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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.09.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-09-17
- Erscheinungsdatum
- 17.09.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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4 F !^M«^"iM-rMV?Ä!ich ^d-m°Mus^d'-cfol^i^I-rung?!«->,^S PI°"A"»^50Da,^Ä eSM,, ?,S,'s0M°Mr Mch>!?» ^übcr Leipzig oder durch Kreuzband, an Nichtniil^licder in j-ini^lieder 40 Pj.. 32 M.. 00 M., 100^)7. — Deilagen werden ^ Skr. 216. Leipzig, Mittwoch den 17. September 1913. 80. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Buchhändler-Verband »Kreis Norden«. In der Ordentlichen Krcisvcreins-Versammluug am Sonntag, den 7. September 1913 in Hamburg, wurde der Vorstand für das Vereinsjahr 1913 14 wie folgt gewählt: Otto Meißner-Hamburg, I, Vorsitzender Richard Quitzow-Lübeck, 2. Vorsitzender Justus Pape-Hamburg, 1, Schriftführer Hermann Lorenzen-Altona, 2. Schriftführer Walter Barth-Hamburg, Schatzmeister Oscar Hollesen-Flensburg, Beisitzer Gerhard Meier-Segeberg, Beisitzer Paul Toeche Sohn-Kiel, Beisitzer Gustad Wiuter-Bremcu, Beisitzer, Der Vorstand des Kreises Norden. Otto Meißner, Th, Weitbrecht, 1, Vorsitzender, t. Schriftführer, Buchhändler-Lehranstalt zu Leipzig. Die diesjährigen Fortbildungs kurse für Gehilfen und Gehilfinnen des Buchhandels und andere Interessenten be ginnen Montag, den 6, Oktober, und dauern bis in den März nächsten Jahres, Sie erstrecken sich auf buchhändlcrische Rcchtskunde, doppelte Buchhaltung, Buch- gcwerbckunde, Französisch, Englisch und Stenographie für Fortgeschrittene, deutsche Literatur der jüngste» Vergangenheit und Musikgeschichte, Die Anmeldungen werden Sonntag, den 2l, September, von 1-ll bis 12 Uhr, ferner am 22,, 23., 24,, 2b, und 26. September abends von 1-8 bis 149 Uhr, sowie Sonntag, den 28. September, von 1411 bis 12 Uhr im Lehrerzimmer der Buchhändler-Lehr anstalt (neuer Schulgebäude, Platostraße 1a, Zimmer 2) entgcgen- geuommen. Das Honorar beträgt für jeden Kursus 5 ,/k. Ausführliche Vorlesungsverzeichnisse bei dem Unterzeichnete», Direktor IN. Lurt llrenrel. Aus dem holländischen Buchhandel. IV. (III vgl, Ar, 188,j Seltene Hondschriftc», — Vom neuen UrheberrcchtSgesetz, — Neu erscheinungen, — Rabatt a»f amtliche Publikationen, — Vom Kunst markt, — Neue Kataloge, — Tie I, G, T, A, Dem LlAomeon Uanckelsblacl, Amsterdam, entnehme ich fol gende Beschreibung von drei Evaugelicn-Haudschriften, die auf der Ausstellung für kirchliche Kunst in Hertogcnbosch gezeigt wer den, Sie gehören der Parochie St, Lebuinus zu Deventer, wer den aber gewöhnlich im Erzbischöflichen Museum zu Haarlem ausbcwahrt und wurden für die Ausstellung mit 209 OVO tl, ver sichert, Ein französischer Antiquar soll dafür mit Einbcgriff eines Bischofsstabs 1 Million krs, geboten haben. Die älteste Handschrift datiert aus der karolingischen Zeit, Sie ist mit Orna- Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 80. Jahrgang. menten in irischem Stil verziert, jedoch nur in Farben ohne Gold und nie mit ganzseitigen Bildern. In dem für den irischen Stil charakteristischen Flcchtornamcnt sind auch vielfach Tiere, beson ders Fische, gebraucht. Die zweite datiert aus dem lO, Jahr hundert und zeichnet sich vor der erstgenannten durch geschmack vollere Verzierungen aus. Die Initialen sind gewöhnlich in Silber gehalten und zeigen Tiere, vor allem wieder den Fisch. Beim Anfänge der Texte für die großen Feste der Kirche finden sich ganzseitige Verzierungen in Gold aus noch jetzt prächtig er haltenem Purpurgrund, beim Pfingstevangelium ein blauer und bei dem der Transfiguration ein grüner Drache, sonderbarer weise in besserer Zeichnung als wirkliche Tiere, z, B, der Esel, auf dem Jesus seinen Einzug in Jerusalem hält. Die dritte Hand schrift zeichnet sich besonders durch den reichen Einband aus, zu dem der Verfertiger allerlei zum Teil sehr profane ägyptische, griechische und römische Schnitzereien verwandt hat, vermischt mit Werken in srllhgotischem Stil; die Ecken zeigen die Evangeli sten in silbernen Medaillons, die Rückseite einen Bischof mit Stab auf vergoldetem länglichen Schild, Bekanntlich wurde aus Anlaß des Zutritts der Niederlande zur Berner Konvention unser Nationalgesetz über das Urheber recht umgestaltet und in dieser neuen Gestalt im vorigen Jahr von der Volksvertretung angenommen. Zwei Rechtsgelehrte haben diese »Lutvurs^vet 1912« auch in ihrem Verhältnis zur Berner Konvention behandelt, nämlich vr, jur, I., 6, von kraax (dlygb L van Ottmar, Rotterdam) und vr. jur, v. vv. v, 6. Snxckor van IVissonIcsrlce (6, II van Ooor 2anvn, Gouda), Beide Werke bringen den Wortlaut der revidierten Berner Konvention und eine Übersetzung ins Holländische, Die letztere wurde von unse rer Vereinigung den Mitgliedern zu einem besonders billigen Preis angeboten. Der dleckvilancksebe IlitAevvrsbonck (Verlegerberein) hat ein Handbuch zum praktischen Gebrauch für Verleger über das neue Gesetz und die Berner Konvention, bearbeitet von einer Kom mission von fünf Verlegern und einem Juristen, erscheinen lassen, das in alphabetischer Anordnung auf alle Fragen, zu denen das Gesetz bei seiner Ausführung Anlaß geben kann, Antwort gibt. Auch hat er im Juli die erste Nummer einer neuen Zeit schrift herausgegeben: Hot Lutoursiookt unter Redaktion von 3, v, Lolinkantk (in Firma Gebr, Bclinfante im Haag), vr. jur. II, clv 3oux van Seele an voale und IVuuter dlijbokk (in Firma M, Nijhoff im Haag), die nicht regelmäßig erscheinen, aber ver einigen soll, was auf dem Gebiet des Urheberrechts in Theorie und Praxis Interessantes vorfällt. Die Bestimmungen des neuen Gesetzes über den Nachdruck durch Zeitschriften haben schon zu einem Rechtshandcl Anlaß gegeben, da der Verleger einer Zeitung, der bei der Wiedergabe des Inhalts einer kleinen Flugschrift etwas zu weitherzig ge wesen war, zu einer Geldstrafe von 20 ll, oder lO Tagen Haft ver urteilt wurde, Schwierigkeiten für Verleger und vielleicht besonders für Sortimenter erwartet man von einer Bestimmung des Gesetzes (Z 50), die besagt, daß Übersetzungen, die vor 1, September 1912 nach der bis dahin geltenden Gesetzgebung rechtmäßig waren, nach dem 1, September 1914 nicht mehr ver kauft werden dürfen, es sei denn, der Verleger habe inzwischen 12l!1
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