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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.09.1858
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1858-09-22
- Erscheinungsdatum
- 22.09.1858
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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1756 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. M 118, 22. September. Miscellen. Leipzig, 18. Septbr. Authentischen Mitteilungen zufolge, die wir ans Paris erhalten, sind die Hindernisse innerer und äußerer Art, welche dis letzt dem Forterscheincn der Memoiren Guizot's cntgcgcnstanden, nunmehr beseitigt, und steht die Ausgabe des zweiten Bandes für Anfang November bevor. Bekanntlich er scheinen die Memoiren gleichzeitig in Paris , bei Michel Levn Freies, und in Leipzig, bei F- A. Brockhaus. (Dlsch. Allg. Ztg.) T Leipzig, 12. Sept. Wenn ich heute eine Idee zur Aus führung anregc, glaube ich, im Sinne Vieler zu sprechen. Der Wunsch, welchen ich im Privatgespräche oft anhörtc, und dessen Jnslebcntr^ten von guten Folgen begleitet sein wird, ist die Gründ ung eines Journalcirkcls aller ausländischen Buch- händlerblättcr, welche in einem Zimmer der Börse alltäglich oder nur an einigen Abenden der Woche von 6 bis 10 Uhr zur Be nutzung auszulegen wären. Die buchhändlcrischcn Hilfsmittel und die Ausgaben dafür haben so überhand genommen, daß die Anschaf fung von Zeitungen dieser Art gänzlich unterbleibt, obgleich die Kenntniß fremder Literatur für Jeden von unberechenbaren Folgen sein kann. Daß das Vorhandensein eines solchen Eickels für uns Buchhändler von Wichtigkeit ist, bedarf wohl keiner Auseinander setzung; deßwegen möchte ich die Bitte aussprechcn, der geachtete Vorstand des Leipziger Buchhandels möchte die Errichtung des Eickels übernehmen, dessen Besitz Leipzig zu besondererEhre gereichen würde. Wien, 8. Sept. Es ist hier und da die Rede davon gewe sen, daß man in Bezug auf die Besteuerung der Presse noch einen Schritt weiter zu gehen gedenke, als cS durch das geltende Zcitungs- stempelstcuergcsetz bereits geschehen, daß ein Gesetz in Aussicht stehe, welches auch die nicht-politische periodische Presse der Stempelsteuer unterstelle. Es mag dahin gestellt bleiben, ob in dieser Beziehung bereits amtliche Verhandlungen cingcleitet sind, cs unterliegt aber kaum einem Zweifel, daß eine solche Maaßrcgel sehr eindringlich an geregt ist, und man macht, wie ich glaube, folgende Gründe dafür geltend. Zunächst würde sic eine neue, nicht unbedeutende finanzielle Quelle eröffnen. Je ernster der Staat cs sich angelegen sein läßt, sein Finanzwesen gründlich und dauernd zu ordnen, desto mehr muß er darauf bedacht sein, alle diejenigen Objecte zu einer Steuer hecan- zuziehen, welche eine solche, ohne daß höhere Interessen darunter leiden, zu tragen im Stande sind. Es kommt dazu, daß eine Be steuerung auch der nicht-politischen Blätter fast als ein Act der Ge rechtigkeit gegen die bereits besteuerte politische Tagespresse erscheint. Es ist >» concreto schwer auseinander zu halten, was in das Gebiet der politischen und der nicht-politischenThatsachen oder Erörterungen fällt, und alle die kleinen Blätter, deren Programm, um der Stem pelsteuer zu entgehen, die ganze Politik über Bord geworfen, rega- liren ihr Publicum unter allerlei Rubriken genau mit denselben No tizen, höchstens etwas kürzer gefaßt, welche die politischen Zeitungen bringen, also, da sie stempelfrci und mithin wesentlich billiger sind, auf Kosten dieser politischen Zeitungen. Endlich aber ist nicht außer Acht zu lassen, daß die Stempelsteuer nicht lediglich als eine finan zielle Maaßrcgel aufgefaßt wird. Es lag ihr wesentlich auch die Ab sicht zum Grunde, den dcmoralisirenden Einflüssen der Unzahl der kleinen Blatter zu steuern, welche auf den verderbten Geschmack, auf die Vorurtheilc, auf alle schlechten Leidenschaften der großen Masse spcculirten und Tag für Tag die Moral eben jener Schichten der Gesellschaft lockerten und fälschten, derer, sittliche Hebung und Stärkung das unausgesetzte Streben und das dringendste Interesse des Staates ist. Diese Absicht der