Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.06.1857
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- 1857-06-08
- Erscheinungsdatum
- 08.06.1857
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- Deutsch
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1040 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. M 72, 8. Juni. Die Staaten, welche uns bei dem vorliegenden Falle zunächst inlercssiren, sind das Königreich Sachsen, als der Hcimath des Original-Verlegers und das Herzogrhum Sachscn-Meiningen-Hild- durghauscn, als der Heimath des Plagiat-Verlegers, rcsp. Heraus gebers. Das königl. sächsische Recht unterscheidet nicht zwischen völ ligem und theilweiscm Nachdruck. Es heißt am Schluß von §. 1 des Gesetzes vom 22. Fcbr. 1844 einfach: „Wird eine derglei chen Vervielfältigung durch Unbefugte veranstaltet, so ist sic für Nachdruck oder widerrechtliche Nachbildung zu erachten". Nach dem Wortlaute des Gesetzes würde der Rechtsschutz gegen Nachdruck ein sehr schwacher, ja ein vollkommen illusorischer sein, wäre unter „Vervielfältigung" der wörtliche Abdruck eines Originalwerkcs ver standen; denn die geringste Aenderung im Text, Auslassung oder Zusetzung einzelner Stellen würde genügen, um das Gesetz unwirk sam zu machen. Wie aber der Gesetzgeber nach der einen Seite hin den Begriff des strafbaren Nachdrucks dadurch begrenzt, daß er (§. 16) den Abdruck fremder Gcistesproducte insoweit gestattet, als dadurch der schon stattsindcnde oder mögliche Erwerb des Eigenthü- mers nicht geschmälert wird — eine Begrenzung, die mit Bezug auf das wörtliche Anführen einzelner Stellen aus fremden Werken, die Herausgabe von Anthologien, Sammlungen zum Kirchen- und Schulgcbrauch u. s. w. nothwendig war —, so ist auch anzuneh- men, daß er die Grenzen des Nachdruck-Begriffs nach der anderen Seite weiter zog, um den Plagiator und Bücherplündcrer zu verhin dern, den Erwerb des Original-Verlegers zu kürzen. Diese Ansicht findet, meine ich, ihre Bestätigung in dem §. 18 des Gesetzes vom 22. Fcbr. 1844, nach welchem das erkennende Gericht zur Feststel lung des Urtheils und Entschädigungsanspruchs — oder die Ver waltungsbehörde zur Verfügung einer provisorischen Beschlagnahme — nöthigcnfalls das Gutachten eines Sachverständigenvereins cin- zuholen hat; denn cs würde eines solchen Gutachtens nicht bedür fen, wenn der Begriff des Nachdrucks so eng begrenzt wäre, daß Jeder, der lesen kann, auch wenn er von Literatur noch so dunkle Begriffe hätte, das Urtheil zu fällen vermöchte. Kommen wir nun zu dem eoncrctcn Fall, der diese Erörterung angeregt hat, so werfen wir zunächst die Frage auf: „Beeinträchtigt der Herausgeber des „Neuen Eonvcrsationslexikons" den Gewinn, welchen der Verleger des geplünderten Werkes zu erlangen hat?" Und wenn diese Frage bejaht wird, so fragt es sich ferner: „Ist die Plünderung des Brockhaus'schen Conversationslerikons so wesent lich, daß, wenn die (ohne Anführung der Quelle) abgedruckten Stellen des genannten Werkes in Meyer's Neuem Convcrsations- lcxikon nicht enthalten wären, dieses unfähig sein würde, den Absatz der Brockhaus'schen Realcncvklopädic zu verringern?" Denn, ist das letztere der Fall — und welcher Sachverständige wollte es be zweifeln? —, so liegt es klar am Tage, daß das Eigenthum eines Anderen dazu benutzt wurde, um ihm den Nutzen, den dieses Eigen thum bringt, ganz oder theilweise zu entziehen. (Schluß in Nr. 73.) A n z e ig e b l a t t. Gerichtliche Bekanntmachungen. (7690.) Bekanntmachung. Der über das Vermögen des Buch- und Kunsthändlers Carl Friedrich August Streerath durch Beschluß vom 30. December v. 2. eröffnete kaufmännische Concurs ist durch Ae cord beendet. Berlin, d. 2. Juni 1857. