Erscheint I-dc„ Montag, Mittwoch und Freitag; während der Buchhändler-Messe zu Ossein, täglich. Börsenblatt für den Beiträge für bas Börsenblatt sind an die Redaktion, — Inse rate an die Erhebt! ion desselben zu senden. Deutschen Buchhundel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. 105. ——- Leipzig, Montag den 23-August. — 1858. A m tl i cher T h e i l. Bekanntmachung. In einem an uns gerichteten Schreiben vom 8. Juni d. I. beschweren sich die Herren Firmin Didot Freres, Hachette oe Co., V. Maffon, Bance, A. Franck, F. Sartorius, E. Gläser und Fr. Klincksicck in Paris darüber, daß ihre Verlagswcrke nicht in das im amtlichen Theile des Börsenblattes veröffentlichte Verzeichniß der erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buchhandels ausgenommen werden, und tragen darauf an, daß dies in Zukunft geschehen möge, oder daß wenigstens unter der Ueberschrift: „Erschienene Neuigkeiten ausländischer Börsenvcreinsmitglieder" dem ersten Verzeichniß ein zweites angeschlossen werde. Die Herren Antragsteller berufen sich u. a. darauf, daß sie ihr Geschäft nach den im deutschen Buchhandel üblichen Gebräuchen führen. In Erwägung, daß die direkte und nach den üblichen Geschäftsgebräuchen normirte Verbindung, in welche die genannten und auch andere Firmen mit dem deutschen Sortiments-Buchhandel getreten sind, eine Berücksichtigung ihrer Interessen als gerechtfertigt erscheinen läßt, daß es auch im Interesse des Sortimentsbuchhandels liegt, diejenigen ausländischen Verlagswerke, die nach den gewohnten Geschäftsgebräuchcn zu beziehen find, in derselben Weise wie die Neuigkeiten des deutschen Buch handels zur Anzeige gebracht zu sehen, daß es jedoch ausreichr, sich hierbei auf Verlagswerke der überall in Deutschland verbreitungsfähigen englischen und französischen Literatur zu beschränken, haben wir beschlossen, ein besonderes Berzeichniß unter der Ueberschrift: Erschienene Neuigkeiten des ausländischen Buchhandels in englischer und französischer Sprache. (Bekannt machung vom 14. August 1858.) durch den amtlichen Theil des Börsenblattes zu veröffentlichen. Die Anfertigung des Verzeichnisses, das wöchentlich veröffentlicht wird, hat die I. C. ^Hi n ri ch s'schc Buchhandlung übernommen, welcher zu diesem Behufc alle Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen cinzusenden sind. Zugleich machen wir hiermit die Grundsätze bekannt, nach welchen die Aufnahme stattsindet: 1) Jedes aufzunchmende Werk muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses in nai»,-.-, vorliegcn; bloße Titeleinsendungen haben ohne Berücksichtigung zu bleiben. 2) Die Einsendung hat dem Zwecke entsprechend alsbald nach Erscheinen, sowie ausschließlich ohne vorherige besondere Aufforderung zu erfolgen. 3) Demgemäß sind zur Ausnahme berechtigt: a) alle außerhalb Deutschland erschienenen Verlags werke in französischer und englischer Sprache derjenigen Verleger, die mit dem deutschen Buchhandel in direkter Verbindung stehen und ihr Geschäft nach den im deutschen Buchhandel üblichen Gebrauchen führen. Hierzu gehört, daß sie Jahresrechnung gewähren, ihren Verlag :r Condition geben, in Leipzig einen Commissionär halten, in Leipzig ausliefern lassen und in deutscher Währung rechnen; b) nur diejenigen Commissionsartikel, aus deren Titel die Firma des Einsenders gedruckt steht. 4) Dagegen sind von der Aufnahme ausgcschlosser: ») alle Artikel, die in Form von Bänden, Lieferungen, oder auch complet von Neuem ausgegeben werden; b) alle Werke in anderer Sprache als in französischer und englischer; Fünfundzwanzigster Jahrgang. 212