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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.08.1858
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1858-08-09
- Erscheinungsdatum
- 09.08.1858
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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M 99, 9. August. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 1449 man von Haus aus zu dem Absatz einer größcrn Anzahl Exemplare Vertrauen hak, als zur Deckung der Herstellungskosten erforder lich sind. Wenn wir den Verlauf dieser ganzen Calculation überblicken, so finden wir allerdings wenig sichere Anhaltepunkte, da uns der wichtigste Factor, der Erfolg, unbekannt ist. Zur Bcurtheilung des selben werden wir auf diejenigen Eigenschaften angewiesen, welche eben den Inbegriff buchhandlcrischer Spekulation bilden, auf ein unbefangenes Urtheil, auf das Erkennen vorhandener literarischer Bedürfnisse und auf eine geschäftskundige Eombination aller cin- wirkcndcn Verhältnisse. Diese Eigenschaften sind aber eben nicht oft vereinigt, und es geschehen daher auch so viele Mißgriffe in der Spcculation. Viele Verleger lassen sich durch ihre eigenen Neig ungen zu sehr verleiten, diesen Standpunkt zu verlassen, sic hegen über die Nachfrage eben so sanguinische Hoffnungen wie Unter schätzungen und täuschen sich daher leicht in beiden Fällen. Unsere literarischen Zustände sind freilich der Ealculation oft sehr ungünstig, und es muß den Verleger ei» Schmerz und ein bitteres Gefühl überkommen, wenn er bei vorsichtiger ruhiger Prüfung findet, daß manches wcrthvolle Manuskript nur dann durch den Druck ver öffentlicht werden kann, wenn der Verfasser seine Ansprüche an das Honorar hcrabstimmt, oder von dem Erfolge abhängig macht. Das entscheidende Mißverhältniß bei der Ealculation bildet meist das Honorar, da eine Ersparniß an der Herstellung, wenn diese den Anforderungen der Zeit entsprechen soll, nicht durchschlagend sein kann. Dieses Bcthciligungsverhältniß an dem Erfolg bietet dem Verleger die Möglichkeit, ein Unternehmen zu veröffentlichen, welches bei hohen Honorarforderungen ohne großes Risico nicht auszuführen ist, cs läßt aber auch den Autor an dem günstigen Erfolge thcil- nehmcn, und entspricht somit den Anforderungen an Recht und Billigkeit. Leider befindet sich ein großer Thcil der Autoren nicht in der Lage, auf diese Aniheilsvcrhältnissc cinzugchen, welche bei guten Gcistesproducten doch so sehr ihrem Interesse entsprechen würden. Eine weitere nachtheilige Einwirkung auf die Ealculation bilden unsere eigenen geschäftlichen Zustände. Die Eoncurrcnz, welche auf dem Gebiete des Buchhandels in neuer Zeit so große Fortschritte gemacht hat, ist Veranlassung geworden, zu einer alle Grenzen überschreitenden Uebcrproduction, und in Folge dessen zu einem Hcrabdrückcn der Preise, verbunden mit den unwürdigsten Manipulationen, während anderseits die Rohmaterialien und die Fabrikation im Preise gestiegen sind. Ferner hat die zahlreiche Ver mehrung der Sortimentshandlungcn zur Folge gehabt, daß der Ver leger, wenn er die Verbreitung eines Buchs in der kurzen Zeit, wo cs überhaupt noch eine Beachtung findet, mit einigem Erfolg pflegen will, weit größere Auflagen veranstalten muß, als ein wahrschein licher Erfolg nothwcndig macht, eben nur um den durch die Con- currenz hcrbeigeführten Mehrbedarf für die sich überstürzende Ver breitung zu befriedigen. Tritt aber der Fall ein, daß das Buch eine gute Aufnahme findet und etwas zahlreichere Bestellungen eingehcn, so fehlt cs ihm nur zu bald an Exemplaren, um selbst die Aufträge für feste Rechnung auszuführen, während in der darauf folgenden Ostcrmessc die unverkauften Vorräthc zurückströmcn und, von der Fluth neuer Erscheinungen verdrängt, der