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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.11.1858
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1858-11-01
- Erscheinungsdatum
- 01.11.1858
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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2046 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. M 135, 1. November. Die Gründung einer Lebens- und Pensionsvcrsicherungs- anstalt für die Buchhändler Deutschlands. II.*) Veranlaßt durch dieWiedcranregung des Hrn. Eduard Wengler, sprach Unterzeichneter schon in Nr. 50. des Börseubl. den sehnlichen Wunsch aus: es mochte das Jnslcbentreten einer Wittwen- und Waisencasse für Buchhändler sich verwirklichen. Der letzte, in Nr. 130. befindliche, diese Angelegenheit von neuem berührende Aufsatz scheint mit meinen Ideen über Gründung einer Lebens- und Pen- sionsversichcrungsanstalt in allen Stücken übcreinzustimmen, und laßt es mir keine Ruhe, nochmals für diese allgemeine gute Sache an die Oeffcntlichkeit zu treten. Denn auch ich kann die Ansicht nicht aufgeben, daß die Errichtung einer solchen Anstalt zu ermög lichen ist, selbst wenn Anfangs sich nur eine kleine Zahl unserer Collcgen dabei bcthciligcn sollte. Das Institut muß ein dem ganzen deutschen Buchhandel allein ungehöriges sein, wenn cs das Ge summt-Interesse erwecken und rasch wachsen soll; ihm beizutrcten wird ganz gewiß weniger kostspielig sein, als sich irgend einer Lebens- versichcrungsbank anzuschließen. Noch einmal muß ich erwähnen: was die Advocatcn des Königreichs Sachsen im Verein mit denen des Herzogthums Altenburg auf so erwiesen segensreiche Weise gründen konnten, das wird der Buchhändlervcrcin um vieles leichter und später vielleicht in noch bei weitem größerem Maaßstabe ins Leben rufen können. Möchten mir darum meine Herren College» gestatten, über die Gründung des in Rede stehenden Institutes meine unmaaßgcblichcn Ansichten nachstehend zu sormiren: 1) Die Lebens- und Pensionsversichcrungsanstalt für die Buch händler Deutschlands soll in zwei Elasscn zerfallen: s) in eine Wittwen- und Waisen-Societät und b) in eine Altersvecsorgungsanstalt. 2) Jeder Buchhändler, Principal und Gehilfe, kann sich je nach seinem Bedürfnisse bei einer der beiden Elassen oder, will er zu jeder steuern, bei beiden zugleich bethciligen. 3) Die Pensionen werden nicht in einer Summe, sondern in jährlichen Beträgen gewährt. 4) Sobald sich eine Anzahl, der die Gründung eines Pensions- Vereins in der angcdeutcten Weise wünschcnswerth erscheint, gefunden hat, ergeht an den Börsenvorstand das Gesuch: er möge die Angelegenheit in Berathung ziehen, das Weitere in die Hand nehmen und überhaupt der Sache seine kräftigste Unterstützung nicht versagen. Zu allem diesen ist cs jedoch erforderlich, sobald als möglich in Erfahrung zu bringen, wer und ob Viele eine Lebens- und Pen- sionsvcrsichcrungsanstalt in erwähntem Sinne gegründet zu wissen wünschen. Recht gern bin ich erbötig, diese Zusagen, denen nach Befinden auch Modifikationen der gemachten Vorschläge beigcfügt sein könnten, entgcgcnzunehmen und sie dann in den Originalen dem Börscnvorstande vorzulcgen. Die Namen der bcipflichtcnden Herren Eollegen würde ich, um das allgemeine Interesse immer reger zu machen, — in der Hoffnung, daß es in diesem Falle unentgeltlich geschehen dürfte, — im Börscnblatte bekannt machen. Mit dem Wunsche, daß die schon öfters und von so vielen Seiten angeregte Angelegenheit die regste Theilnahmc im großen Buchhändlervcreinc finden möchte, bittet Unterzeichneter wiederholt um baldigste Ueberscndung kurzer oder modificirter Beitrittser