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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.11.1869
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1869-11-01
- Erscheinungsdatum
- 01.11.1869
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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Erscheint außer Sonntags täglich. — Bis früh g Uhr eingehende An,eigen kommen in der nächsten Nummer ,ur Ausnahme. Beiträge für das Börsenblatt sind an die Redaction, — Anzeigen aber an die Expedition desselben zu senden. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige« Eigeuthllm des BörsendereinS der Deutschen Buchhändler. »N 254. - Leipzig, Montag den 1. November. *«°— 186H Amtlicher Theil. Corporation der Berliner Buchhändler. Bericht des Vorsitzenden über das verflossene Bereinsjahr erstattet der am 25. Oktober 1869 abgehaltcnen Hauptversammlung. Aus dem verflossenen Bereinsjahr ist in Betreff der Verwaltung der Korporations-Angelegenheiten zu erwähnen, daß die vorjährige ordentliche Hauptversammlung den Vorstand ermächtigt hatte, nnserm durch die immer größer werdende Zahl der Mitglieder sehr stark mit rein mechanischen Arbeiten belasteten Schatzmeister einen besoldeten Gehilfen beizugeben. Es ist dem Vorstande gelungen, zu diesen Arbeiten eine geeignete Persönlichkeit heranzuziehen, welche nament lich mit Anfertigung der vierteljährlich neu anfzustellcnden Mit glieder-Verzeichnisse, sowie mit Ausschreibcn der Quartals-Quit tungen und ähnlichen schriftlichen Arbeiten beschäftigt wird. Durch Beschluß der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23. November v. I. war ferner eine vom Vorstände zu bemessendc allgemeine Erhöhung der laufenden Beiträge unserer Mitglieder so wohl als der Nichtmitgliedcr für die Benutzung der Corporations- Anstalten genehmigt worden. Der Vorstand hat in der Voraussicht, daß die laufenden Einnahmen allmählich günstiger sich gestalten würden, seit dem Beginn dieses Jahres eine nur sehr geringe Er höhung dieser Beiträge cintrcten lassen, welche auch, wie Sie aus dem Jahresberichte des Schatzmeisters ersehen werben, zur Deckung der laufenden Mehrausgaben sich völlig genügend erwiesen hat. Die Uuznlänglicbkcit des bis dahin gültigen Reglements für die Benutzung der Korporations-Anstalten vom Januar 1858 nöthigtc den Vorstand, mit Ausarbeitung einer neuen Fassung des selben, welche dem jetzigen Verkehr ans unfern Anstalten besser ent spricht, vorzugehcn. Jedem Corporativnsgcnossen ist ein Eremplar dieses seit dem April d. I. gültigen Reglements zngegangen. Auf Veranlassung des Bundeskanzler-Amtes erließ der Vor stand des Börsenvereins der deutschen Buchhändler zu Ende v. I. an eine größere Anzahl von Kollegen in allen Gegenden Deutsch lands Einladungen zu gemeinschaftlicher Beratbung des vom Bundes kanzler-Amte vorgelegten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz des Urheberrechts. Diese Berathungen, an denen auch Mitglieder unserer Corporation, die zugleich Mitglieder des literarischen und musikalischen Sachverständigen-Vcreins sind, Theil genommen haben, wurden im Januar d. I. in Leipzig abgchaltcn. Später haben noch unter Theilnahme einiger dieser Cvrporationsgenossen als Vertreter des Buch-, Kunst- und Musikalienhandcls in Gemeinschaft mit Ver tretern der verschiedenen Ministerien Berathungen im Bundeskanzler- Amte stattgcfunden, und cs ist der betreffende Entwurf, nachdem er noch eine letzte Redaction von sachkundiger Hand erfahren, jetzt soweit vorbereitet, daß er ohne Zweifel dein im Anfänge des kommen- ScchSunddreißigller Jahrgang. den Jahres zusammentretendcn Reichstage als Gesetzesvorlage zu gehen wird. Wenngleich die Vorlage nicht in allen Punkten den An sichten der Sachverständigen vollkommen entsprechend ausgefallen ist, so muß sie doch als ein sehr wesentlicher Fortschritt auf diesem Ge biete unserer Gesetzgebung begrüßt werden, und es ist das baldigste Zustandekommen dieses Gesetzes dringend zu wünschen. Die Zahl der literarischen Verträge mit dem Auslande ist im Laufe des letzten Jahres durch die mit der Schweiz und dem König reich Italien abgeschlossenen und in Kraft getretenen Verträge ver mehrt worden. Die mit dem 1. October d. I. in Wirksamkeit getretene Ge werbeordnung für den Norddeutschen Bund hat eine wesentliche Er leichterung für sämmtlichc Preßgcwerbc dadurch festgestellt, daß der Betrieb dieser Gewerbe nicht mehr einer polizeilichen Cvncession bedarf, vielmehr beim Beginn des Gewerbebetriebes nur eine ein fache Anmeldung desselben bei der Steuerbehörde und bei der Polizeibehörde erforderlich ist. Ebenso muß — was bei dem häufigen Wechsel der Locale gerade iu Berlin hier noch besonders hervorge- hobcn werden mag — jede Localveräudernng sofort bei Vermeidung einer Geldstrafe der Polizeibehörde angezeigt werden. Wenn demnach die Ertheilung einer polizeilichen Concession nunmehr fortfällt, so ist der Vorstand selbstver>tändlich nicht mehr in der Lage, von den zur Aufnahme in die Corporation sich melden den Kollegen die Einreichung einer solchen Concession zu verlangen. Da aber §. 2. unseres Statuts verschreibt, daß zur Aufnahme in die Corporation der Nachweis, den gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die selbständige Ausübung eines oder mehrerer der im §. 1. genannten Gewerbe genügt zu haben, erforderlich ist, so hat der Vorstand einstimmig beschlossen, fortan bei der Aufnahme neu eintretendcr Mitglieder (soweit sie nicht von früher her im Besitze einer Concession sind) die Einreichung der Verfügung über die beim Handelsgerichte geschehene Eintragung der betreffenden Firma zu verlangen. Es kann diese durch die veränderte Lage der Gesetz gebung gebotene Aenderung in der bisherigen Praxis um so weniger auffällig erscheinen, als der Betrieb des Buchhandels und der ver wandten Gewerbe, wie aus den Protokollen hervorgeht, ausdrück lich zu den im Handelsgesetzbuch!: vorgesehenen Handelsgeschäften gehört, und die Artikel 19. und 45. des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches ausdrücklich vorschreiben, daß jede kaufmännische Firma und ebenso jeder Procurist in das Handelsregister eingetragen werden muß. Ter Personalbestand unserer Corporation hat sich in dem ver flossenen Vereinsjahr stärker als je vermehrt. Es sind seit der vor jährigen Hauptversammlung neu eingetreten die Herren Siegfried Cronbach — A. W. Puttkammer — Otto Mühlbrecht — 510
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