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Zivilsachen. Fertige Bücher u. s. w. (7691.) Durch den Eingang der O.-M.-Re- mittendcn bin ich in den Stand gesetzt, thäti- gen und namentlich solchen Handlungen, deren s Cond. - Bestellungen ich seither wegen man gelnder Exemplare nicht berücksichtigen konnte, einzelne Exemplare des im vergangenen Jahre in meinem Verlage erschienenen Werkes: Wilhelm von Humboldt. Lebensbild und Charakteristik von R. Haym. Geh. 3^, f. geb. 3H,§. » Cond, anzubieten 2ch brauche wohl kaum auf die Bedeutung dieser mit so ungetheiltcm Beifall aufgenomme nen literarhistorischen Monographie — Jul. Schmidt nennt sic in der neuesten Auflage sei ner Literaturgeschichte u. a. „eine meisterhaft bis ins Detail ausgcführte Analyse der Hum- boldt'schen Persönlichkeit" — besonders auf merksam zu machen. Das Buch wird ein dau erndes Interesse sich bei allen Literatur- und Vaterlands-Freunden erhalten, und sei Ihrer fortgesetzten Beachtung angelegentlich empfohlen. Ich bitte jedoch nur bei begründeter Aus sicht auf Absatz und wirklich beabsichtigter er neuter Verwendung n Cond. — geb. nur fest — zu verlangen, da mein disponibler Rcstvorrath nicht bedeutend ist. Berlin, im Juni 1857. R. Gaertner. (7692.) Im Selbstverläge des Vers, erschien und ist von der Z. C. HinrichS'schen Buchh. Sort.-Cto. in Leipzig zu beziehen: Karte der Liselldadv von unü nncli Al^sloxvitr (Wien), von v. liold« rx. Kil Keilenrei^er in cleutsesier u. irsnröt-isolier 8>>rscke. k'reis cartonirt k mit 25LH> Bedarf bitten wir zu verlangen. (7693.) Mäscher, Gcsindeordnung. 10 S-f. fehlte längere Zeit und ist jetzt wieder vorräthig. Bitte bei Bedarf zu verlangen. Naumburg, im Mai 1857. Louis Garcke. (7694.) Soeben har die Presse verlassen und liegt zur Versendung bereit: Neuer Lehrgang der «panischen Sprache nach der Robertson'schen Methode für den Schul-, Privat- und Selbstunterricht von vr. August Boltz. Preis 15 S-f. Es ist allgemein bekannt, welchen außer ordentlichen Erfolg die deutsche Bearbeitung des Englischen Cursus nach Robertson des als ausgezeichneter Linguist rühmlichst bekannten Verfassers gefunden hat. In rascher Folge waren drei Auflagen nöthig, um die Nachfrage nach diesem, in mehr als 50 Schulen cingcführ- ten Buche zu befriedigen. Einen ähnlichen Erfolg hatten die sämmtlichcn von I)r. A. Boltz verfaßten Lehrbücher. Das vorliegende Werk ist mit der höchsten Sorgfalt nach denselben Principicn bearbeitet worden, und wird ohne Zweifel dieselbe Anerkennung finden. Indem ich um freundliche Verwendung bitte, ersuche ich Sic gefälligst verlangen zu wollen. Berlin, 25. Mai 1857. Hermann PeterS. (7895.) Soeben erschien und wurde zur Fort setzung versandt: Grimm, Deutsches Wörterbuch. II. Bandes 5. Lieferung. Leipzig, im Mai 1857. S. Hirzel.
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