Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.05.1858
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- 1858-05-10
- Erscheinungsdatum
- 10.05.1858
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- Deutsch
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änderung bereits bestehender anzunehmen und sich mit der Versicherung zu begnügen, daß ein eigenhändig untcrzeichnctes Exemplar bei dem Börsenvorstand niedergelegt sei, so hat cs der letztere für seine Pflicht gehalten, um einem etwaigen Mißbrauch eines so weit gehenden Vertrauens vorzubcugen, allmonatlich ein Verzcichniß der mit eigenhändigen Unterschriften für das Böcscnarchiv eingesandten Circulare zu veröffentlichen. Die Bekanntmachung vom 1. November 1857 enthält eine schärfere Formulirung der Grundsätze, die Seitens der H i n ri ch s'schen Buchhandlung bei der Eintragung von Büchern in das im amtlichen Theile des Börsenblattes enthaltene Verzcichniß der erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buchhandels befolgt werden. Für die im untern Raume der Börse zu vcranstaltcndenAusstellungen ist durch die Bekanntmachung vom 12.März dieses Jahres ein Regulativ ausgestellt worden, um mehrfachen im vorigen Jahre lautgcwordenen Beschwerden möglichst zu begegnen. Endlich ist in der Bekanntmachung vom 27. März d. I. das namentlich dem Interesse der die Messe besuchenden Sortiments- Händler förderliche frühere Erscheinen des Meßhilfsbuchs angekündigt worden. Im Juli vorigen Jahres ist der Entwurf eines Na chd ru ck s - G esetz cs für Deutschland von der Berliner Juristen-Eommission abgeschlossen und in einem gedruckten Hefte von 172 Seiten in Folio dem Vorstand übergeben worden. Der Entwurf wurde sodann in der ersten Hälfte des August 1857 den Mitgliedern des Ausschusses des Börsenvereins, den buchhändlerischen Eorporationcn, sowie einigen Gelehrten, die sich durch ihre Arbeiten im Gebiete des literarischen Rechts einen Namen erworben haben, mit der Aufforderung über sendet, noch vor der Mitte des October den Vorstand von ihren Einwürfcn gegen die Vorschläge des Entwurfs, sowie von ihren etwaigen Gegenvorschlägen in Kenntniß setzen zu wollen. Gleichzeitig wurden die Mitglieder des Ausschusses, der im November 1855 die grund legenden Beschlüsse gefaßt hatte, aus denen die Arbeit der Berliner Juristen-Eommission hcrvorgcgangen ist, vom Vorstand eingcladen, sich zu einer auf den 15. October anbcraumten Schlußbcrathung in Leipzig einzusinden. Die in den letzten Tagen des September in Stuttgart vereinigte Versammlung deutscher Künstler, die, in Gemäßheit eines im Jahre 1856 zu Bingen gefaßten Beschlusses, eine Petition an den Deutschen Bundestag um Emanirung eines Gesetzes, das künst lerische Eigenthum betreffend, auf ihre Tages-Ordnung gestellt halte, nahm den vierten Abschnitt des Entwurfes, der die unbefugte Nach bildung von Kunstwerken und bildlichen Darstellungen behandelt, zur Grundlage ihrer Berathungen und schloß sich den in den §§. 41—49. enthaltenen Bestimmungen mit geringen Modifikationen an. Als der Ausschuß in Leipzig zusammentrat, lag ein ziemlich umfangreiches kritisches Material vor, das nicht allein aus den schriftlich eingegangcncn Abänderungs-Vorschlägen einzelner Mitglieder des Ausschusses, sondern vorzugsweise aus vier ausführlichen, über das ganze Gebiet der in Rede stehenden Gesetzgebung sich verbreitenden Gutachten der Herren Prof. De. Jolly und Oe. Eisen- lohr in Heidelberg, vr. Oskar Wächter in Stuttgart und vr. Volkmann in Leipzig sich angesammelt hatte. Die königlich sächsische Staatsregicrung war von der bevorstehenden Schlußbcrathung des Börscnvereins durch dessen Vorstand in Kenntniß gesetzt und derselben der Wunsch ausgesprochen worden, sich