klärungen zu obigen Vorschlägen. Altenburg, den 24. Oktober 1858. Otto Hager. *) 1. S. Nr. 130. Miscellrn. Der Zweck heiligt die Mittel. — Vor kurzem haben die Herren Baumgarten ck Co. in Dessau ein Circular an Pri vate erlassen, worin sie von Pompper's „Grundwahrheiten der christlichen Religion" drei Vicrtheile des noch disponibeln Vorraths bei ausschließlich direktem Bezug von ihnen zu ermäßig ten Preisen, frei Wohnort des Bestellers gegen unsrankirte Einsend ung des Geldbetrags, ausbietcn, freilich mit der erklärten Absicht, die Hälfte des Netto - Ertrags der heiligen Sache der Gustav-Adolf- Stiftung überweisen zu wollen. — Das übrige Vicrtheil hat die Vcrlagshandlung ohne Zweifel der dankcnswerthen Thätigkeit des Sortimcntshandels zu dem „sonst auch fortbcstchenden" Ladenpreise Vorbehalten! Aus Genf. Die Regierung von Genf hat zufolge der Allg. Ztg. mit Frankreich einen Vertragzum gegenseitigen Schutz des literarischen Eigcnthums abgeschlossen. Die bezüglichen Verhandlungen sind in der Bundcsstadt zwischen dem französischen Gesandten und dem StaatSrathspräsidenten von Genf auf Grund lage der von Frankreich mit Belgien und Baden abgeschlossenen Verträge geführt worden. Der Einfuhrzoll Genfcrischcr Druckwerke nach Frankreich ist auf 20 Fr. für 100 Kilos angcsctzt, mit der Be dingung aUfällige anderen Staaten zu gewährende Erleichterungen auch Genf zu gute kommen zu lassen. Der Vertrag bedingt auch das gegenseitige Verbot der Nachahmung von Fabrikzeichen, und behält den übrigen Kantonen das Recht vor, demselben jederzeit beizutrcten. Aus Belgien, 22. Oct. Die holländische Regierung hat die Ehre haben wollen, das Brauchbare an den Beschlüssen des literarischen Congresses zu Brüssel zuerst in Anwendung zu bringen. Das Cabinet im Haag legt soeben den Generalstaaten einen Gesetzentwurf vor, nach welchem die den belgischen Büchern, Kunstwerken und Musikalien eingeräumten Vortheile allgemein ge macht werden sollen. Die Produkte des Geistes, heißt es, sollen von Waaren und Produkten der Industrie geschieden und künftig ohne Eingangszoll im Königreich der Niederlande zugelassen werden (Börsenbl. Nr. 130.). Wir können diese gesunde Reform um so freudiger willkommen heißen, als auch in Frankreich augenblicklich eine Reaktion wider die gerade von dorther so streng geltend ge machten Eigenthumsgelüste beginnt. Im Schooße der Akademie haben sich bereits die Herren Wolowski und Leonce de Lavcrgne gegen die Lamartine'schcn Uebertreibungen erhoben, die auffallenderweise von den Ökonomisten vertheidigt werden. Hr. Victor Fouchcr, Be richterstatter der zweiten Sektion zu Brüssel, wird in der Revue con- temporaine, Hr. Wolowski in der Revue des deux mondes gegen die Ansprüche auf ewiges Eigcnthum im Reiche des Geistes auf- trctcn- Es ist nur gut, daß vor der Hand der gesunde belgische Sinn die Majorität im Congrcß erhielt und die Pariser Mono polisten vor dem Gelächter Europa's schützte; die 50 Jahre nach dem Tode des überlebenden Ehegatten sind noch Privilegium genug. (Dtsch. Allg. Ztg.) In Paris wird nächstens ein Werk des verstorbenen Grafen Ficquelmvnt unter dem Titel „liellexions morslss ot poluigues" erscheinen, von Barante, dem Geschichtschreiber der österreichischen und ungarischen Revolution, herausgegeben. — Von ebendaher be richtet die Allgem. Ztg., die Gesellschaft „der Druckerei und des Buchhandels" zu Paris habe die von dem Brüsseler Co ngrcß adoptirten Grundsätze in Bezug auf literarisches Eigenthum einer Besprechung unterzogen und bei dieser Gelegenheit schließlich das Princip der bcgränzten Dauer desselben angenommen.
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