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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.10.1858
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1858-10-25
- Erscheinungsdatum
- 25.10.1858
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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> 1992 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. M 132, 25. Oktober. l dasselbe Buch, nur einiges ausgelassen, einige Worte wie z. B. „Atrium" in „Vorhof" verändert, und einige Berschen hinzugc- gebcn, Dos Landgericht S., bei dem die Sache vor zehn Jahren anhängig gemacht wurde, erkannte damals, daß hier „Verarbeitung zu eigener Form", sohin kein Nachdruck vorliege; die zweite Instanz bestätigte diesen Ausspruch, und erst der Staarsrath beschloß, daß die Klage nicht s limine abzuweisen, sondern zur Verhandlung zu ziehen sei. Weiter wurde die Sache damals nicht betrieben. Den zweiten ganz gleichen Fall hatte neuester Zeit der Magistrat zu R. zu ent scheiden. Von dem Satze ausgehend, daß viele hervorragende Män ner die Möglichkeit einer besondern göttlichen Begnadigung jener gottseligen Jungfrau nicht zu beanstanden und daher ihre Kundgeb ungen für ein Gemeingut des gläubigen Volkes zu halten geneigt seien, daß auch der Verfasser des Hochgebildeten Manuskriptes dieser Ansicht huldige, und daher den Clemens Brentano nicht als Urheber dieser Offenbarungen betrachten konnte — kommt der Magistrat zu der Ansicht, daß hier die Annahme einer rechtswidrigen Absicht von vorn herein ausgeschlossen sei. Ueberdies liege Verarbeitung zu ei gener Form vor, und es sei unzweifelhaft, daß der Verfasser der Nachbildung die Offenbarungen der Katharina Emmerich ebenso gut bons liäs zu benützen berechtigt gewesen, als demjenigen, der irgend ein literarisches Werk commentirc und zum Gegenstände wissenschaft licher Prüfung macht, den Text nach dem Wortlaut aufzunehmen unverwehrt sei (?). Die Klage wurde daher abgewiesen, und die Kosten sollte der klagende Verleger tragen. Die zweite und dritte In stanz erkannten indessen, und wohl ganz richtig, auf Nachdruck, und sprachen eine Geldstrafe und eine Entschädigung aus. Der Be klagte wurde in alle Kosten verurtheill — was der Magistrat jedoch so auslegte, als sei derselbe nur die erlaufenen Taxen, nicht die An waltskosten des klagenden Verlegers zu tragen schuldig, und ist die höhere Entscheidung über diese Frage noch in Ausstand. Schließlich wollen wir die Ansicht nicht unterdrücken, daß für Nachdcuckssachen zwei Instanzen, die Krcisregierungen und der königl. Staatsrath, vollkommen genügend wären. Auch ist es sicherlich ein Mangel, daß uns selbst in der Hauptstadt noch ein Verein von literarischen Sach verständigen gebricht, wie ein solcher in Berlin (und Leipzig) besteht, der durch seine Gutachten, welche gedruckt werden, eine gewisse Gleich förmigkeit dcrRechtspflcge hcrbeizuführen wohl geeignet ist. Hier zu Lande werden die Sachverständigen aber nur wie sich's trifft, nach Vorschlag der Parteien, oder nach Wahl der Behörde, bcigezogen, und es ist nicht zu verkennen, daß ein ständiges Collegium mehr Zutrauen einflößt, als einzelne Männer, denen nur so zeitenweise ein Gut achten abgefordert wird." Anfrage. Ein Sortimenter bestellt in einem fcankirten Briefe und bittet den Verleger um umgehende Uebersendung mit direkter Post, mit dem Anerbieten, bei Creditvccweigerung den Betrag sofort in Leipzig zahlen zu wollen. Als hierauf weder das Werk, noch Nachricht cingeht, schreibt der Sortimenter unfrankirc, erhält den Brief aber mit der Bemerk ung zurück: „Wird nicht angenommen." Es wurde nun franco per erpreß geschrieben, und aufs dringendste um Uebersendung gebeten, aber wiederum ohne Erfolg. Der Sortimenter bittet nun um Auskunft: 1) Ob der Verleger nicht verpflichtet ist, zu expedircn, oder bei Creditverweigerung dies wenigstens umgehend anzuzeigen. 