Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.08.1858
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- 1858-08-23
- Erscheinungsdatum
- 23.08.1858
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- Deutsch
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105, 23. August. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 1559 zum baldigen Antritt eine Stelle als Geschäfts führer oder sonst möglichst selbstständige Stel lung. Derselbe besitzt eine vielseitige wissen schaftliche, sprachliche und literarische Bildung. Auf Verlangen kann eine Caution von mehreren Hundert Thalern erlegt werden. Gefällige Of ferten erbittet man sub Chiffre >1. k. A 100. durch Herrn Jgn. Jackowitz in Leipzig. sI2092.s Ein in allen Branchen des Geschäfts wohlerfahrener, durch Zeugnisse bestens empfoh lener Buchhändler gesetzten Alters sucht eine Stelle als Geschäftsführer. Ebensowohl wäre derselbe geneigt, sich mit einer Capital-Einlage von einigen Tausend Gulden bei irgend einem Geschäfte zu betheiligen oder ein solches für ei gene Rechnung zu übernehmen. Offerten und Anzeigen werden sub Chiffre ü W. A 3. erbe ten durch K. F. Kbhlerin Leipzig. s12093.j Ein junger Mann, welcher bei W. Erbe in Hovcrswerda den Buchhandel erlernte und seitdem in Frankfurt a. O. in damit ver bundenem Lcihinstitute verwendet worden ist, sucht unter den bescheidensten Ansprüchen eine ähnliche Stellung. Guter Wille und Atteste der Rechtlichkeit stehen ihm zur Seite. Der Antritt könnte bis 1- Scpt. erfolgen. Gefällige Offerten unter der Chiffre ä.8t. wird Herr E- F. Stein acker in Leipzig qü- tigst befördern. s12094.j Für einen jungen, wissenschaftlich gebildeten Mann, der bereits seit 9 Jahren im Buchhandel thätig, seine letzte Stelle in Oesterreich jedoch Krankheitshalber aufgcbcn mußte, welchem überdies von seinen Prin- cipalen die besten Zeugnisse zur Seite stehen, suche ich Anfang Octobcr eine anderweite Stelle. Nähere Auskunft zu crtheilen bin sowohl ich, wie die löbl. E.H. Schröder'schcBuch handlung in Berlin und die Herren Pran- del L- Meyer in Wien gern erbötig. Leipzig, den 9. August 1858. Wilhelm Bacnsch. Besetzte Stellen. s12095.s Den zahlreichen Herren, welche sich um die in meinem Geschäft vacant gewesene Stelle bewarben, zur Nachricht, daß dieselbe besetzt ist. Theobald Grieben in Berlin Vermischte Anzeigen. s12096.j Verleger landwirth schuftli- cher und technischer Werke machen wir darauf aufmerksam, daß wir für den Umschlag der bei uns in zwanglosen Heften erscheinenden Zeitschrift für landwirthschaftlichcs Bauwesen (4.) Inserate aufnehmcn. Die ein Mal gespaltene Zeile berechnen wir mit nur — 2^ N/f und setzen den Betrag in Rechnung. Das 2. Heft erscheint in circa drei Woch en. Bonn, de» 18. August 1858. Henry Cohen. si2097.j Erwiederung auf Herrn Gustav Hartigs „Entgeg nung". Ehe ich zur näheren Beleuchtung Ihres Artikels in Nr. 90. des Börsenblattes schreite, müssen Sic mir erlauben, Ihnen vor allem an dern meinen Dank für die wirklich mehr als edle Bereitwilligkeit auszusprechen, mit welcher Sie mir in der zwischen uns obwaltenden strei tigen Angelegenheit Beweise und Daten gegen sich selbst an die Hand geben. Allen den vielen aufmerksamen und gc- schäftsku n digen Lesern dieser Blätter brauche ich nun wohl nicht mehr die Richtigkeit und die rechtliche Begründung meines in der „Auffor derung" an Sic gestellten Verlangens zu be weisen , Ihr Artikel thut dies vollkommen für mich. Sic scheinen, diesem Artikel nach — wel cher, beiläufig gesagt, wenn Sie sich dabei nicht fremder Hilfe bedienten, für Sie leidlich genug geschrieben ist, — ein Liebhaber tiefer eingehen den Studien zu sein, und scheinen cs zumeist auf die Logik und Acsthetik abgesehen zu haben, wenigstens lassen dies die richtigen Schluß folgerungen, und der feine, blüthenreiche Styl Ihres Artikels vcrmuthen; — ich kann Ihnen dahin nicht folgen, und muß wohl bei meiner ein fachen, schlichten Darstcllungswcise bleiben, wie es einem armen deutschen Poeten zukommt, dem der Eintritt in das Paradies verwehrt ist, vor welchem Sic als Engel mit flammendem, hoch- geschwungenem Kleistcrpinsel stehen. Indessen muß icb Sic doch bitten, von dem hohen Roß, auf welches Sie sich gesetzt haben, gefälligst herabzustcigcn, oder mindestens, wenn Sie mir armem Schildknappen gegenüber schon den Rit ter spielen wollen, nicht so viel die Kreuz und Quere umher zu galoppiren. Bleiben wir bei der Sache. Das ganze Lager meiner Buch-, Kunst- und Musikalienhandlung wurde, wie Sic ganz richtig angcben (und ich in meiner ^Aufforder ung" auch erwähnt habe) i. I. 1854 mit ge richtlichem Beschlag belegt und zwar auf Ver anlassung meines Herrn Vaters, was ich hier nur darum