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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.07.1858
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1858-07-21
- Erscheinungsdatum
- 21.07.1858
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- Deutsch
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1320 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 91, 21. Juli. Hr. Franz Ulrich in Anclam und der preußische Buchhandel. In Preuße» ist den Beamten durch Ministcrialvcrfügung (so- vicl mir erinnerlich) untersagt, Subscribcntcn auf Bücher re. zu sammeln. Nichts desto weniger geschieht cs, in den meisten Fallen aber dann zu irgend einem patriotischen w. Zweck, und da helfen alle Jeccmiaden der Buchhändler, wie erst neulich eine solche im Börsenblattc zu lesen war, nichts. Der Hr. Kreis-Gerichts-Ealcu- lator Franz Ulrich in Anclam scheint von dieser Bestimmung gar keine Kenntniß zu haben. Die Gcwichtsvcränderung hat demselben Gelegenheit gegeben, eine „neue Gewichts-Tabelle" vom Stapel laufen zu lasten. Der Weg des Buchhandels ist von ihm verschmäht worden, ec erschien nicht rentabel genug, sondern derselbe sandte sofort an die Kreissccretärc, Stadtsccreläre, Schulinspectorcn rc. die Tabelle gleich in ganz hübschen Masten, zu 300, ja zu 800 Exem plaren! Es wurden also hier dieselben nicht einmal blos zur Ver breitung von Subskriptionslisten benutzt, sondern sie wurden gleich als Verkäufer hingcstclll. In dem mitgcsandtcn Eirculär bietet der Hr. U. 25"b, und falls bis zum 30. Juli d. I. die ganze Sendung ab gesetzt wäre und der Betrag eingesandt würde, gar 50°b Rabatt an, die gleich in Abzug gebracht werden sollen. Gar ergötzlich klingt cs, wenn Hr. U. in dem Begleitschreiben sagt: „Ew. Wohlgcborcn sind in Ihrem Amtskrcise Wächter des Gesetzes; durch die allgemeine Verbreitung dieser Tabelle aber wird die Verwaltung dieses ohnehin schon mühevollen Amtes, in Bezug auf die Ausführung jenes Ge setzes, nicht unwesentlich erleichtert." — Als Verbreitungsweg wird empfohlen: „Buchbindern, Krämern, Hökern, Gast- und Schank- wirthcn rc. Partien der Tabellen in Commission zu geben." — „Un terbeamte, als Amtsboten, Polizeisergeanten ic. mit der Verbreitung der Tabelle zu betrauen. Deren sonst geachtete Stellung dürfte hier durch gewiß keinen Stoß erleiden, da sie zum Zwecke der Vollziehung des genannten Gesetzes in höherem Auftrag («io!) handeln und durch ihre Thätigkcil nur zur Verhütung einer künftigen Rechtsverwirrung beitragen, also lediglich in ihrem Berufe wirken." Wahrhaft rührend erscheint diese Philanthropie des Hrn. U., und es erscheint höchst wünschenswerth, daß dieselbe dadurch ihre Belohnung fände, daß jeder Einwohner des preuß. Staates, Kinder wie Greise, Männer! wie Frauen, eine U.'sche Tabelle sich anschafftc, gäbe 17 Millionen ^ — 17 Millionen S-f. Ebenso rührend klingt es, wenn Hr. U. sagt. „Sollte Ew. Wohlgeb. nicht geneigt sein, die Verbreitung des Werkes (!) selbst zu leiten, so bitte ich ganz ergebenst, die Beilage (die Tabelle also) einem Beamten des Büreau's, oder der Buch handlung, einem Buchbinder, oder einer sonst sichern, intelli genten Person (also auch wohl Barbieren?) des Ortes zu übergeben." Hr. U. vergißt also den Buchhandel doch nicht ganz. Gleichzeitig erlaubt sich Hr. U. dann noch, Exemplare der von seinem Bruder berausgegcbcnen „Obstbaumzucht" zum Vertriebe beizufügen und auch da 25HH Rabatt vom Subskriptionspreise — 12 S-f — anzubieten. In meinem Geschäftskreise sind die vom Hrn. Calculator U. mit 3—800 Exempl. beehrten Beamten so pflichtgetceu gewesen, daß sich Keiner mit dem Vertriebe der Tabellen u. s. w. befaßt hat; wäre es aber geschehen, so würde ich keinen Anstand genommen haben, sofort bei den