durch Abordnung eines königlichen Commissarius an dieser Berathung bcthciligcn zu wollen. Mittelst Rescripts der königlichen Kreisdirection zu Leipzig vom 14. October 1857 wurde dem Vorstand eröffnet, „wie das königliche Ministerium des'Jnnern es für wünschcnswerth befunden habe, daß die höheren Verwaltungs behörden an dieser Berathung Theil nehmen, und die königliche Kreisdirection angewiesen hätte, eines ihrer Mitglieder zu diesem Behufe abzuordnen. Auch habe cs die Hoffnung ausgesprochen, durch den Vorstand der betreffenden Ministcrialabtheilung, Herrn Geheimenrath vr. Weinlig, wenn es die Verhältnisse irgend gestatten, an der Berathung sich selbst zu belheiligcn. Es sei aber als selbstverständlich anzusehen, daß den bei dieser Berathung von Seiten der anwesenden Regierungs-Mitglieder etwa fallenden Acußerungen irgend ein offi- cieller Charakter nicht beizulegen sei." Das königlich sächsische Ministerium des Innern war bei der Eröffnung der Conferenz durch Herrn Gehcimcnrath vr. Wein - lig, die königliche Kreisdirection zu Leipzig durch Herrn Regicrungsrath vonWitzleben vertreten. Die beiden Herren Eommissarien wohnten der sechstägigcn, am Vor- und Nachmittag stattsindcndcn Berathung, unter lebhaftester persönlicher Betheiligung, bis zum Schluffe derselben bei. Auch Herr Kceisdirector Freiherr von Burg sdorff gab sein Interesse an dem für ganz Deutschland, insbeson dere auch für das Königreich Sachsen, so wichtigen Gegenstand der Berathung dadurch zu erkennen, daß er an der Vormittags-Sitzung des 19. October Antheil nahm und nach dem Schlüsse der Berathungen sämmtlichc Mitglieder des Ausschusses in seinem Hause versam melte, wo er, wie früher Herr Geheimerath vr. Weinlig bei einem von der Leipziger Deputation veranstalteten Festmahl, der Theilnahme der sächsischen Regierung an unfern Arbeiten einen Ausdruck gab. Die Berliner Juristen-Eommission war durch den stellvertretenden Vorsitzenden des königlich preußischen literarischen Sachver- ständigen-Vereins,HerrnJustizrathHinschius, vertreten, der dem Verein seine ausgebreitetc Erfahrung und Arbeitskraft bereitwilligst zur Verfügung stellte. Da er jedes Honorar für seinen Antheil an der sechstägigcn Eonferenz ablehnte, so ließ der Vorstand zur Erinnerung an die gemeinschaftlichen Arbeiten eine goldene Dose in der Form eines Buches anfertigen, das sich als ein Exemplar des Entwurfs dac- stellt, auf dem Rücken den Titel desselben, auf dem einen Deckel eine passende Inschrift und auf dem andern eine Ansicht unseres Börsen gebäudes trägt. Zur Ausschuß-Sitzung hatten sich eingefunden: die Herren vr. Brockhaus von Leipzig, Friedrich Frommann von Jena, Heinrich Erhard von Stuttgart, Rudolf Lechner von Wien, Theodor Licsching von Stuttgart, Rudolph Oldenbourg von München, Georg Reimer von Berlin, vr. Moritz Veil von Berlin, Eduard Vieweg von Braunschweig, sowie als Abge ordnete der Leipziger Deputation die Herren Vr. Härtel und Salomon Hirzel von Leipzig. Die Berathungen wurden in cilf Sitzungen vom 15. bis zum 21. October unter meinem Vorsitz und dem Beistände des Herrn vr. Volkmann als Protokollführers und des Börsen-Archivars Herrn Anton Winter zu Ende geführt. Das Ergebniß der Berathung war, daß man auf der Grundlage des vorgelegten Entwurfs stehen blieb und nur einzelne mehr oder minder eingreifende Abänderungen desselben beschloß. Eine aus dem Justizrath Hinschi us, G. Reimer und mir bestehende Re dactions-Commission wurde damit beauftragt, den Entwurf in Gemäßheit der gefaßten Beschlüsse zu redigircn, in den Motiven aber sich auf die Begründung der Abänderungen des älteren Entwurfs zu beschränken, da man sich, bis auf diese bei der Schlußbcrathung
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