Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.06.1858
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- 1858-06-07
- Erscheinungsdatum
- 07.06.1858
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- Deutsch
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l004 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 72, 7. Juni. Der „National-Dank" bezieht nämlich einen nicht unbedeu tenden Thcil seiner Einnahmen und buchhändlecischen Unternehm ungen aus der Zeitschrift: „der National-Dank"; besonders aber durch die Her aus,gäbe ei »es „Der Veteran" be titelten Kalenders. Niemanden wird es einfallcn, der Idee, zur Unterstützung hilfsbedürftiger Krieger oder zu irgend welchen wohlthätigcn Zwecken ein Buch herauszugcben, zu nahe treten zu wollen; wenn aber die gesuchten Vortheilc durch die offenbare Bcnachtheiligung Anderer erreicht werden, dann darf wohl ein Wort des Tadels laut werden. Dieser Tadel richtet sich, vollkommen gerechtfertigt, gegen den Ka lender „Der Veteran"; nicht gegen seine Herausgabe, sondern ge gen die Art seiner Verbreitung. Wollte man nicht ein Ge werbe beeinträchtigen, das im Vergleich zu anderen mit den mannich- fachsten Schwierigkeiten zu kämpfen hat, und das gleich anderen mit Steuern belastet ist, so mußte auch das Geschäft des qu. Ka lenders ausschließlich in die Hände der dazu berufenen Gewerbetrei benden gelegt werden; statt dessen wird der „Veteran" zum größeren Thcile durch die Bezirks - Eommissarien der Stiftung, deren es in den Städten sowohl, wie auf dem platten Lande zahllose gibt, und die in der Regel „ortsobrigkcitlichc" Personen sind, vertrieben. Die Auflage des „Veteran" auf das Jahr 1858 belief sich notorisch auf über 100,000 Eccmplare. Von Herzen ist dem „Na tional-Dank" die aus einem solchen Geschäft erwachsende hübsche Einnahme zu gönnen; fragen aber darf man denn doch wohl: würde ein so enormer Absatz erreicht werden, wenn dem „National-Dank" nicht Mittel zur Verfügung gestellt würden, welche jede buchhänd lerische Eoncurcenz unmöglich machen? Welches sind denn aber diese Mittel? — Einfach die, daß der „Veteran" in bürgerlichen Kreisen und unter der Landbcwohncrschaft nicht nur durch Verwaltung sbeamtc angelegentlich empfohlen wird, — wogegen sich vielleicht, wenn cs nicht in einschüchtcrnder Weise geschieht, wenig sagen ließe, — sondern daß untergeordnete Beamte ihn sogar colportiren. Was nun das Eine wie das An dere betrifft, so ist in Betracht zu nehmen, daß es überall gewisse Classen von Gewerbetreibenden gibt, denen vorzugsweise daran liegen muß, sich der Behörde, deren Wirkungskreise sie unterstehen, nicht mißliebig zu machen, und so werden Viele durch die Furcht, gelegentlich von Verdrießlichkeiten betroffen zu werden, dazu bewo gen, den ihnen durch einen Beamten ins Haus beförderten „Ve teran" zu kaufen,, während sie sonst nach ihrem Geschmack und Er messen gewählt haben würden. Daß der Vertrieb eines Verlagsartikels auf die angegebene Weise ein Eingriff in das Gewerbe des Buchhandels ist, unterliegt wohl keinem Zweifel; er ist aber auch ungesetzlich, denn überall in Preußen sind die Orlsobrigkeitcn angewiesen, gegen dasHausircn mit Büchern einzuschreiten; demnach wären diejenigen Beam ten, welche sich mit dem Verkauf von Büchern in den Häusern, welcher Art das Buch immer sein möge, und wäre es auch der „Veteran", befassen, gesetzlich verpflichtet, sich selbst ihrer Behörde als Uebertreter der bestehenden Verordnungen zu denun- ciren, resp. zur Bestrafung zu überliefern. Von Seiten einzelner preußischer Kalender-Verleger ist bereits gegen diese Eingriffe an geeigneter Stelle Beschwerde erhoben wor den, leider jedoch erfolglos; was wcit.c