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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.11.1858
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1858-11-15
- Erscheinungsdatum
- 15.11.1858
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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2182 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 141, 15. November. Anfrage. Ein Werk wird auf Prospcctus für einen festgesetzten Pränu- merntionspreis complct dem Publicum versprochen und vom Ver leger baar (mit Nachnabmc pro cplt.) cxpedirt. Bei Ausgabe des letzten Bandes nimmt ohne weiteres noch einen Betrag über obigen Pranumerationsprcis nach. Da der Abnehmer dem Sorti menter 8. Nachzahlung verweigert, und sich auf das Versprechen des Verlegers beruft, so schreibt sich 8. O.-M. den nachträglich nach- genommcnen Betrag wieder gut. 8. bezieht von Journale und hat diese pro complet bezahlt. .4. hält die Eontinuation zurück, um dadurch 8. zur Nachzahlung für Obiges zu zwingen. Frage: Ist 8. zur Nachzahlung verpflichtet? Ist berechtigt, vollständig bezahlte Journale zurückzuhalten? Zur Beantwortung der Anfrage in Nr. 132. d. Bl. I. 1) Verpflichtet ist der Verleger weder zur Expedition noch zur Antwort. ^d 2) Ebenso wenig kann derselbe zur Wiedererstattung des Porto angehalten werden. Wer überhaupt bei einem andern keinen Eredit hat, muß cs drauf ankommen lassen, ob dieser ihm auf das Versprechen hin, so fort nach Empfang des Bestellten den Betrag in Leipzig zu zahlen, ausnahmsweise crcdilircn will, und alle Folgen tragen, die aus der Nichtexpcdition entspringen. Niemand kann gezwungen werden, mit einem Andern Ge schäfte zu machen. Dies vorauszusetzen ist eine Naivctät. 8pondlius. II. Es kann wohl Niemand gezwungen werden, auf ein Schreiben zu antworten. Werden wirkliche Pflichten dadurch nicht erfüllt, so bleibt nur Rechtshilfe anzuwcnden. So kann kein Produccnl ge zwungen werden, an den zu verkaufen, der seine Waarc gerade haben will, wenn der Verkäufer nicht nöthig hat, durch vergrößerten Ab satz seinen Vortheil zu beachten, sondern derselbe behäbig im Glücke sitzt und mehr nach Lust oder Laune verfährt. Die Quellen zu solchem oder ähnlichem Verfahren und Hintansetzen der ge wöhnlichsten Höflichkeiten scheinen mir tiefer zu liegen, um sic mit ein paar Worten an's Licht ziehen zu können. Vielleicht später mehr darüber. ä — ll. Miscellen. Wien, 31. Oct. Eine der ältesten Drucksirmcn Wiens, „Ghclcn'sche Erben", ist vor kurzem erloschen. An diese Firma knüpfen sich so bedeutungsvolle Momente in der Geschichte der geistigen Cultur in Oesterreich, daß es wohl erlaubt ist, ihre eigene Geschichte bei dieser Gelegenheit mit einigen Worten zu berühren. Der Gründer derselben, Johann v. Ghelcn, aus einem alten wcst- phälischen Geschlecht stammend, war 1645 in Antwerpen geboren, kam um 1670 von seiner Heimath aus nach Wien, und erwarb zwei Jahre später die Haquct'sche Buchdruckerei, welche er auf eine solche Stufe hob, daß er — wie die Oesterreichische National-Ency- klopädie sich ausdrückt — „nicht nur für den ersten Buchdrucker in ganz Oesterreich gehalten, sondern auch vom Kaiser Leopold I. das Diplom als k. k. italienischer Hofbuchdrucker erhielt, und durch Pri vilegium ermächtigt wurde, eine italienische und eine lateinische Zeit ung herauszugcbcn." Der betriebsame Mann unternahm auch das Wagniß, eine dcutscheZcitung herauszugcbcn, die anfangs in zwang loser Folge, „so oft sich etwas politisch Wichtiges ereignete", erschien. JmJahre 1703 verwandelte er dieselbe