Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.05.1858
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- 1858-05-10
- Erscheinungsdatum
- 10.05.1858
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M61, 10. Mai. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 835 Geschäftsbericht des Vorsitzenden. Meine Herren! Ich eröffne hiermit die heutige Hauptversammlung des Börsenvereins der deutschen Buchhändler. Herrn vr. Volkmann ersuche ich, die Führung des Protokolls zu übernehmen, und ernenne die Herren Rudolph Ga ertner von Berlin und Braumüller von Wien zu Ordnern und Stimmzählern. Nach der Bekanntmachung des Vorstandes vom 1. Juli 1657 belief sich die Zahl unserer Mitglieder auf 758. Durch den Tod sind 17 Mitglieder ausgcschicden; zu den hiernach verbleibenden 741 Mitgliedern sind bis jetzt 24 hinzugetreten, so daß gegenwärtig die Mitgliederzahl auf 765 sich beläuft. Die amtliche Veröffentlichung der Liste der Mitglieder wird, wie gewöhnlich, am 1. Juli erfolgen. Zwei Genossen, die noch an den Arbeiten der vorigen Cantate-Versammlung, der Eine als Mitglied des Börsenvorstandes, der Andere als Berichterstatter über die Schillerstiftung Antheil genommen haben, sind im rüstigen Mannesalter abgerufen worden — Bernhardt Perthes und Georg Wigand. Mit dem strengsten Pflichtgefühl das mildeste Urtheil über die Leistungen Anderer ver bindend, hat Bernhardt PerthcS über alle Lcbcnskreise, denen er angehörte, den Segen verbreitet, der unmittelbar von einer edeln Natur ausströmt. Bei Lebzeiten seines trefflichen Vaters mit kindlicher Pietät zurücktretcnd, überkam er nach dem frühzeitigen Ableben desselben die schwierige Aufgabe, die rastlose, überall persönlich eingreifende Thätigkeil des Gründers nicht allein zu ersetzen, sondern auch, bei der wachsenden Bedeutung des Geschäfts, immer mehr zu steigern. Daß er dies nicht einmal versucht, sondern aus wissenschaftlichen Männern, die er für sein Geschäft gewonnen, ein geographisches Collegium zusammengesetzt und auf diesem Wege das übernommene Geschäft im eigentlichen Sinne zu einem Institut von europäischer Bedeutung für die geographische Wissenschaft herangebildet hat, dessen oberste Leitung immer noch die volle Kraft eines vielseitig gebildeten Geschäftsmannes hcrausfocdcrt, ist dem Verewigten zu hohem Ver dienst anzurcchncn und bekundet die Klarheit und Unbefangenheit seines Blickes. Fast in entgegengesetzter Richtung haben wir Georg Wigand mit einer gewissen buchhändlcrischen Genialität die verschiedenen Zweige unseres Geschäfts eins nach dem andern ergreifen und, wenn er sich in dem einen genug gcthan, zu einem andern übergehen sehen, das seiner Lust am Schaffen, wie seinem productiven Ta lent, ein ergiebigeres Feld darzubietcn schien. — Am 7. Januar d. I. starb im 84. Lebensjahre Chri stian Friedrich Winter, seit fast zwanzig Jahren aus dem Buchhandel ausgeschicden, eine jedenfalls bedeutende, scharf ausgeprägte Persönlichkeit, die in den Partei- kämpfen des badischen Landes als Abgeordneter, wie als Bürgermeister von Heidelberg, eine hervorragende Rolle gespielt hat. Es sind ferner gestorben: Wittwc Friederike Bertelsman n in Gütersloh, Jacob Dirnböck, der Senior der Wiener Buchhändler, C. Grobe in Berlin, Gustav Grote in Hamm, Ferdinand Jansen in Weimar, Siegfried Josccphy, Besitzer der Haube L- Spencr'schcn Buchhandlung in Berlin, Georg FerdinandNettembeil in Frankfurt a. M., Christian Friedrich Lecde in Leipzig, Adolf Marcus in Bonn, David Marx in Baden-Baden, Jacob Anton Mayer in Aachen, Friedrich Opitz in Güstrow, Jean Pierre Petsch und Julius Strikker in Berlin. Von Collegen, die dem Börsenvercin nicht angchört haben, sind gestorben: Johann Bohne in Cassel, Dänius in Aurich, Wilhelm Dcfoy in Chemnitz, Friedrich