Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.05.1858
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- 1858-05-10
- Erscheinungsdatum
- 10.05.1858
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- Deutsch
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61, 10. Mai. 837 Börsenblatt für de» deutschen Buchhandel. einer Buchhandlung beschäftigt gewesen sei, wird die Feststellung einer etwa vierjährigen Lehrzeit und die Prüfung der Reife zum Be triebe des Buchhandels nach preußischem Vorgang in Antrag gebracht. Endlich wird dos Gesuch gestellt, daß die Concession zum Com- rnissions-Buchhandel nie allein, sondern immer nur in Verbindung mit dem Verlags - oder Sortiments-Buchhandel crthcilt werden möge. In München hat eine von dortigen College» über unbefugte Eingriffe der Antiquare in den Geschäftsbetrieb des Buchhan dels erhobene Beschwerde zu einer magistratualischen Entscheidung geführt, nach welcher die Antiquare nicht befugt sind, Bücher direct vom Verleger zu beziehen oder in Vcrlags-Auctionen einzeln oder partienweise zu kaufen. Der Leipziger Verleger-Verein hat in seiner Jahresversammlung am 4. Juni 1857 seine Geschäfrsnormen, wie seine Ge schäftsordnung schärfer formulirt, so daß die Verlegervereine in Leipzig und Berlin nunmehr nach gleichartigen Grundsätzen verfahren. In der Hauptversammlung, die der Verein der s ü d d e ut sch e n B u ch h än d l c r am 15. Juni 1857 in Stuttgart abgehaltcn hatte, waren 190Mitglicdcr anwesend und 50Firmen vertreten. Eine Ausstellung von Erzeugnissen des süddeutschen Buch- und Kunstverlags ist veranstaltet und der Gedanke abermals angeregt worden, durch weitere Erleichterungen im süddeutschen buchhändlerischen Verkehr Stutt gart immer mehr zum alleinigen Mittelpunkt desselben zu machen. Eine Commission von fünf Mitgliedern hat den Auftrag erhalten, der nächsten Hauptversammlung hierüber zu berichten. Die mehrfach zur Sprache gebrachte Aufstellung eines U sa n c c n-C od ex ist in der am 6. September 1857 zu Cöln abgchal- tcnen Hauptversammlung des r h ei n i sch-w cstph äl i sch c n Kreisvereins wieder angeregt und beschlossen worden, einen Usanccn- Eodcr für den Bereich des Vereins auszuarbeiten und der nächsten Versammlung zur Bcschlußnahme voczulegcn. Der vom College» Bagcl gemachte Vorschlag zur Errichtung einer Papierfabrik auf Actie» fand Anklang und wurde der Antragsteller mit der Ausarbeit ung eines Statuts beauftragt. Aehnlichc Pläne sind auch an andern Orten, in Berlin und in Dresden, aufgctaucht und fanden wohl zunächst in den ge steigerten Papierprciscn ihre Veranlassung. Die in Frankfurt a. M. am 8. Juni 1857 abgeschlossene Coalilion von Papierfabri kanten hat eine allgemeine Entrüstung der Consumentcn, vor Allen der Buchhändler, Buchdrucker und Zeitungsvcrlcger hcrvorgcrufen, der das Börsenblatt in einer durchdachten Polemik den lebhaftesten Ausdruck verliehen hat. Nach und nach sind die Anfangs coalirtcn Fabrikanten von der Verbindung zurückgctrctc». Am 24. Januar d. I. feierte der Leipziger Buchhändler-Verein sein fünfundzwanzigjähriges Jubiläum. Mit 89 Mit glieder», von denen nur noch 19 dem Verein angehören, gegründet, ist er gegenwärtig auf 189 Mitglieder angcwachscn und darf den Ruhm für sich in Anspruch nehmen, durch die umsichtige und stätig fortschreitende Organisation des hiesigen Buchhandels auf die Ord nung und festere Gestaltung des Gesammtbuchhandels einen entscheidenden Einfluß ausgcübt zu haben. Die Auszeichnung, die Seitens der königl. sächsischen Regierung dem Vorsitzenden der Deputaten des Leipziger Buchhandels, Herrn College» Fleischer, zu Theil ge worden, der mit Unterbrechung weniger Jahre dies Amt seit der ersten Begründung des Vereins bekleidete, hak denn auch in allen buch- händlerischen Kreisen die lebhafteste Gcnugthuung hcrvorgcrufen. — Als erster Beginn einer Untcrstützungscassc