2) Ob der Verleger zur Wiedererstattung des Porto's ange halten werden kann, da dem Sortimenter der Gewinn an dem Werke entgeht, das der Kunde sich nun anderweitig verschafft hat, welcher sich natürlich nicht dazu versteht, das Porto für die resultat lose Verschreibung zu tragen. Zur Beantwortung der Anfrage in Nr. 126. d. Bl. i Hat der Absender der in Frage stehenden Bilder nicht buchstäb lich den Auftrag erfüllt, und ist Schaden, auch nur durch die ge ringste Abweichung, entstanden: so hat selbstverständlich der Ab sender solchen zu tragen, gleichviel ob die Sendung auf Kosten und Gefahr des Bestellers gemacht worden oder nicht. Altendorff. ll. Die fragliche Sachlage scheint mir sehr einfach: der Besteller hat ein Exemplar mit Blindrahmcn bestellt und der Verleger hatte ein solches zu liefern. Schickt er etwas Anderes, als bestellt worden, und entsteht gerade dadurch, daß ec nicht bei der Vorschrift blieb, ein Schaden, so hat er — nämlich der Versender — denselben zu tragen. Wären z. B. die Bilder in Blindrahmcn unterwegs beschädigt worden, so hätte der allgemeine Grundsatz gegolten: die Waare läuft auf Gefahr des Empfängers. Schickt mir aber Jemand etwas Anderes, als ich bestelle, und entsteht, wie oben bemerkt, eben durch diese Nichtachtung meiner Bestellung ein Schaden, so kehrt sich die Sache um. ff Miscellen. Jena, 16. Oct. Mit lebhafter Freude habe ich die Nachricht begrüßt, daß diesen Winter Hr. l)r. P. Möbius, der verdiente In spektor der Lehranstalt für Lehrlinge, veranlaßt worden ist, Vor träge über Literaturgeschichte für Gehilfen zu halten. Das ist doch ein Anfang und trifft ganz mit dem zusammen, was ich immer gedacht und erst kürzlich bei Gelegenheit des französischen Briefstellers für Buchhändler ausgesprochen habe, daß gerade den zahlreichen Gehilfen in Leipzig Gelegenheit zur Fortbildung nach der wissenschaftlichen Seite hin gegeben werden sollte. Es freut mich besonders, daß dazu die Anregung von den Gehilfen selbst aus gegangen ist, und wenn der jetzt 25 Jahre alte Gehilfenvcrein solche Dinge betreibt, ist das ein zwar weniger ergötzliches, aber nicht min der lobenswcrthes Unternehmen, als die jetzt erschienene Samm lung launiger buchhändlerischer Poesien, die ich nicht verfehlt habe mir sogleich anzuschaffen. Sic gehören ja auch zur deutschen Literatur und führen der productiven Kraft sogar neue Stoffe zu, woran es den jetzigen Dichtern gewaltig mangelt. Bei läufig möchte ich der Erwägung anheimgeben, ob nicht die Zeit von Johannis bis Anfang Novembers oder Decembers für die zu haltenden Vorträge die geeignetste wäre, weil diese Monate in den Commissionsgeschäften die meiste Muße übrig lassen und cs besser fleckt und haftet, wenn in täglichen Stunden ein und der selbe Gegenstand rasch absolvirt wird, als wenn er in wenigen wöchentlichen Stunden auf ein ganzes Jahr vertheilt wird. — Bei dieser Veranlassung habe ich auch den 4. u. 5. Jahresbericht der Lehranstalt durchstudirt und im erstern einen vollständigen Plan zu einer buchhändlerischen Akademie gefunden, von dem bisher nie weiter die Rede gewesen ist. Ich gestehe, daß ich mir wohl erklären kann, warum ihre Errichtung unterblieben ist, weil sie nämlich sowohl die Zeit als die Casse der Theilnchmer zu sehr in Anspruch nehmen würde, aber eine Besprechung in diesen Blättern hätte dieJdee längst verdient. In der vorliegenden Form hat sie wohl auch deßwegen nicht recht angesprochcn, weil der Zu schnitt zu schulmäßig ist, zu sehr darauf ausgcht, frühere Versäum nisse beim Schulunterrichte nachzuholen, auch wohl die Zahl der zu lehrenden Gegenstände zu sehr vermehrt und manches darunter auf nimmt, was füglich dem Pcivatfleiße überlassen werden kann. Im Allgemeinen halte ich für unrecht, wenn als Vorbereitung zum An tritt der Lehre bei uns die Realschule dem Gymnasium vorgczogen
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