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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.07.1858
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1858-07-14
- Erscheinungsdatum
- 14.07.1858
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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1260 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 88,14. Juli. 2 60 Pcoc , 2 100 Proc. Gewinn, 2 setzen die Auflage vollständig ab. Es ist keine Frage, daß sich dieses Verhällniß in der Praxis häufig, wenn nicht in der Regel, viel ungünstiger stellt; wir nehmen aber ein günstiges Durchschnitts-Resultat an, und ziehen die steten, unvermeidlichen Ncbcnverluste und sogar die 66-/, Thlr., welche die Lahrer Verlagshandlung als unvorhergesehene Kosten von dem Er trage eines jeden Bandes in Abzug bringt, gar nicht in Rechnung. Sehen wir demnach, was nach diesem Absatzresultate an Autocen- Antheil zu zahlen ist: 2 Bände ohne Erreichung der Kosten — Thlr. 2 - mit Deckung der Kosten — - 2 - mit 40 Pcoc. Gewinn 120 - 2 - mit 60 Proc. Gewinn 180 - 2 - mit 100 Proc. Gewinn 300 - 2 - mit vollständigem Erfolg 900 - ^500 Thlr. Statt 1728 Thlr. zahlt also der auf eine „naturgemäßere Ein richtung" ausgehende Verleger, der den Autor am Gewinne theil- nchmen läßt, zusammen nur 1500 Thlr. Jedenfalls also kommt er auf diesem Wege besser und die Autoren schlechter weg, als wenn ohne Ausnahme pro Bogen 12 Thlr. gezahlt würden. Wie gesagt, gehen unsere Prämissen und Schlüsse immer nur von den Erfahr ungen der gewöhnlichen Praxis aus; die Lahrer Vcrlagshandlung zählt jedenfalls nicht zu den Verlegern gewöhnlichen Schlages, sie gibt einmal Hoffnung darauf und wird folglich auch den nöthigcn Absatz zu erzielen wissen, um den Autoren keine bittere Enttäuschung zu bereiten und jedem möglicher Weise 87>/z Thlr. pro Druckbogen zu zahlen. Um auf unser eigentliches Thema wieder zurückzukommen, be merken wir, daß es in unserer Absicht nicht liegen kann, uns hier in eine erschöpfende Polemik gegen die Idee der Aclien - Verlags handlungen einzulassen. Es genügt uns, diejenigen Punkte berührt zu haben, welche beim Auftauchcn solcher Pläne herkömmlicher Weise in den Vordergrund gestellt werden, um das Verfahren und die Wirksamkeit des Buchhandels in den Auge» des Publicums zu bemängeln und zu verkleinern. Der Erfolg dieser Polemik über commercielle Dinge im Allgemeinen und buchhändlcrische insbe sondere wäre einem Projectc gegenüber, welches von Privatleuten ausgeht, auch zu wohlfeiler Natur. Wir müßten dabei Dinge in unsere Erörterung ziehen, deren Richtigkeit der fachmännische Leser d. Bl. als selbstverständlich und außerhalb einer öffentlichen Dis kussion liegend annimmt. Ebenso wenig können wir mit unseren Andeutungen specicll auf das letzte Proiect in Leipzig Hinzielen wol len, denn cs steht nicht vereinzelt, und alle derartigen Projccte leiden an den nämlichen Grundfehlern, die nicht anders eingesehcn und vermieden werden können, als wenn man eben zu der Einsicht ge langt, daß der Vcrlagshandel seinem innersten Wesen nach eine Privatthätigkcit ist, die sich nicht in den Mechanismus und die ver antwortliche Stellung einer Acticn-Gcscllschaft einprcssen läßt. Der deutsche Verlagshandcl ist das, was er unter den gegenwärtigen Verhältnissen sein kann. Er ist eine Privatthäligkcit der freiesten Entwickelung; alle Kräfte der Intelligenz haben in ihr ungehindert concucriren und sich gegenseitig messen können; kein Zunft-, kein Gcwerbezwang hat ihr (selbst in Oesterreich) unnatürliche Fesseln angelegt; Buchhändler von Fach sind neben Schriftstellern und Privatleuten, die sonst in keiner Beziehung zur Literatur standen, als Verleger thätig gewesen. Allerdings ist überwiegend der Beweis geliefert worden, daß ohne die gründlichste buchhändlecische Vor bildung eine weitgreifende und