für die Angehörigen des Leipziger Buchhandels ist zur Erinnerung an den festlichen Tag ein Capital von fünfhundert Thalcrn gestiftet worden. Der Unterstützungs-Verein zählt 1419 Mitglieder und hat gegen 400 Thalcr an Unterstützungen mehr als im Vorjahre verausgaben können. Ein am 21. Mai 1857 gestiftetes Jubiläums - Stipendium von 500 Thalern ist demselben mit der Bedingung übergeben worden, daß die Zinsen im Betrage von 25 Thalern alljährlich zur Ostcrmesse a» einen bedürftigen und würdigen Genossen ver liehen werden sollen- Der im Jahre 1833 mit 48 Mitgliedern begründete Verein der Leipziger Buchhandlungs-Gehilfen, dem die zur Meßzeit hier anwesenden auswärtigen Buchhändler so manchen genußreichen Abend verdanken, ist in Folge der Thätigkeit des gegen wärtigen Vorstandes im Lause des vergangenen Winters von 60 auf 114 Mitglieder gestiegen und hat auch eine Unterstützungscasse für hilfsbedürftige Genossen begründet. Diese Ausbildung der localen Wohlthätigkeit neben unserem Central-Hilfsvercin kann nur mit Freuden begrüßt werden. Um so mehr war die Bemerkung der Berliner Revisoren des lctztgedachten Vereins am Platz, daß im Lause der Zeit ein Austausch von Mit- thcilungcn unter den verschiedenen Wohlthätigkeits-Vcrcincn wird stattsindcn müssen, wenn die mehrmalige Unterstützung einer und der selbe» Person vermieden werden soll. Nach Ablauf der vorjährigen Cantate-Versammlung ging dem Vorstand die Anzeige zu, daß der Versuch gemacht werde, in Nord-Am c rika angesertigtc Nachd rü ckcvon deutschen Vcrlagswerkcn,dicvcrmuthlich jenseits des Canals keinen Absatz mehr gefunden ha ben, über Bremen nach Deutschland einzuführcn. Um seine Mitwirkung angegangen, that derselbe sofort die erforderlichen Schritte und erließ unter anderem die im Börscnblalte veröffentlichte Bekanntmachung vom 7. Juli 1857, in welcher die Mitglieder des Börscnvereins auf die von ihnen bei ihrer Aufnahme eingcgangenc Verpflichtung und auf §. 12. des Statuts hingewiescn und ersucht werden, den etwaigen Vertrieb solcher Nachdrücke sorgfältig zu überwachen und den Vorstand schleunigst davon in Kenntniß zu setzen. Aus den eingesandten Acten gewann der Vorstand die Ucbcrzeugung, daß in dem betreffenden für Bremen maaßgcbendcn Bundesbcschluß eine Lücke sich vor- sindc, durch welche die wirksame Verfolgung des noch bei dem Spediteur lagernden Nachdrucks erschwert werde. Hierdurch fand sich der Vorstand veranlaßt, die königl. sächsische Regierung von dem Vorfall in Kenntniß zu setzen und dieselbe zu ersuchen, eine authen tische Interpretation des betreffenden Bundcsbcschlusscs erwirken zu wollen- Bei der im Oktober v. I. stattgcfundenen Berathung des Entwurfs zu einem Nachdrucks-Gesetze für Deutschland hat auch dieser Gegenstand unter Zustimmung der anwesenden Herren Re- gierungs-Commissarien durch die Formulirung des §28. Al. 2. und dieMotivirung desselben seine Erledigung gefunden, indem es als nicht angemessen erachtet wurde, mit einem vereinzelten Vorschlag in dem Augenblick vorzulreten, wo die königl. sächsische Regierung be absichtigt, eine Revision der ganzen Nachdrucks-Gesetzgebung zu befürworten. Nachdem ich bei dem vorliegenden Anlaß der Gefahren habe gedenke» müssen, die uns von Amerika aus bedrohen, will ich nicht unerwähnt lassen, daß die Bemühung der deutschen Diplomatie um den Abschluß internationaler Nachdrucks Verträge statt auf Frankreich, auf die Vereinigten Staaten sich richten sollte, die bei ihrer ungeheuer» deutschen Bevölkerung sehr bald der lohnendste Markt für die Erzeugnisse unserer Presse werden würden. Einem solchen eben so richtig berechneten als nationalen Unternehmen wäre der Dank des deutschen Buchhandels gewiß. Da es bei unseren Credit-Eröffnunge» Usance geworden ist, bloß gedruckte Circulare über neue Niederlassungen oder Ver».
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