Gesetzgebung ist nicht erreicht. Die große politische Tagespresse in Oesterreich bedurfte eines Cosrci- tivs nicht; sie durfte und darf sich, wenn man die gegebenen Ver hältnisse berücksichtigt, kühn jeder andern Presse zur Seite stellen; ihr fehlte und fehlt es, mit sehr wenig Ausnahmen, weder an sitt lichem Ernst, noch an politischer Einsicht. Und doch hat die Stem pelsteuer nur diese Presse getroffen. Alle die kleinen Schmutz- und Skandalblätter, die von dem täglichen Kehricht der Oeffentlichkeit nicht bloß ein kärgliches Dasein fristen, sondern ein lustiges Schmarotzer- lebcn führen, deren Domäne die Schenke ist, das Gefängniß und der Galgen, deren Helden glänzende Gauner sind und geschminkte Metzen, schurkenhaftc Reiche und tugendhafte Arme — alle diese kleinen Blätter dringen nur um so tiefer in das eigentliche Volk, seit dem ihm dieser Brodkorb der politischen Presse höher gehängt ist. Hier hofft man durch die Stempelsteuer Abhilfe zu schaffen, dieser „Grasel"- Presse hofft man ein Ende zu machen. Was einzeln Tüchtiges dar unter vorhanden, wird leben und gedeihen, wird fröhlicher noch leben und gedeihen, wenn das Unkraut ausgejätet ist. (Allg. Ztg.) Die Frage, ob eine Zeitschrift zur Ausnahme einer von ihr beanstandeten Anzeige gezwungen werden könne, ist neulich in Paris zur gerichtlichen Untersuchung gelangt. Die „Presse" nämlich weigerte sich, eine marktschreierische Anzeige der Schrift ,chk8 0onspirslsur8 cie l'^nßleterrc, pg,- 0. cie Iiu88)" gegen Bezahlung der üblichen Jnserlionsgebühren aufzunchmen, und wurde dcßhalb von deren Verlegern, unter Forderung eines Schadenersatzes von 10,000 Fr., verklagt. Das Erkennlniß lautete jedoch gegen die Kläger, und zudem hatten sie auch die Gerichtskosten zu tragen. Das englische Athenäum schreibt mit Bezug auf die Nachricht eines amerikanischen Blattes, daß vr. Livingston e vonMurrav 2000 L. von dem Ertrage der ersten Auflage von 12,000 Exempl. seines Reisewerks empfangen, und Murray ihm bei Veranstaltung der zweiten Auflage ein Drittheil des Gewinns versprochen habe: „Murray rechnete nicht den muthmaßlichcn Gewinn aus, sondern bezahlte überhaupt 2000 Guineen, und anstatt eines Dritthcils des Ertrags von den späteren Auflagen sicherte ec dem Verfasser zwei Drittheile zu." Es ist ungewiß, ob die Verbreitung solcher Nach richten wie die bemerkten, wofern sie nicht von bester Hand kommen, nicht dazu geeignet ist, den Interessen der Autoren sowie der Ver leger mehr Schaden als Nutzen zu bringen. Solche Uebeceinkommcn sind Gegenstände privater Act, und, so interessante Beiträge sie auch zur Literargeschichtc bilden mögen, so sollten sie doch besser als solche geachtet werden, bis der geeignete Zeitpunkt zu ihrer authen tischen Mittheilung kommt, welche ihre Richtigkeit über allen Zweifel erhebt. (IIic kudlisli. Oircul.) Aus Warschau, 4. Sept. bringt die Allg. Ztg. betreffs ihrer neulichcn Mittheilung über die russische Censur (Börscnbl. Nr 114.) die nachstehende Berichtigung: Der für die Milde hiesiger Censur angeführte Beweis dürfte sclbstCensocen ein Lächeln entlocken; denn daß Eonsiscationcn unnöthig sind, wo eine präventive Censur allem Mißbrauch wehren muß, ist unschwer einzuschen. Die Einsendungen hiesiger Berichterstatter, auch desjenigen, der Ihnen diese Milde gerühmt, werden Ihren Abonnenten ziemlich häufig — beim fragliche» Bericht wieder theilwcise — mit Druckschwärze überkleidet vorgelegt. Briefwechsel. Herrn H. N. in E. — Ihre öffentliche Anfrage, ob in Preußen auch die Musikalienhändler eine Prüfung zu bestehen haben, wie solche für Buchhändler und Buchdrucker vorgeschriebe» ist, bildet keinen Gegen stand zur Erörterung im Bdrsenbl., sie ist rein persönlicher Art und daher nur als Inserat zulässig. Herrn X. in G. — In Folge Ihrer Aufforderung im Börscnbl vom2. Aug-, sich für oder gege »dieBegründung eines ofsiciellenWahlzcttels neben dem Börscnbl. zu erklären, haben wir bis heute im Ganzen elf Stimmen mit für empfangen; unter solchen Umständen glaube» wir von der na mentlichen Aufführung derselben bis auf weiteres abschcn zu müsse».
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