778 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. ^»1 54, 1. Mai. Indem wir alle Mitglieder zur Betheiligung einladen, verweisen wir zugleich auf die, für alle hier anwesenden, bei der Hauptversammlung nicht erscheinenden Börsenmitglieder cingcführte Conventionalstrafe. Berlin, Leipzig und Stuttgart, April 1858. Der Vorstand des Dö'rsenvrrcins der Deutschen Auchhändler. Beit. Or. E. Brockhaus. Theod. Liesching. Das diesjährige für die Mitglieder des Börsenvereins ist Bekanntmachung. Meßhilfsbuch von morgen (Freitag) Mittag an von den anwesenden Mitgliedern bei Herrn Eduard Wengler im Ausstellungslocale der Börse gratis, aber persönlich in Empfang zu nehmen. Diejenigen Mitglieder des Börsenvcreins, welche infolge unserer Bekanntmachung vom 24. März das Meßhilfsbuch ohne den erst jetzt gedruckten Anhang bereits bezogen haben, können letzteren gleichfalls von morgen Mittag an in der oben bemerkten Weise erhalten. Die in unserer Bekanntmachung vom 24. März erwähnte Baarzahlung bezog sich nur auf Nichtmitglieder. Für diese sind vollständige Exemplare des Meßhilfsbuch älO Ngr. baar von Herrn Eduard Wengler zu beziehen. Leipzig, den 29. April 1858. Der Vorstand des Aörsenvrreins der Deutschen Auchhändlrr. Beit. Nr. E. Brockhaus. Theodor Liesching. Bekanntmachung. Nachdem der heutige ofsicielleCourszettel den Louisd'or-Cours auf 109^/z(s 5 Thlr. 14'/is Ngr. Cour.) feststellt, wird hiermit für die diesjährige Börsen-Abrechnung der Louisd'or-Cours in Börsenwährung auf 3 Thlr. I6V2 Ngr. B.-Z- pr. Stück bestimmt und zugleich in Erinnerung gebracht, daß das Börsenaufgeld nur bei Zahlungen in klingend Courant oder in königl. sächsischen und königl- preußischen Cassenanweisungen, auch in Noten der Leip ziger Bank, sowie in Banknoten in Appoints von Zehn Thalern und darüber derjenigen Geld-Institute, die Einlösungsstcllcn in Leipzig errichtet haben, 5) Die Geraer Bank, 6) Die Anhalt-Dessauische Landesbank, 7) Die Rostocker Bank, 8) Die internationale Bank in Luxemburg. zulässig ist. Die erwähnten Geld-Institute sind: 1) Die Weimarischc Bank, 2) Die Privatbank zu Gotha, 5) Die Lübecker Privatbank, 4) Die Thüringische Bank, Anderweitiges Papiergeld in Zahlung anzunehmen ist Niemand verpflichtet. Leipzig, den 28. April 1858. Der Vorstand des Aörsenvcreins der Deutschen Auchhändler. Veit. Lr. E. Brockhaus. Theodor Liesching. Bekanntmachung. Diejenigen Herren Geschäftsführer, welche mit ausdrücklicher Vollmacht versehen sind, an der Hauptversamm lung des Börsenvcreins mit Stimmrecht Theil zu nehmen, wollen die Eintrittskarten am Sonnabend den 1. Mai gegen Vorzeigung ihrer Vollmacht in den Stunden von 9 bis 12 Uhr Vormittags und 2 bis 5 Uhr Nachmittags im Zimmer des Vorstands in Empfang nehmen. Leipzig, den 28. April 1858. Der Vorstand des Aörsenvcreins der Deutschen Auchhändlrr. Veit. Or. E. Brockhaus. Theodor Liesching.