sichere Verlagsthätigkeit auf die Dauer nicht gut möglich ist. Gegen eine solche auf der freiesten Grundlage entwickelte und von massenhaften Kräften geförderte Privatihätigkeit aneifccn und im Interesse des Publicums und der Schriftsteller etwas Besseres an ihre Stelle setzen zu wollen, ist ebenso thörichl als nutzlos, und sollte am allerwenigste» von Männern ver sucht werden, die doch den Ernst des Lebens in etwas gekostet haben müssen. Schließlich können wir nur wünschen, daß das eine oder andere dieser Projecte, einmal mit dem entsprechenden Vertrauen der Aktio näre ausgestattct, zur Ausführung gelangen möge. Wir sind sicher, daß auf diesem Wege sehr schnell und sehr eclatant die Richtigkeit unserer Andeutungen erwiesen und gleichzeitig damit der richtige Maaßstab für de» Ton gefunden würde, womit solche Projccte sowohl vom geschäftlichen, als vom literarischen Gesichtspunkte aus vor der Oeffentlichkeit behandelt zu werden verdienen. 4. 8. Miscellen. Fr a nkf ur t a. M. 29. Juni. Der internationalcVertrag mit Frankreich war heute Abend in der gesetzgebenden Versamm lung Gegenstand einer lebhaften Debatte. Für die Anträge der Aus- schußmchrhcit sprachen zuerst Hr. Rütten, llr. Ncukirch und Eon sul Muck; gegen dieselbe» und für Annahme des Vertrags Oe. Rein- ganum und Oe. Mappes. Ihnen folgte Oe. Friedleben, dgr die Be denken, welche der Vertrag mit Rücksicht auf die dadurch gestörte deutsche Einheit, auf die große Verschiedenheit der Handels- und Nachdrucksgesetzgebung, den französischen Zolltarif, die unsichern Zustände und die autokralische Regierungsform Frankreichs darbiete, scharf betonte. Or. Friedlichen sieht in den Einzelvcrträgen deutscher Staaten mit Frankreich einen mitten im.Frieden und ohne Waffen zu Stande gebrachten neuen Rheinbund, und warnt das republika nische Frankfurt vor dem Anschluß an denselben, indem er ihm das Muster der schweizerischen Kantone vor Augen stellt. Friedleben's Rede brachte auf die Versammlung großen Eindruck hervor; man beschloß, sofort zur Abstimmung über die präjudiciellcn Mehrheils anträge überzugehen, und alle Bemühungen des Berichterstatters Rütten, noch eine Specialdebatte über die einzelnen Artikel herbei- zuführcn, waren vergebens. Die Versammlung entschied für sofor tige Abstimmung über die principiellcn Anträge der Ausschußmehr heit, dahin gehend: 1) dem Vertrage die verfassungsmäßige Sanc- tion nicht zu erthcilen; 2) den Senat zu ersuchen, bei der Bun desversammlung oder eventuell bei den Zollvereinsrcgierungen auf Abschluß eines für ganz Deutschland oder wenigstens für den Zoll verein gültigen Vertrags mit Frankreich hinzuwirken. Beide An träge wurden (wie bereits im Börsenbl. Nr. 84. gemeldet) mit über wiegender Mehrheit angenommen. Der dritte Antrag, wonach der Senat bei Abschluß eines solchen Vertrags auf die Zusätze und Abänderungsvorschläge der Ausschußmehrheit im diesseitigen In teresse Rücksicht nehmen solle, wurde beseitigt, da man nicht unnö- thiger Weise das Dresdener „schätzbare Material" vermehren wolle. Auf den Antrag der Ausschußminorität, den Senat um eine Ge setzvorlage über Nachdruck undunbefugte Nachbildung zu ersuchen, ging die Versammlung nicht ein. Ein Antrag Friedleben's auf Vor lage eines Gesetzes zur Ausführung des tz. 3. des Bundesbeschlusses von 1845 wurde vom Antragsteller selbst vor der Abstimmung zurück gezogen. Die rasche Erledigung der Sache in einer Sitzung wurde so wenig vorausgesehen, daß bereits eine zweite Sitzung auf Don nerstag zu weiterer Berathung angeseht war. (Allg. Ztg.) Personalnachrichten. Der I ä n e ck e'schen Hof-Buch- und Steindruckcrei in Hanno ver ist in Anerkennung ihrer ausgezeichneten Leistungen von dem Könige von Hannover eine große goldene Medaille mit dem könig lichen Bcustbildc verliehen worden.
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