Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.05.1858
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- 1858-05-26
- Erscheinungsdatum
- 26.05.1858
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Einrichtung eines Emporiums vor, d. h einer Haupt- und Central- Büchcrniedcrlngc in einer der Hauptstädte Italiens, an die man sich in jedem Falle zu wenden hatte — und zwar auf Acticn — zwei hundert Actien, jede zu tausend Lire, fürdioPomba selbst cinzustehen versprach. Damit sollte ein allwöchentlich erscheinendes Lollolioo diblioxralloo, ein Katalog der am Hauptorte cingclaufcnen neuen Werke verbunden sein — doch auch diese Auskunft wurde als un ausführbar verworfen. Man wendete ein, durch ein so organisirteS Centralgeschäft, welches schon ohnedies, um sich halten zu können, einen Rabatt von 40 bis 50 Proccnt des Ladenpreises erfordern müßte, würde derselbe durch Porto, Transportkosten u. s. w. noch um etwa 25 Proccnt erhöht und die Bücher unmäßig vcrthcucrt werden; es würden daher, weil größere, Epoche machende Werke den . directen Absatz vorziehen dürften, nur mittelmäßige und weniger begehrte Werke aufs Lager kommen und daher der wöchentliche Ka talog nicht unvollständig, sondern geradezu erbärmlich bleiben. Die Actionäre würden ihr Geld verlieren. Auch würbe die Wahl eines Eentralortcs die größten Schwierigkeiten haben, abgesehen von den Verlegenheiten, die bei jedem derselben zutage treten müßten: z. B. ein Mailänder Buchhändler verlangte ein in Turin erschienenes Buch und müßte sich, statt an das nahe Turin, an das entlegenere Livorno wenden, welches dann das Buch von Turin kommen ließe, um es nach Mailand zu schicken. Ob das gerade (bei einem guten Zustande der Posten und Eisenbahnen) von so großem Uebclstand wäre, wage ich nicht zu entscheiden; doch glaube ich, dergleichen kommt in Deutschland häufig genug vor. Wie wir einer Andeutung entnehmen, ist ein ähnliches Unternehmen in Livorno bereits gänzlich verunglückt, vornehmlich durch die Schuld der Buchhändler selbst. — Es fehlt an Muth, an industriellem Verstände, an Gcmeingeist; ein allgemeines Mißtrauen lähmt alle Schritte der wenigen besonnenen und begeisterten Män ner, die besseren Zuständen Bahn brechen wollen; man bringt es nicht einmal zu der Redaction eines vernünftigen Katalogcs, weil die meisten Buchhändler zu indolent und im alten Schlendrian ver kommen sind, um ihren eigenen Vorthcil zu verstehen. So behilft man sich also mit dem einzigen Auskunftsmittel, auf das man in der Zeit der Rathlosigkeit verfallen, das aber nur ganz ausgezeichneten Schriftstellern zu Gute kommen kann. Wenn eine bedeutende, namentlich patriotische Arbeit fertig liegt, oder wenn wenigstens der Autor, der sie unternimmt, hinreichende Garantien bietet, so bildet sich ein Verein, der das zur Veröffentlichung nöthige Geld vorschießt oder, was aber natürlich nur selten der Fall sein kann, den Schriftsteller in seinen Studien unterstützt; doch kommen solche Vereine (wie z B. Silvio Pcllico einen vorschlug, um den verdienten Botta in Stand zu setzen, die Geschichte Italiens zu schreiben) nicht immer zu Stande, und wenn sie zu Stande kom men, haben sie oft entschiedenes Unglück, weil sie gewöhnlich nicht mit ausreichenden Mitteln operircn können. So bildete sich z. B. 1841 zu Mailand ein Verein von Privatleuten, die der Wunsch beseelte, den Wissenschaften zu Hilfe zu kommen und die geistige Entwickelung zu befördern. — Der Beitrag jedes Mitgliedes war auf 100 Lire festgesetzt; mit dem Gelde wollte man es unterneh men, Werke von besonderer Schönheit und Nützlichkeit herauszu geben. Es war die Absicht dieser Gesellschaft, wenn die Kräfte ihrem guten Willen entsprochen hätten, nicht blos Manuscciptc schon druckfertigcr Werke zu honorircn, sondern auch den Autoren, die ein Werk von anerkannter Wichtigkeit schreiben wollten oder schon schrieben, Geldunrerstützungen zu bewilligen. Ein sehr löblicher Ge danke! aber weder die Mittel, noch