Eurich in Linz, Franz Kreuder in Euskirchen, Joseph Kronberger in Augsburg, Johann Georg Neugebaur in Olmütz, Johann Nicmirowski in Lemberg, Prettner in Agram, Rauschkc in Weimar, Ro- scnthal in Hirschbcrg, Johann Schaub in Düsseldorf, Ferdinand Sechtling und Johann Christoph Stadtler in Leip zig und Franz Stage in Berlin. Christian Gottlob Kayser, bis 1831 Besitzer der Kayser'schcn Buchhandlung in Leipzig, ist Hier selbst am 16. November 1857, im 76. Lebensjahre verstorben und hat durch seine umfassenden bibliographischen Arbeiten dem Buchhan del einen Schatz hinterlasscn, für den ihm derselbe ein dankbares Andenken bewahrt. Am 1. Januar feierte Wilhelm Heinrichshofen in Magdeburg sein fünfzigjähriges Jubiläum und wurde vom Vor stand des Vereins zu diesem seltenen Ercigniß beglückwünscht, gewiß um so seltener, als unser verehrter College nicht, wie dies gewöhnlich geschieht, den Eintritt in den Buchhandel, sondern die Begründung des eignen Geschäfts zum Ausgangspunkte der Feier genommen hat. Gestatten Sie mir endlich noch zu erwähnen, daß unser College Or. Gustav Parthey von der Akademie der Wissenschaften zu Berlin unter ihre ordentlichen Mitglieder ausgenommen worden ist, daß somit diese höchste wissenschaftliche Ehre, die bereits dem berühm ten Begründer der Nicolai'schen Buchhandlung zu Theil geworden war, zum zwcitcnmalc auf einen Inhaber dieser Firma übertragen worden ist. Die in dem vorjährigen Geschäftsbericht in Aussicht gestellte Zusammenstellung der zu dem Bundesprcßgesetz vom 6. Juli 1854 ergangenen Vollziehungs-Verordnungen wurde in Nr. 96 —100 des Börsenblattes veröffentlicht. Hiernach waren von drei zehn deutschen Staaten derartige Verordnungen erlassen worden. Das Material hat sich im abgelaufcnen Jahre nur um einen Erlaß der Schwa rzburg-Rudolstädtischen Regierung vermehrt, welche, von der Absicht ausgehend, die bundesrechtlichcn Bestimmungen mit der einheimischen Strafgesetzgebung in Einklang zu bringen, an dem Grundsatz festhält, daß die Concessionsentziehung nur in Folge eines richterlichen Spruches und aus Grund der in dem betreffenden Gesetz ausdrücklich angegebenen Vergeben zulässig sei. Die großherzoglich badische Regierung hat vor Ablauf ihres ersten am 3. April 1854 auf sechs Jahre abgeschlossenen Staats- Vertrages am 22. August 1857 einen zweiten Vertrag mit der französischen Regierung über den gegenseitigen Schutz literarischer und künstlerischer Erzeugnisse abgeschlossen, der sich in derselben Weise an den sächsisch-französischen Staatsvertrag, wie der erste Vertrag von 1854 sich an den hannövcrschen Staatsvertrag anlehnt. Der von dem Senat der freien Stadt Frankfurt mit Frankreich abgeschlossene Vertrag hat unter wirksamer Beteiligung unserer dortigen Collegen zu lebhaftem Widerspruch im Schooße der gesetzgebenden Versamm lung Anlaß gegeben, in Folge dessen jener Vertrag noch nicht ratisicirt worden ist. Ein weiterer Abschluß ist auf dem Gebiet des inter nationalen Vertrages nicht erfolgt. Die mit Frankreich von deutschen Bundesstaaten abgeschlossenen Verträge zerfallen in zwei Gruppen und sind entweder nach dem Muster des hannövcrschen vom 20. Octobcr 1851 oder des sächsischen vom 19. Mai 1856 formulirt. Zur ersten Gruppe gehören Hannover, Braunschweig, Hessen-Darm st adt, Hessen-Homburg, Neuß, Nassau,Hesfcn- Kassel, Sachsen - Wei mar, die beiden Schwarzburg, Oldenburg, Waldcck und Luremburg; zur zweiten gehören Sach sen, Baden und Hamburg. Die letztere Gruppe unterscheidet sich von der crsteren: deutscherseits durch das Zugeständnis des Uebcr- setzungsschutzes, des VerbictungsrechtS gegen den Wiederabdruck von Journal-Artikeln, durch die Vorschrift der Stempelung der nach 115'
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