Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.06.1858
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- 1858-06-23
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- 23.06.1858
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gehalten hat, überlegt mit nüchterner Verständigkeit, wie es ihm doch eigentlich nicht zugemuthet werden könne, daß er das Kunststück den Leuten umsonst vormache. Er ist nicht mehr von der Unbezahlbarkeit und Unschützbarkeit seincrWcrke begeistert, sondern mit ihrer Schützbarkeit sehr zufrieden, und da er als anständiger Mann und Staatsbürger leben will, so wird es ihm Niemand übelnehmcn, wenn er seine Arbeit so hoch zu verwerthcn sucht als möglich. — Warum sollte denn ein Dichter nicht auch auf Erden heimisch sein können, warum sollte er allen Ge winn allein den pfiffigen Leuten überlassen, die ein Drama wie eine Quantität Stiefelwichse, ein Gemälde wie ein Stück Schlachtvieh nur nach dem Profite schätzen, den es ihnen nbwirftk — Mit einem Worte, dadurch, daß die Männer der Kopfarbeit ein Eigenthumsrecht, ein Recht auf materiellen Vortheil beanspruchen, steigen Wissenschaft und Kunst aus ihren wolkigen Höhen herab auf die Erde, um hier statt eines Exils eine Hcimatb zu finden; Klopstock's Gclchrtcnre- publik, die zu ihrer Zeit am Idealismus scheiterte, nimmt Gestalt an, die Männer des Geistes haben Aussicht, in Zukunft eine wohl- situirtc Zunft zu bilden. Man glaube ja nicht, daß wir hiermit irgend welche Ironie beabsichtigen, wir verkennen keinen Augenblick, daß das geistige Eigenthumsrecht seine vollkommene Berechtigung in der Logik wie in den Zuständen hat, in welchen wir leben; cs ist nichts als das Facit früherer Entwickelungen; vordem unmöglich, jetzt ermöglicht durch die Verhältnisse und dcßhalb ins Bewußtsein tretend, wenn man sich auch nicht die bedenklichen Seiten verhehlen kann; denn das ist und bleibt den» doch trotz Allem wahr, daß cs ein trauriges Ding ist, wenn der Dichter, der Künstler sein Werk so zu betrachten sich gewöhnt, wie der Schuhmacher seine Schuhe, der Schneider seinen Rock, wenn er auf Bestellung, auf Accord, auf Markt arbeitet und dem Publicum all seine kleinen Launen abmerkt! Dieses peinliche Wahrnehmcn des Rechtes, wie man es in neuerer Zeit so häufig auf Titelblättern findet, macht, abgesehen davon, daß es oft in Lächer lichkeit ausartet, einen unangenehmen Eindruck. Doch wir wollen uns an die Hauptsache halten und gern zu- gebcn, daß cs wünschenswert!) und ersprießlich ist, das geistige Eigen- thumSrccht festgcstellt und allgemein anerkannt zu sehen, zumal dabei bei weitem mehr derVocthcil der Verleger als der Schriftsteller selbst in Betracht kommt; denn für diesen wird wohl zum allergröß ten Theil das geistige Eigenthumsrecht eine Jllusioli bleiben, da es verhältnifimäßig nur wenige Autoren gibt, die ihren Verlegern posi tive Vorschriften machen oder ihr Recht verfolgen können. — Die Hauptsache bleibt immer ein Schutz des Buch- und Kunsthandels gegen Nachdruck — und insofern ist es interessant, daß dieser Con- grcß gerade in Belgien, dem dicserhalb so verrufenen Lande, zusam- mentrcten soll. In dem Ausschreibcn*), oder vielmehr in der Einladung zum Eongrcß, wird darauf hingcwicscn, daß dieser sich im Allgemeinen etwa die politischen Congressc zum Vorbilde nehme; nicht nur habe die Erfahrung diese Art der Berathung sanctionirt, sondern auch ihre Großartigkeit und Wirksamkeit ans Licht gestellt; ohne sich in Ab- stractioncn zu verlieren, habe sich die Discussion durch den Zusam menfluß ausgezeichneter Männer jedes Landes, die zusammengekom men , um ihr Wissen und ihre Liebe zum Fortschritt zu vereinen, in *) Es ist untcrzcichnct von Karl Faider, ehemaligem Justizministcr; Vermoort, Kammermitglied; Ed. Rombcrg, Dircctoc der industriellen Angelegenheiten im Ministerium; van der Bete», Director des Dcpar- temcnrs der Wissenschaften und Künste im