börsenvereins und je zwei Verlagshändlern und Buchhändlern. Die letzteren sind vom Verleger- resp. Buchhändlervereinen zu delegieren. Für alle fünf sind Stellvertreter zu bestellen. Als Berater kann vom Verlegerverein sowie von den Buchhändlern ein Sachver- ständiger htnzugezogen werden. Übergangsbestimmung. Entgegenstehende Bestimmungen in den Satzungen und Ordnungen der Börsenvereins werden durch die Annahme vorliegender Anträge aufgehoben oder sind hiernach abzuändern. Geschäftsordnungs-Anträge. Die Unterzeichneten Antragsteller beantragen: 1. daß die obigen Anträge zu den Satzungen «n Kloo einem außerordentlichen Ausschuß lt. K 56 der Satzungen zur Beratung und Berichterstattung für die nächste Hauptversammlung überwiesen werden; 2. daß die beantragten Bestimmungen zu den HZ 14, 16 und 17 vom Letter der Hauptversammlung so gleich durchgeführt werden, weil ihre Anwendung nach parlamentarischem Brauch als selbstverständlich, das Zu widerhandeln unter den Zuständen, die sich heute entwickelt haben, als ordnungswidrig angesehen werden mutz. 8. Antrag des Herrn E. BkllUll in Marburg: Es sollen zur Ostsrmesse in Leipzig Schritte getan werden, um eine Papiererspacnis bet der Herstellung des Börsenblattes herbeizuführen, dadurch, daß bis zur Wiederkehr normaler Verhältnisse 1. die antiquarischen Gesuche, 2. die Bestellzettelbogen, 3. die wöchentlichen Neuigkeiten-Verzeichnisse, 4. die vierteljährlichen Inhalts-Verzeichnisse des Börsenblattes nur an die Empfänger des Börsenblattes ge liefert zu werden brauchen, die sie bestellen. Die antiquarischen Gesuche (1) müßten dann in Form der jetzigen Bsstellzettelbogen dem Börsenblatt bei- gelegt werden. s. Neuwahlen. I. In den Vorstand und in die Ausschüsse des Börsenvereins: Es sind zu wählen: Vorstand: Der erste Schriftführer an Stelle des Herrn Georg Krehenberg-Berlin, der zweite Schriftführer an Stelle des Herrn Max Kretschmann-Magdeburg, der erste Schatzmeister an' Stelle des Herrn Curt Fernau-Leipzig: Rechnungs-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der Herren Oscar de Ltagre - Leipzig und Heinrich Tachauer-Wten. Wahl-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der Herren Bernhard Hartmann - Elberfeld und vr. Wilhelm Ruprecht - Göttingen. Verwaltungs-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der Herren Herrmann A. L. Degener-LeipzigMnd Hans Volckmar-Leipzig. II. In den Verwaltungsrat der Deutschen Bücherei: Es sind neun Mitglieder des Börsenvereins zu wählen. Mitglieder der vom Vorstande des Börsenvereins als Organe des Börsenvereins anerkannten Vereine können sowohl bei den Wahlen, als bet allen auf der Tagesordnung der Hauptsammlung stehenden Gegenständen mit Ausnahme der Beschlußfassung über Änderung der Satzungen ihre Stimmen auf ein Mitglied desselben Vereins übertragen. Niemand kann mehr als sechs Abwesende vertreten, und am Orte der Hauptversammlung anwesende Börsenvereins - Mit glieder können nur in Krankheitsfällen ihre Stimmen übertragen. Die Vollmachten müssen lt. K 17 der Satzungen spätestens am Tage vor der Hauptversammlung bei der Geschäftsstelle eingegangen und nach den Bestimmungen der Geschäfts ordnung für den Wahl-Ausschuß ausgefertigt sein (vgl. Börsenblatt Nr. 52 vom 3. März d. I.). Die für die Hauptversammlung erforderlichen Drucksachen: Eintrittskarten, Ausweiskarten zur Stimmvertretung, Stimmzettel für geheime Abstimmung und Wahlzettel, sind möglichst am Tage vor der Hauptversammlung, Sonnabend, den 5. Mai 1917, nachmittags von >/z3 bis >/z4 Uhr (sonst am Sonntag Kantate, vormittags von 10 bis 10 ^ Uhr im Aus sig
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