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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.09.1858
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1858-09-08
- Erscheinungsdatum
- 08.09.1858
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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1664 »U 112, 8. September. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. solche Casse in Anschluß an eine Lcbensversichcrungsgesellschaft eine genügende Betheiligung Herausstellen würde. Wie Sie bereits wissen (S. Börsenblatt 1858 Nr. 47.) bin ick über diese Angelegenheit mit der „Concordia", Lebensversichcrungs- gcscllschaft in Cöln, in Connep getreten; diese Gesellschaft hat sich auch im Interesse der Sache der Mühe unterzogen, ein Privatar- rangcment wegen Versicherung mit Buchhändlern provisorisch zu ent werfen, wonach sie von ihren überhaupt billigen Prämien noch 6LH Epirarabatt den Buchhändlern bei Eingehung einer Versicherung auf Capital oder Renten jährlich gewähren will. Den Prospectus über die Versicherungsarten der „Concordia" werde ich in nächster Woche im Buchhandel mit darauf beziehenden Anfragezettcln verbreiten, worin Sic dann selbst die verschiedenen Vcrsicherungsarten und dabei die Scala nach den verschiedenen Al tersstufen finden können, und woraus ich hier nur beispielsweise bemerke, daß ein Buchhändler von 30 Jahren für eine Versicher ungssumme von je 100 als Nettoprämie 1 27A N-f zu ver güten haben würde, mithin für 1000 nur 19 H N-s pro anno *). Die „Concordia" hat, natürlich unter weiterer Bezugnahme auf ihre Bedingungen überhaupt, sechs Paragraphen für die Buch- händlervcrsicherungen aufgestellt, welche ich nun als Plan der „Con- cocdia" mittheile. Plan einer Capital- und Renten-Versicherungs-Casse für deutsche Buchhändler. §. 1. Die„Concordia", CölnischeLcbensversichcrungsgcscllschaft, erthcilt Versicherung auf das Leben der deutschen Buchhändler und Buchhändlergehilfen**), sowie der Ehefrauen und Witlwen der selben , nach Anleitung ihres Prospectes. §. 2. Jede Versicherung muß mindestens 300 Capital oder 25 Rente betragen. §. 3. Die Versicherungsanträge sind bei den Agenten der Ge sellschaft cinzureichen, von denen jede gewünschte Auskunft ertheilt wird. Anträge, welche nicht durch einen Agenten der „Concordia" vermittelt werden können, müssen in Leipzig gestellt werden. §. 4. Die „ Concordia " vergütet auf ihre Prämien einen Rabatt von 6LH, wogegen der Börsenvcrein in Leipzig die unentgeltliche Ein ziehung der Prämien übernimmt. Der Tarif für vollkommen gesunde Personen ist aus dem Prospect zu ersehen. Auch unvollkommen ge sunde Personen können gegen angemessene Erhöhung der Prämien Aufnahme finden***). §. 5. Die Fälligkeitstermine für Prämien werden auf den 1. *> Bei der billigsten Lebensversicherungsgesellschaft auf Gegenseitig keit, und selbst die regelmäßige jährliche Zurückvergütung von 25^, von den cingezahlten Prämien angenommen und zurück gerechnet (was man doch wohl nicht kann), so müßte ein Mann von 30 Jahren (bei dem ein mal angeführten Beispiel stehen bleibend) dennoch für eine Versichcrungs- suaime von je 100 — 1 ^ 29(/z R/ zahlen, während wir Buch händler bei anzunehmender Proposition der Concordia wie bemerkt als feste Prämie nur 1 ^ 27A N-s zu entrichten haben werden. **) Auf die Wichtigkeit der Versicherung auf Capital oder Renten für Gehilfen noch besonders aufmerksam zu machen, bedarf es wohl nicht, nur so viel sei hervorgehoben, daß diese Versicherung namentlich bei ver- heiratheten Gehilfen für sie selbst, für ihre Nachkommenschaft, auch für den Principal von hohem Werth und