Vergessenheit anheimfallcn. Der Geschäftsgang im Buchhandel hat sich aber eben so ge staltet, daß der Einzelne an diesen Verhältnissen nichts zu ändern vermag und sich den Anforderungen derselben, wenn er überhaupt an diesem Wcttlauf noch thcilnehmen will, willig fügen muß. Sic finden auch hier nur Erwähnung, um ihre Einwirkung auf die Ealculation hcrvorzuhebcn. Wenn sich der Verleger alle diese Verhältnisse vergegenwärtigt, welche dem Erfolge seiner Spcculation so große Unsicherheit be reiten, so wird er darauf hingewiesen, mit größter Vorsicht und Ruhe zu prüfen, und sich die Entsagung anzueigncn, Anträge zu- rückzuweiscn, welche ihm nicht mit einiger Voraussicht Gewinn bringen, denn er muß gewinnen, um die Spesen und Verluste aus- zuglcichen, welche eben unvermeidlich sind. In dem nächsten Artikel, welcher die Calculation des Besih- thums selbst zur Darlegung bringt, werden wir ausführlicher auf die Resultate der Geschäftsführung cingehen. (Schluß in Nr. 100.) Anfrage- Sind Kalender-Verleger, wenn sie im betreffenden Eirculäre von einer Extra-Vergütigung des Stempels kein Wort erwähnen, rechtlich befugt, dennoch den Stempel-Betrag bei der Expedition in Anrechnung zu bringen ? Herr Papne sagt vorher klar und bündig, daß er sich z. B- von sächs. Handlungen den Stempel-Betrag ver güten lassen müsse, während z. B. die Herren Schreiber's Erben in Leipzig ihren Taschen-Kalender i> V/s N-f ord. — 2 N-f netto, im Dtzd. zu 18 Nzff, 2 Dtzd. und mehr mit 50ffa für sächs. Firmen ankündigen, um bei der Expedition allerdings nur 1 Pfennig für jedes Exemplar mehr nachzunehmen. Obwohl in diesem speciellcn Fall Bagatelle, dürfte möglicher Eonsequenzcn wegen eine Be leuchtung dieser Frage vom juristischen Standpunkte aus doch nicht uninteressant sein. Miscellen. Nach dem französischen Moniteur wurde die gegen den Ver leger des Werkes: „peoullkon, ^ ln justiee cknns ln rovolution et il-ms I'vKsiss" ausgesprochene Strafe von 1 Monat Gesängniß und 1000 Fr. Geldbuße (Börsenbl. Nr. 75.) auf Berufung der Staatsanwaltschaft auf 4 Monate Gefängniß und 4000 Fr. Buße erhöht. Verbote. Die Oberste Polizei-Behörde in Wien hat am 28. Juni die nachbcnanntcn Druckschriften im Sinne des §. 16. der Instruction zur Durchführung der Prcßordnung verboten: Anatomie der Messe. Ein Eommentar zum östcrr. Concordat vom Jahre 1855. Herausgegeben von Wilhelm Ivos. 1. bis 3. Auflage. Schaffhausen, Schalch. I,e!i /Vutriolnens et l'ltiiliv. ?nr Ob. cle ln Varenne. Paris 1858, venlu. Zuschrift an die Redaction. In Beziehung auf die Anzeige in Nr. 90., Büchccvcrbote in Sachsen betreffend, habe ich zu Verhütung von Mißverständnissen zu bemerken, daß dieselbe nur formell richtig ist. Die provisorische Beschlagnahme von Hogarth's, William, Zeichnungen mit vollständiger Erklärung derselben von G. C. Lichtcnberg, herausgcgeben von 1>r. Franz Kottenkamp. I. bis 11. Liefrg. und Liefrg. 12. pag. 353 — 382. Stuttgart, Ricger'sche Buchh. ist nämlich aufgehoben worden, weil von dieser Aufhebung die Wirksam keit des bereits unter dem 21. Juni d. I. von dem königlichen Handels gericht erlassenen endgültigen Arrcstschlags und Vertriebs-Verbots bedingt war, und es ist bereits darauf angetragen worden, diesen Umstand in dem Circulär wegen Rücknahme des provisorischen Vectriebsvecbots be sonders zu erwähnen. In der Nachdruckecigenschaft der Rieger'schen Ausgabe und in der Verantwortlichkeit, welche mit dem Vertriebe der selben verbunden ist wird daher durch die erfolgte Aufhebung nicht das Mindeste geändert. Mit der Bitte, diese Rcclamation an derselben Stelle einzurückcn, wo die Anzeige gestanden hat, verbinde ich die Versicherung schuldiger Hochachtung Leipzig, den 2. August 1858. l)r. Scheliwitz.
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