Erscheint jeden Montag, Mittwoch und Freitag; während der Buchhändler-Messe zu Ostern, täglich. Börsenblatt für den Beiträge für daS Börsenblatt sind an die Redactton, — Inse rate an die Expedition desselben zu senden. Deutschelt Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. 135. —— Leipzig, Montag den 1. November. —- 1858. Amtlicher T h e i l. Bekanntmachung. In einem an uns gerichteten Schreiben vom 8. Juni d. I. beschweren sich die Herren Firmin Didot Fröres, Hachette L Co., V. Massen, Bance, A. Franck, F. Sartorius, E. Gläser und Fr. Klincksieck in Paris darüber, daß ihre Verlagswerke nicht in das im amtlichen Theile des Börsenblattes veröffentlichte Vcrzeichniß der erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buchhandels ausgenommen werden, und tragen darauf an, daß dies in Zukunft geschehen möge, oder daß wenigstens unter der Ueberschrift: „Erschienene Neuigkeiten ausländischer Börscnvercinsmitglieder" dem ersten Verzeichniß ein zweites angeschlossen werde. Die Herren Antragsteller berufen sich u. a. darauf, daß sie ihr Geschäft nach den im deutschen Buchhandel üblichen Gebräuchen führen. In Erwägung, daß die directe und nach den üblichen Geschäftsgebräuchen normirte Verbindung, in welche die genannten und auch andere Firmen mit dem deutschen Sortiments-Buchhandel getreten sind, eine Berücksichtigung ihrer Interessen als gerechtfertigt erscheinen läßt, daß es auch im Interesse des Sortimentsbuchhandels liegt, diejenigen ausländischen Verlagswcrke, die nach den gewohnten Gcschaftsgebräuchcn zu beziehen sind, in derselben Weise wie die Neuigkeiten des deutschen Buch handels zur Anzeige gebracht zu sehen, daß es jedoch ausreicht, sich hierbei auf Verlagswerke der überall in Deutschland verbreitungsfähigen englischen und französischen Literatur zu beschränken, haben wir beschlossen, ein besonderes Vcrzeichniß unter der Ueberschrift: Erschienene Neuigkeiten des ausländischen Buchhandels in englischer und französischer Sprache. (Bekannt machung vom 14. August 1858.) durch den amtlichen Theil des Börsenblattes zu veröffentlichen. Die Anfertigung des Verzeichnisses, das wöchentlich veröffentlicht wird, hat die I. C. Hi n richs'sche Buchhandlung übernommen, welcher zu diesem Bchufe alle Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen cinzuscnden sind. Zugleich machen wir hiermit die Grundsätze bekannt, nach welchen die Aufnahme stattsinder: 1) Jedes aufzunehmende Werk muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses in natura vorliegen; bloße Titeleinscndungcn haben ohne Berücksichtigung zu bleiben. 2) Die Einsendung hat dem Zwecke entsprechend alsbald nach Erscheinen, sowie ausschließlich ohne vorherige besondere Aufforderung zu erfolgen. 3) Demgemäß sind zur Aufnahme berechtigt: a) alle außerhalb Deutschland erschienenen Verlagswerke in französischer und englischer Sprache derjenigen Verleger, die mit dem deutschen Buchhandel in direkter Verbindung stehen und ihr Geschäft nach den im deutschen Buchhandel üblichen Gebräuchen führen. Hierzu gehört, daß sie Jahresrcchnung gewähren, ihren Verlag ü Condition geben, in Leipzig einen Commissionär halten, in Leipzig auslicfern lassen und in deutscher Währung rechnen; b) nur diejenigen Commissionsartikel, auf deren Titel die Firma des Einsenders gedruckt steht. 4) Dagegen sind von der Aufnahme ausgeschlossen: ») alle Artikel, die in Form von Bänden, Lieferungen, oder auch complct von Neuem ausgegeben werden; b) alle Werke in anderer Sprache als in französischer und englischer; Fünfundzwanzigfter Jahrgang. 279