in eine regelmäßig zweimal die Woche (Mittwochs und Sonnabends als den Posttagcn) erscheinende Zeitung „Posttäglicher Mercurius", deren erste einen Quartbogcn starke Nummer am 31. Januar ausgcgeben wurde. Bcmcrkenswcrth ist, daß er sich zu diesem Unternehmen infolge eines „öffentlichen Anschlags" entschloß, in welchem die Regierung zur Herausgabe einer politischen Zeitung aufforderte, und dem Unternehmer sehr einladende Vorcheile zusichertc. Neben dem „Mercurius" gründete Ghelcn noch in demselben Jahr das „Wienerische Diarium", eben falls „posttäglich" erscheinend, welches bald den Mercurius ver drängte, Organ für amtliche Erlasse und Bekanntmachungen wurde, und später den Titel „K. k. pcivilegirte Wiener Zeitung" annahm. Aber erst seit 1813 erscheint sie täglich, und setzte ihrem Titel anstatt des „k. k." „Oesterreichisch-kaiserliche" vor. Der Pacht dieser Zeitung vererbte sich auf Ghelcn's Nachkommen, welche, nach Erlöschen des Mannsstamms, die Firma „Edler v. Ghelcn" in „Ghclcn'sche Erben" verwandelten. In ihrer Druckerei wurde auch I — 1832 — die erste Maschinenpresse in Oesterreich aufgestellt. Mit Ende des vorigen Jahrs lief der Pachtcontract ab, und wurde nicht erneuert; seit dem 1. Januar besorgt die Hof- und Staats- dcuckerci den Druck der Wiener Zeitung. Die Ghclcn'schcn Erben, welche außer derselben nur noch den Staatskalcnder druckten, sahen sich dadurch genöthigt, das Geschäft zu veräußern, welches zunächst eine Papierfabrik als Hauptgläubiger übernahm. Von dieser erwarb es der Eigenthümer der „Presse", Hc. Zang, für einen, wie man behauptet, verhällnißmäßig sehr geringen Preis, da an dieser Druck erei noch besondere Privilegien haften. Die ehemaligen Eigen thümer befinden sich leider in so bedrängter Lage, daß sie sogar das noch in ihrem Besitz befindliche vollständige Exemplar der Wiener Zeitung (vom Diarium angefangen) zum Kauf ausbictcn. Biblio theken seien hiemit auf die Gelegenheit aufmerksam gemacht, in den Besitz dieses wichtigen und seltenen Werks zu gelangen. Ob die Staatsdruckerei übrigens den Druck der Wiener Zeitung für die Dauer behalten wird, ist zweifelhaft; vor der Hand findet sie dem Vernehmen nach bei dem Geschäft ihre Rechnung nicht. (Allg. Ztg.) Aus Paris, 29. Oct. schreibt man der Allg. Ztg.: Es gibt in Frankreich 1037 Druckereien, worin 9500 Setzer, 3000 Drucker, 900 Correctoren und Proten, 350 Direktoren beschäftigt sind. Durchschnittlich werden per Jahr 8000 Werke gedruckt. .Ve„er ^»reifer /»r ürd/rvArap/ire und Hiöü'üt/iel-swttrenrcüa/t. 0er- ausAeZeben von I)r. 1. llelrkoldt. IsbrxanA 1858- Oelt 11. Tiovbr. Inli.: 2ur kiblio§rapkie derZelZiseken üesolüebte.— I.illersriLeks ltlittbeilunKen über lürn8t Oustsv Voxel. (8cliluss.)— klin >Vu8ÜuA in den Oarr. — bitterslur und dliseellen. — ^llssemeine 6i- blioArapkie. Verbote. Die Oberste Polizei-Behörde zu Wien hat unterm 10. Oct. die nachbenanntcn Druckschriften im Sinne des §. 16. der Instruc tion zur Durchführung der Prcßordnung verboten: Sonntags-Buch. Beiträge zur Religion der Zukunft, ausgcwählt aus den acht bisherigen Jahrgängen seines Sonntagsblattcs von L. Uhlich in Magdeburg. Gotha 1858, Stollberg'sche Buch- druckecei. de Ksietrs, 1., lllemoire« politiquet, et oorrespondsnce diploma tique, svee explioations et eommenlaires bislorique« psr Ulbert bliine. pari« 1858, bibrsirie nouvelle. Albrccht, Friedrich, der gewaltsame Kinderraub zu Bologna. Zu gleich ein Wort der Warnung an alle Konkordatsfrcunde. Ulm 1858, Gebrüder Nübling.
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