zuständigen Behörden Klage zu führen, und jene Herren hätten dann nicht Gewinn gehabt, sondern noch Strafe zahlen müssen. An andern Orten ist Hr. U. dagegen glücklicher ge wesen, und es wäre zu wünschen, daß, um diesem Treiben eine Schranke zu setzen, die Behörden davon in Kenntniß gesetzt würden; denn leicht kann irgend ein Gesetz Hrn. U. wieder zu menschen freundlichen Werken treiben und der Beamtenbuchhandel zu unserm Schaden eine weitere Ausdehnung gewinnen. Eine rechtzeitige De- nunciation, so verhaßt eine solche auch mit Recht ist, ist hier eine Nothwendigkeit, um diesem Unwesen ein Ziel zu setzen. Oder wären vielleicht preußische Buchhändler geneigt, eine Denkschrift an das hohe Ministerium des Innern cinzureichen? Eduard Berger. Zur Wittweil- und Waiseucafse. Der von Herr» E. Wcngler erlassene Aufruf zur Bildung einer Wittwcn- und Waisencasse für Buchhändler hat wohl bei der Mehrzahl der Buchhändler als gut und zeitgemäß freudigen An klang, und, wie wir fest glauben, schon eine große Anzahl stiller Beitrittserklärungen gefunden. Aber dennoch scheint unser anfäng liches Bedenken in Betreff baldiger Ausführung gerechtfertigt, haupt sächlich wohl, da der alte „o«,»'il <i» euep«" im Buchhandel zu sehr eingeschlummert ist, ganz abgesehen von noch so manchen andern bekannten Dingen. Wir wünschen vonHerzen, daß es diesmal nicht allein bei der Anregung bleibe, also daß zunächst Herr Wengler mit Unterstützung einiger berufenen Männer von Herz ein provisorisches Eomite bilden möge, welches schleunig zu definitiven Beitrittserklär ungen auffordern müßte. Weiterer Garantien bedarf es vor der Hand ja nicht, da die Eoncordia in Eöln als hinlänglich sicher bekannt ist, und diese doch auch wahrscheinlich den Organismus ins Werk setzen wird, wobei vielleicht nur Leipzig der Sitz der Agentur zu sein brauchte. Wir sind vollkommen überzeugt, daß sofort Hunderte bei- trcten werden, ja viele noch, deren Leben bereits versichert ist. Von Sonderinteressen jedoch wolle man hierbei wenigstens abstehen; gleich viel, ob Börscnmitglied oder nicht, jeder Familienvater im ganzen deutschen Buchhandel muß gleiche Rechte und Pflichten bei seiner Beitrittserklärung haben. Noch möchten wir nicht zum Ueberfluß darauf aufmerksam machen, daß wohlweislich darauf Bedacht ge nommen werden dürfte, auf wie hoch das durchschnittliche Lebensal ter eines deutschen Sortiments-Buchhändlers zu veranschlage» wäre, eine sehr gewichtige Sache; denn ein mühseligerer, undankbarerer Stand als derbes deutschen Sortimcntshändlers existirt kaum, und >'k. !! er wird cs immer mehr werden, je ärger Verleger-Vereine, Nctto-Artikel, Disponenden-Vcrbole, Baar-Eonto und süß schlum mernde Außenstände nebst eigenem Lager — Aktiva! — (letzteres selbst unter Brüdern nur spottwenig wcrth) ihn tyrannistcen und drücken, resp. Lebenskräfte in rascher Progression ab- socbircn. Den 17. Juni 1858. K Zur Beantwortung der Anfrage in Nr. t»tt. d. Bl IV. *) Hat der Sortimenter das Buch vom Verleger ungebunden er halten und es für sein Lager binden lasse», so hat er es hierdurch zu seinem Eigenthum gemacht und kann es eigentlich gar nicht zur Disposition stellen. „Er hat es für sein Lager, d. h. für sein eigenthümliches festes Lager, binden lassen." Ueber das, was Einem nicht gehört, kan» man nicht verfügen; man kann daher ein Buch, welches Commissionsqut ist, nur binden lasten, wenn man es cigenthümlich behält. Die Preisherabsetzung kommt hier nicht in Betracht, denn das kann keinem Verleger verwehrt werden. Dagegen wäre der Verleger unter den angegebenen Umständen zur Rücknahme wohl verpflichtet, wenn das Buch im ursprünglichen Zustande geblieben wäre. W. z. *) III. S. Nr. 81.
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