die Ausführung entsprachen den Absichten; die Gesellschaft trat zu zeitig zusammen, als kaum 80 Actien gesichert waren, d. i. achttausend Lire, eine Summe, die im Geschäfte soviel als nichts bedeutet; ferner vergriff man sich in der Wahl der Bücher, die man veröffentlichte, indem man alle Kräfte an die Herausgabe cjnes großen und bändcrcichcn Werkes („8tc>ria äi SpsZiis", von Romcy) verschwendete. Man verhieß sich nämlich einen bedeutenden und raschen Absatz und wurde getäuscht, weil das Werk nicht hinreichend zog, trotz seines bedeutenden Werthcs. Der Verein machte Bankerott, und das Werk blieb unvollständig. Wie man sicht, ist die Sache ziemlich trostlos, und der patriotische Italiener, der den Schaden übersieht, der die ungeheuren Nachtheile kennt, in die dadurch seine Nation anderen Völkern gegenüber ver setzt ist, hat vollen Grund, zu klagen und schwcrmüthigc Betracht ungen anzustcllen. An geistiger Befähigung mangelt cs dem Italiener gewiß nicht — er ist an Bildung und Eulkur im Mittelalter allen neueren euro päischen Nationen vorangegangen — und nun sicht er sich über flügelt, außer Stand gesetzt, mit denen zu concurrircn, die von ihm früher gelernt haben. Die Zustände Italiens müssen wirklich traurig sein, wenn sie der Verfassung des Buchhandels entsprechen. Daß dabei der geistige Schaffungstricb, die Lust, Poesie und Wissenschaft zu treiben, noch nicht ganz erstorben ist, daß cs noch so viele Mär tyrer einer brodlosen Kunst, wie das Bücherschrciben, gibt, ist ein gutes Zcugniß für den italienischen Nationalcharaktcr und beweist, daß das Volk, dem wir in Kunst und Wissenschaft so unendlich viel verdanken, sich noch nicht selbst aufgegebcn hat. Miscellen. Zur Charakteristik des litcr. Eigen thums deutscher Verleger in Frankreich. — Durch ein Versehen meiner Leute erhielt eine Straßburger Buchhandlung 1 Ercmpl. „Mundt, Paris und Louis Napoleon" pro novitate zugesandt. Dies Werk hat die französische Polizeibehörde in Straßburg sofort confiscirt und verweigert auf das bestimmteste die Rückgabe. Es ist hier nicht der Ort, zu untersuchen, in wieweit das Buch es um den Kaiser von Frankreich verdient har, confiscirt zu werden, — der geistreiche Verfasser hat nämlich denselben keineswegs zur Zielscheibe irgend welches gehässigen Angriffes gemacht, sondern ein historisches Quellenwerk für die spätere Geschichtsschreibung liefern wollen —, jedenfalls hat die Polizeibehörde in Straßburg kein Recht, mir mein Eigenthum wegzunehmen und gegen — eine Art völkerrechtlicher Usance zu verstoßen, welche sowohl Rußland, als auch Oesterreich, Preußen und England stets noch geachtet haben. Den Schutz des Eigenthums wollte gerade das jetzige Regiment in Frankreich pflegen; sonderbar daher von der Straßburger Behörde, daß sie dem ungeachtet mich meines Eigenthums zu berauben sür gut hält. Da der Divisions-Chef der Presse in Paris sich ein Exemplar dieses mit so allgemeinem Beifall aufgenommenen Werkes von mir direct hat kommen lassen, jedenfalls doch um den von allen Seiten gerühmten Inhalt kennen zu lernen, so dürfte vielleicht diese An deutung hinreichen, um die Polizeibehörde in Straßburg zu bestim men, das wider alles Recht consiscirte Buch an mich zurückzuliefern, zumal die erste Auflage sofort vergriffen worden ist und mir jedes remittirte Exemplar r> >>ropo8 kömmt. Otto Zanke in Berlin. Wohl das älteste Preßgesetz dürfte das von Kaiser Fer dinand I. am 24. Juli 1528 erlassene sein*), welches folgender maßen lautet: „Buchdrucker der sektischcn verbotenen Bücher, welche in österreichischen Erbländcrn betreten werden, sollen, als Hauptver führer und Vergifter aller Länder, ohne Gnade stracks am Leben mit dem Wasser bestraft, ihre Waare aber verbrannt werden." (D. Allg. Ztg.) *) Die erste förmliche Censurvorschrift ist vielmehr in der Bulle Leo X. vom 4. Mai 151b enthalten, während das erste Reichsgcsetz vom Jahre 1524 datirt. Red. d. Bdrsenbl.
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