anführe, um mit dieser Thatsache zugleich den Grund anzugcbcn, warum ich nicht einmal einen Versuch machte, meinen Sturz ab zuwenden. Ich that, was mir einzig und allein zu thun übrig blieb: ich sonderte das Commis sionslager sogleich ab und machte die Remittcn- den zurecht. Daß ich dieselben an die betreffenden Firmen nicht absandtc, was Sic so unbegreiflich finden, lag zum Thcil in dem Umstande, daß Sie schon Ende 1854 Miene machten, das con- fiscirtc Lager von meinem Vater anzukaufen, und zum Thcil in der späteren Unmöglichkeit, die Kosten der Remission bestreiten zu können: denn da ich blvs auf die kärglichen Erträgnisse der Leihbibliothek, die ich nicht vergrößern konnte, durch volle zwei Jahre angewiesen war, so lebte ich eben in keinem Uebcrflussc, was ich hier, ungeachtet der kleinen Dcmüthigung, erwähnen muß, die darin liegt, wenn man gcnöthigt ist, der Oeffentlichkcit Blicke in das zartbewahrte Gchcimniß schlimmer Tage gestatten zu müssen. Dieser klägliche Zustand endete mit dem 10. Juni 1850 und schon im Juli oder August dieses cbcngcnannten Jahres forderte ich Sic münd lich auf, mir alles zu dem von Ihnen angekausten Lager nicht Gehörige zurückzustellcn, was Sie mir auch zu thun mündlich und schriftlich versprachen, und jetzt nicht enthalten wollen. Sie erheben ein langes Gcsalbadcr über die Historie des Ankaufs meines ehemaligen Büchcr- lagers: Sie hätten es nicht von mir, sondern von meinem Vater gekauft; Sic hätten cs nur des Locals wegen gekauft; Sie hätten dies der leichten Ucbersicdlung wegen gethan; Sie hätten Alles gekauft, wie es lag und stand, u. dgl. — Dies Alles sind jedoch nur Nebendinge, dievon mirweder zurSprache gebracht, noch bestritten wurden, und welche blos die Aufmerksamkeit des uneingeweih ten Lesers vom H a up tgegcn stand ab lenken sollen. Ich habe auf das ,,W aa- rcnlager" — wie es in dem Kaufverträge heißt — nie den geringsten Anspruch erhoben, und habe Ihnen sogar Bücher aus meiner ehe maligen Leihbibliothek, die nun in Ihren Besitz übergegangen war, und die ich nach Eröffnung meiner neuen Lcseanstalt nach und nach von meinen Kunden eingesordert hatte, zugescndet, wie es in meiner Pflicht als ehrlicher Mann lag. Ich forderte von Ihnen nur das zurück, was zu dem erwähnten Lager nichtgchörte: 1) einige theils später angcschaffte, theils als Lesegebühr übernommene Bücher, 2) eine An zahl hiesigen Privaten gehörige Werke, und 3) die Remittendenpackcte. Gehört dies zum Lager? Kann dies zum Lager gehören? Ich fordere hiermit den ganzen Buchhan del, diesen Verein intelligenter Männer, auf das feierlichste auf, in dieser Sache Richter zu sein; denn in diesem Falle handelt es sich nicht mehr um einen Streit zwischen zwei Personen um das Mein und Dein, sondern um ein Grundprincip des Buchhandels, welches ein Individuum, das dieser ehrenwerthen Gilde anzugehören sich rühmt, anzutasten wagt. Sind Remittendenpackcte für jeden Buchhändler nicht leicht erkennbar? bil den sic für ihn nicht das unantastbare Eigcn- thum dritter Personen in einem ähnlichen Falle? welchen Namen verdient jener Buchhändler, der sich untersteht, mit Facturen versehene, gepackte Nemittcnden zu eröffnen, die Bücher seinem La ger cinzurcihen, und im Angesichte des ganzen Buchhandels zu erklären, daß erdavon nichts zurückstcllcn werde? — Sie werden durch keine noch so sehr bei den Haaren herbeigezogene Deutelung und Wendung des Begriffs „Lager" hcrausspintisircn, daß die von mir in Anspruch genommenen Bücher auch nur scheinbar zu demselben gehören können, und ich wie derhole Ihnen, wenn Sie Buchhändler sein wollen, so haben Sic dies wissen müs sen, oder im Falle Ihre naiven Begriffe in buchhändlcrischen Dingen sich damals noch nicht so weit erstreckten, so sind Sie von meinem Vater bei der Uebergabe des Lagers hierauf aufmerksam gemacht worden. Uebrigcns spricht vor Allem der Kaufvertrag, auf welchen Sie sich vorzugsweise stützen, gegen Sie; und Sic hätten nicht die Worte sämmt- lich und Gustav Hartig, sondern die fol genden : „welches (d. h. das Lager) ich (Emerich Novelli) in der gerichtlichen Licitation ankaufte und früher meinem Sohne Josef Novelli augchö rte" mit gesperrter Schrift drucken lassen sollen. Gehören die mir zur Aufbewahrung oder zum Ver kauf übergebenen Bücher, gehören die Remittcndcn mir? — Sic eignen sich mithin wissentlich fremdes Eigen thum auf eigenmächtige, gewaltthätigc Weise zu, und sind doch so naiv — Andere würden cs frech nennen — im Angesichte des ganzen Buchhan dels zu erklären, „daß Sic mein widersin niges (?!) Verlangen nicht beachten werden" und verweisen die Herren Verleger zur Erlangung ihres Eigentyums — welches
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