Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.07.1858
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- 1858-07-21
- Erscheinungsdatum
- 21.07.1858
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- Deutsch
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^orsrnitv-Acitn/ox. Verreiclinis« oller storlroit«, vvelcke in lleuwcli- Isnd bi« Lnde de« lolire« 1857 er«cl>iene» und »voll vom Verleger ru berielie» «iud, Kit Linselilu«« einer »ro«een Un rein auslündlseber porlrsil« und mit Angabe der Verleger und l,sdenprei«e. gearbeitet von loliani, Osil/monn. lcl. 4. Künelie», Alex d: VVidmozer. Wer schon öfterer in den Fall gekommen ist, sich nach einem umfassenderen und den allgemeinen Bedürfnissen entsprechenden Portratkatalog umzusehen, und den Mangel eines solchen gefühlt hat, der wird begreiflich finden, mit welchem Rechte der Herausgeber von dem vorliegenden Kataloge sagen dürfe, daß derselbe einem langst gefühlten Bedürfnisse abzuhelfen bestimmt sei. Es ist dies bei dem vorliegenden Kataloge wirklich keine bloße Phrase. Allen Porträtliebhabccn und denjenigen Handlungen, welche sich mit dem Vertriebe von Porträts beschäftigen, muß dieser Katalog als Nach- schlagebuch, wie ein solches in so ausgedehntem Maaße nicht weiter existirt, unbedingt willkommen sein. Zwar hat das Buch seine Lücken und Mängel, allein abgesehen davon, daß die Lücken nicht der Sorg losigkeit und Nachlässigkeit des Herausgebers, sondern den in der That sehr mangelhaften Hilfsmitteln zur Zusammenstellung eines solchen Kataloges auf Rechnung zu setzen sind, so wird das Buch auch in seiner noch mangelhaften Gestaltung für die Bedürfnisse des Handels von wesentlichem Nutzen und Gewinn sein. Der Tendenz des Kataloges nach, dem die Angabe des Verlegers eine Hauptsache ist, sind alle Porträts, die antiquarisch geworden und deßhalb nicht mehr bei den Verlegern, sondern nur bei den Kunstantiquacen ge sucht werden müssen, ausgeschlossen geblieben- Die Sorgfalt, der Fleiß und Ordnungssinn des Herausgebers, die durchgehcnds im Kataloge zu bemerken sind, verdienen alle Anerkennung. (N. Anz. f. Bibliogr. w.) Miscellen. Ein interessanter Nachdrucksproceß hat sich in Berlin ent- ^ spönnen. Der Buchhändler Karl Reimer hat kürzlich eine Ausgabe ^ von kcnophon's „Anabasis" von Professor Hertlcin (früherin Mann- . heim, jetzt in Wertheim) verlegt; jetzt tritt der bekannte Gräcist Pro- ^ fessor Krüger mit der Behauptung und Klage auf, diese neue Bear beitung der „Anabasis" sei ein Nachdruck seiner eigenen, längst er schienenen, und ein von ihm cingebrachtes Gutachten von Sachverstän digen lautet in der That zu Gunsten dieser Behauptung. Der An geklagte, Buchhändler Reimer, auf dessen Namen gewiß zum ersten Male eine solche Beschuldigung haftet, machte natürlich geltend, daß er als Verleger nicht in der Lage sei, das literarische Verhältniß sol cher gelehrten Werke zu andern ähnlichen zu beurthcilen; er habe sich an die Empfehlung zweier Göttinger Professoren für Hrn. Hert lcin halte» müssen; ferner aber drehte er den Spieß um und ging seinerseits dem Ankläger, Professor Krüger, zu Leibe; er bat näm lich um eine Frist zur Führung des Nachweises, daß die Krüger'sche Bearbeitung der „Anabasis" ihrerseits einer älteren Hertlein'schen entlehnt sei, so daß also der Nachdruck, wenn davon die Rede sein könne, ganz wo anders stecken würde. Das Gericht bewilligte eine Frist von neun Wochen. (Köln. Ztg.) München, 6. Juli. Vom nächsten Neujahr an wird im Verlage der Cotta'schen artistischen Anstalt hier eine historische Vierteljahrs-Schrift erscheinen, an welcher Ranke, Waitz, Sybel