in der Angelegenheit zu thun, müssen wir schon den benachtheiligten Kalender-Verlegern selbst anheim geben, da unsere Absicht nur war, auf die Thatsache hinzuweisen und auf die Nachtheilc aufmerksam zu machen, welche dem Gewerbetreibenden von einer Seite zugefügt werden, von wel cher er Schutz seiner Rechte,— denen gegenüber er ja Verpflicht ungen genug zu tragen hat, — sollte erwarten dürfen. Wir achten gewiß den schönen Zweck der Wohlthätigkeit, nur möchten wir uns niemals mit der Act und Weise, wie dessen Erreichung angestrebt wird, einverstanden erklären; ebenso gut könnte man uns zumuthen, mit Loyola zu rufen: „der Zweck heiligt die Mittel!" Rechstfrage. Stuttgart, 31. Mai. Ist es moralisch zu billigen und recht lich erlaubt, daß derEommisstonär ikm von seinen Eommittcntcn cin- gesandte Bestellungszettel, ohne daß sic auf ihn lauten, zurückbehält und selbst cxpedirt, sic also dem rechtmäßigen Empfänger vorenthält? Wie sehr dieses Verfahren namentlich in Leipzig überhand ge nommen hat, ist so allgemein bekannt, daß es wohl an der Zeit ist, darüber öffentlich etwas zu hören. Daß eine solche Eigenmächtigkeit weder dem Verleger, noch Antiquar, noch Sortimenter gleichgültig sein kann, bedarf wohl keiner näheren Beleuchtung. Miöcellcn. Aus Brüssel, 1. Mai berichtet die Allg. Ztg.: Die 2655 Nummern der vorige Woche in Gent verkauften Boclunt'schen Büchersammlung haben 90,000 Fr. eingetragen; die Versteigerung hatte die ersten Antiquare Frankreichs, Belgiens, Hollands und Englands vereinigt. Deutschland war nicht vertreten. Die erziel ten Preise gingen weit über das Niveau der Pariser Versteigerungen hinaus, und beweisen, wie weit in unfern Tagen die Bibliomanie getrieben wird. Der erste Plantin'schc Druck (1465), ein unbe deutendes italienisches Schriftchen, wurde auf 450 Fr. getrieben; Borlunt hatte 191 dafür gegeben. . . . Aus Genf, 28. Mai schreibt man der Allg. Ztg: In schwei zerischen Blättern zeigt jetzt ein Nachdruckcr aus Philadelphia eine „Gesammtausgabe" von H. Heine's Werken in sechs Bänden zu dem Preise von 40 Frcs. an. Rom, 20 Mai. Der verstorbene Cardinal Mai hat außer an dern auch eine Ausgabe des Neuen Testaments hinterlassen, auf de ren Eorrccthcit der gelehrte Mann während der letzten Jahre seines Lebens viele Mühe verwandte. Die Ausgabe, in einem Quarlband, soll die große aus dem Coder Vaticanus 1209, über welcheJhrBlatt das competcntestc Unheil gebracht hat, an Eorrccthcit weit übertrcf- fen, und es scheint, daß Mai mit dieser Arbeit das dort Verfehlte noch selbst habe wieder gut machen wollen. Die in Rede sichende Ausgabe des Neuen Testaments liegt seit drei Jahren fertig gedruckt in der Propaganda, ist aber aus mir unbekannten Gründen dennoch nicht veröffentlicht worden. Ob dies jetzt überhaupt noch geschehen wird, ist sehr die Frage. (Allg. Ztg.) Von dem berühmten italienischen Botaniker Antonio Bec lo loni wird jetzt nach Vollendung seines Werkes über die klar, jlslicu plisneroxsm» (10 Vol. kononisv 1833—1857) als sich daran anschließend ein neues Werk über die /'Voro t/aüca in Heften erscheinen und mit einem Bande vollendet sein. Nach einer Anzeige der kaiserl. Hofbuchhandlung von J.Schmitz- oorff in Petersburg ist der Kladderadatsch, „das in Berlin er scheinende allgemein beliebte, mit geistvollem Witze und glänzender Satire ausgestattete Blatt," in Rußland erlaubt. Die Bücherein fuhr in den Vereinigten Staaten während der letzten sieben Jahre belauft sich auf 5,237,060 Doll., nämlich: 1851, 494,152 Doll.; 1852, 567,715 Doll.; 1853, 723,221 Doll.; 1854, 916,889 Doll.; 1855, 893,371 Doll.; 1856, 767,308 Dol!.; 1857, 874,404 Doll.
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