Ministerium des Innern; Baron, Professor der franz. Literaturgeschichte, aus Lüttich; Fetis, Ad- junct an der königlichen Bibliothek; Wilhelm Gccfs, Bildhauer, von der königlichen Akademie; Portaels, Gcschichtsmaler; Srallacrr, Pro fessor der vlämischcn Sprache am Athenäum zu Brüssel; Casicr, Advocat am Appellhofe daselbst. großartiger Weise ausdchnen und erweitern können, und mehr als eine bedeutende Verbesserung verdanke man diesen internationalen Versammlungen. Die Anreger des Congresscs haben vornehmlich die Aufgabe im Auge gehabt, die allgemeinsten Gesichtspunkte, die bei der Natur des geistigen Eigenthums in Betracht kommen, auszumitteln und von möglichst vielen Seiten in das Licht stellen zu lassen, und über die einzelnen Gesetzgebungen und über die staatlichen Schranken hin aus einen gemeinsamen Boden zu gewinnen, auf dem jede weitere Fortbildung zu erfolgen hätte. Was bisher die einzelnen Staaten durch Sondcrverträgc erreicht und angebahnt, wird bereitwilligst aner kannt und nur einer Erweiterung und Verallgemeinerung anem pfohlen. Man hofft auf diesem Felde einer allgemeinen Verbrüder ung der Menschheit, die sonst doch an so vielen Klippen scheitert, den Weg bahnen zu können. Wir glauben, cs hätte dieser etwas anrüchigen Redensart nicht bedurft, um eine Sache zu empfehlen, die sich gar nicht um allge meine Verbrüderung der Menschheit, sondern um materielle Inter essen, d. h. schließlich um Gelderwerb und Privatnutzcn, dreht. Es ist recht verständig, klug und löblich, wenn der europäische Buch- und Kunsthandcl, wenn die eigentlichen Industrie-Schriftstel ler auf Mittel und Vorkehrungen sinnen, ihr Capital zu schützen und den Zufälligkeiten der Concurrcnz zu entziehen — mit einer Verbrüderung des Menschengeschlechtes hat aber diese rein geschäfts mäßige und juridische Organisation ebenso wenig zu thun, als die englische Baumwollcnindustrie mit der Humanität und dem ewigen Frieden, obwohl auch diese Dinge häufig verwechselt werden. Man muß sich das deutlich machen, um nicht Ungehöriges in eine Frage zu bringen, die für sich selber von hinreichender Wichtigkeit ist. Die Ausgleichung der verschiedenen Gesetzgebungen über das wissenschaftliche und künstlerische Eigenthum, wie sie bereits in ver schiedenen Ländern bestehen, die Vereinfachung der Formalitäten werden also einen Hauptgcgenstand der Besprechungen bilden, an dem das ganze geistige Europa theilzunehmen berufen ist. Es handelt sich um ein allgemeines geistiges Marktrecht, für welches keine na- tionellen Schranken mehr bestehen sollen. (Schluß in Nr. 81.) Actenstücke zur Geschichte des deutschen Buchhandels. l. A >l f r ti f zur Gründung einer Verlagsbuchhandlung auf Actien. Die Erfahrung unserer Tage hat gelehrt, daß verbundene Kräfte eher und leichter als eine vereinzelte Kraft größere Unter nehmungen zum Gedeihen und zur Einträglichkeit emporheben. In einer die Erwartung übertreffcnden Weise blühen die Ak tiengesellschaften; und gewiß verdienen sie allgemeine Unter stützung, wenn sie außer dem Gewinn gleichzeitig das geistige Leben der Nation fördern. Ein derartiges Unternehmen edelster Art ist es, welches wir mit der Errichtung einer Allgemeinen deutschen Vcrlagsanstalt in Vorschlag bringen, dessen Entwurf wir Ihnen vorlegen und für welches wir um Ihre Bcthciligung nachsuchen. Die Erwägung der beiden Thatsachcn, daß unter den mehr als tausend bestehenden Buch handlungen Deutschlands Zahlungseinstellungen oder gar Bankerotte selbst während der schwierigsten Handelskrisen zu den Ausnahme fällen gehören, und daß selten ein deutscher Schriftsteller den Ertrag seiner geistigen Erzeugnisse auszubcuten im Stande ist, hat zu dem Plane geführt, eine Handlung zu begründen, welche nur gute, wahrhaft nützliche, allgemeine Bildung fördernde Bücher verlegt und ihren Verfassern anstatt eines festen einmaligen 154*
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