u. A. sich bethciligcn werden. Brüssel, 28. Juni. Die Idee, hier einen internationalen Eongreß zur Wahrung des literarischen und artisti schen Eigcnthums zu veranstalten, hat in ganz Europa den lebendigsten Anklang gefunden. In Belgien ist kein namhafter Verein, welcher literarische oder künstlerische Zwecke verfolgt, der nicht auch seineThcilnahme zugcsagt hat. Dasselbe ist in Frankreich der Fall, wo sich namentlich die verschiedenen Schriftsteller-und Künst- lervcrcine, das historische Institut und die Akademien der größeren Städte an dem Eongreß bethciligcn werden. Die Träger des wis senschaftlichen und Kunstlebens in England: lio^sl Ac»de,»>, tbe lioz-al In«lil»ls os Arelntect« und die Art Union ete. haben threTheil- nahme ebenfalls zugesagt. Aus Deutschland wird der Eongreß von der königlichen Gesellschaft der Wissenschaften in Göltingen , der kaiserlichen Leopoldinisch-Karolinischen Akademie und einer Menge von Kunstvereinen beschickt werden. Die vorzüglichsten Akademien der Hauptstädte Italiens, so auch die della Erusca in Florenz, wer den Theil an dem Eongreß nehmen, wie die königliche Akademie der Geschickte in Madrid, die Gesellschaft der schönen Künste in Spa nien. Außerdem sind aus allen europäischen Ländern eine Menge Anmeldungen von einzelnen Gelehrten, Schriftstellern und Künst lern eingcgangen. (Köln. Ztg.) Auf einer nculichen Auction von Sotheby de Wilkinson in Lon don ist ein Aulograph v o n Sh a k e sp c a r e für das British Mu seum für 300 Guineen erstanden worden; ebendaselbst wurde eine Quart-Ausgabe von Osmlet, o. I., für 24 L. 10 «Ii. verkauft, ein schönes Exemplar von Shakcspeare's 8onnel«, 1609, für 154L. 7«I>. und üomeo snd .luliel, 1609, für 86 L. sns»exeben von llr. .1. pelrlioldt. .lobrKong 1858- Oelt 7. luli. Inli.: Lin Au«tlux »sei, Außxburx und Kuneben. (8clilus8.) — Xur l.itleralur de« lköniAs.lobonn von 8sel>«en. (beklu««.) — biotir über den I)eut«ol>ön AeilnnA«-sistolox, /.»Kleicli g>« Warnunss ASKen biklio^ropliisoke» Ounliel. — Verreielini«« ttuseisclier 2eit«el,rillen nnd lournole iin .lickre 1858. — lilteralur und Kiseelleu. — AllKemeine kiblioxropkie. Verbote. Unterm 8. Juli sind von dem Polizei-Amt der Stadt Leipzig in folge einer Verordnung des Königl. Ministerium des Innern die Druckschriften: Die zwölf Freuden des Ehemannes von einem Freudigen. Wei mar, Rauschke L Schmidt. Ou^u, 61,orte«, ls eoolion de 8t. Antoine. Oollsetion Oelriel. leip- rix 1857, A. Dürr, verboten worden. Briefwechsel. Herr» I. A. S. in N. — Auf Ihre Anfrage: wie sich der Kunsthänd ler den in neuester Zeit massenhaft auftauchenden photographischen Eopien deutscher, französischer und englischer Originaticn gegenüber zu verhalten habe; — ob und inwiefern der Vertrieb derselben straf bar sei; — und endlich in welcher Weise die neueren großen eng lischen und französischen Kunstblätter gegen diese Copien durch Ge setzgebung über artistisches Eigenthum geschützt seien, erlauben wir uns, Sie einfach auf die bezüglichen deutschen Bundes- und Landes- gcsetze, sowie auf die internationalen Verträge einzelner Staaten mit Frankreich und Großbritannien zu verweisen, wo Sie für Ihre Bedenken vollständige Auskunft finden. n A. R. in F. — Das sächs. Prcßgesetz vom 14. März 1851 be stimmt in § 27.: „Als Vertheilung oder Verbreitung in verbote nem Sinne ist cs nicht anzusehen, wenn ein Eommissionsbuchhänd- ler verschlossene Paqucte empfängt und sie, ohne den Inhalt dersel ben cinzuschen, oder sonst zu kennen, weiter an ihre Adressaten spedirt." — Also ferner keine Bedenken!
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