großer Beruhigung ist — ja daß selbst die Schließung einer Ehe dadurch wesentlich erleichtert wird, weil die junge Frau ihre Zukunft von vornherein als gesicherter betrachten kann, der Principal bei vorhandener Versicherung auch bereitwilliger seine Ein willigung zur Verheirathung geben dürfte. — Dem Principal kann aber eine Police in Nothfällen sehr nützlich werden, wenn es sich nämlich um schnelle Herbeischaffung von Geld bei ihm handeln sollte, da er darauf hin leichter eine Anleihe machen kann Kurz gesagt: Eine Versicherung hebt seinen Credit — bringt ihm geeignete Hilfe. *") S. meinen Aufsatz im vor. Bdrsenbl. Januar oder 1. Juli bestimmt. Beim Abschluß der Versicherung ist bis zum nächsten dieser Termine der ralirliche Prämienbetrag vom Antragsteller selbst gegen Aushändigung der Police zu zahlen. Die ferneren jährlichen Prämienquittungen werden dem Börsenvcreine in Leipzig übersendet, mit welchem sich jeder einzelne Theilnehmer zu berechnen hat. §. 6. Der von der „Concordia" bewilligte Rabatt wird von der Prämienzahlung gekürzt und die Gesellschaft ist zur Gewährung des selben so lange verpflichtet, als der Börsenvercin die Einziehung der Prämien nach der mit demselben zu treffenden Uebereinkunft ver mittelt. Wie Sie aus diesen wenigen Paragraphen ersehen, so handelt cs sich bei Begründung der Casse für den Vorstand des Börsen - vercins nur um den einen Punkt, daß nämlich genannter Vor stand eine Ei st n a hm est e ll e für die fälligen Prämiengelder schaffe*), ohncfür deren Eingang irgend eine weitere Verbindlichkeit zu übernehmen, da Nichtzahler die Nachthcile davon der „Concor dia" gegenüber selbst zu tragen haben. Sie ersehen daraus ferner sogleich, daß jeder Versichernde die volle Freiheit hat, überein zu erzielendes Capital, oder zu creirendc Rente nach seinen pe- cuniären Kräften zu bestimmen, daß er sich also seine jährliche Ab gabe dafür selbst formiren darf, insofern sie nur das Minimum in §. 2. erreicht. Unsere Capital- und Renten-Versicherungs-Casse ist also ge gründet, ohne alle Capitalanlage, sobald der löbl. Vorstand nur auf genannten einen Punkt eingeht. Streben Sie nun Alle, das ebenso ernste als schöne und segens reiche Ziel, wonach wir schon länger als 10 Jahre jagen, erreichen zu helfen. Leipzig, den 6. September 1858. E. Wenglcr. Personalnachrichten. Brüssel, 3. Sept. Heute ist hier unter allgemeiner Theil- nahme der deutschen Bevölkerung das Leichenbegängniß des Herrn W. Uhlemann, Associe der bekannten Buchhändlerfirma „Kieß ling L Co." abgehalten worden. Herr Uhlemann war ein Ehren mann im vollsten Sinne des Worts und in jeder Hinsicht eine Zierde der hiesigen deutschen Colonie. (Köln. Z.) Verbote. Die Oberste Polizei-Behörde zu Wien hat nachbenannle Druck schriften im Sinne des §. 16. der Preßordnung allgemein verboten: Unterm 26. Juli: Lncore quelques mot« ck'un clirelien oi tliocloxe sur les ooakessions oeciclenlsles ü l'ooossian sie plusieurs publieotious reliAieuses, Islius« et Protestanten. leipri^ 1858, L Lrookkaus. Unterm 4. August: Die deutsche Schweiz und die Besteigung des Mönchs, von der Gräfin Dora d'Jstria Drei Bände. Zürich 1858, Meyer L Zeller. Die Jesuiten, wie sic waren und wie sie sind. Dem deutschen Volke erzählt von Eduard Duller. Brandenburg 1858, Adolph Müller. 6es prineipaules roumsinen et I'empire ollomsn. stsris 1858, 4. siranelc. ' *) Ganz ohne Kosten wird das nicht gehen; übernimmt der Börsen verein die Bestreitung derselben, so ist ein Grund schon mehr vorhanden, auf die früher bewilligten Zuschüsse zu den Prämicngeldern zu verzichten.
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