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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.12.1858
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1858-12-01
- Erscheinungsdatum
- 01.12.1858
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18581201
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148, 1. December. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 2331 Noch einmal Holle contra Schle- i47S28.) singer. In dem nichtamtlichen Theile des Börsen blattes Nr. I4l. steht ein mit 8p. Unterzeich neter Artikel, der dem Anscheine nach unpar teiisch mein Verhältniß zu Herrn Schlesinger darzulegen versucht und zugcsteht, daß ich im Herzogthumc Braunschweig das Recht habe, die Weber'schen Compositioncn zu drucken, da nach unsern Gesetzen die Rechte Schl, erloschen seien. So dankbar ich diese Erklärung acceptire, wo nach meine Ausgabe als eine rechtmäßige aner kannt wird, so sehe ich mich dennoch genöthigl, gegen die in demselben Artikel ausgesprochen^. Schlußfolgerung, daß nach Herrn Schlesinger's Warnung im allg. Wahlzettel jeder Buchhänd ler wissen muffe, daß Schl, noch Rechte an We- ber's Compositionen habe, und daß meine Aus gabe dagegen als Nachdruck anzusehen sei, also nicht verkauft werden dürfe, feierlichst zu pro- testiren. Herr Schl, wehrt sich, so gut er kann, sowohl in seinem Echo, das er in Separat-Ab- drücken den meisten Buchhandlungen zugesandt hat, als auch im Wahlzettel und Börsenblatt, was ich ihm auch gar nicht verdenke, da er in dem guten Glauben sein mag, als besäße er die fraglichen Rechte noch. Daß er aber die deut schen Bundesgesetze ebenso wenig als die betref fenden einzelnen Landesgcsetze über sein vermeint liches Recht kennt, davon hat er Beweise genug geliefert, so namentlich erst kürzlich noch in sei ner Erklärung im Börsenblatte, daß er hoffe, das Oberappellatiynsgericht in Wolfenbüttel werde seincRcchte noch anerkennen unddieCon- fiscation verfügen. Ich sehe mich demgemäß zur Aufklärung der Sache meinen Herren Collegen gegenüber ge- nbthigt, mit dem Gesetzbuche in der Hand, in dem ich auf Eisenloh r's Sammlung der Gesetze und internationalen Verträge zumSchutzcdcs literarisch-artistischen Eigenthums1850, nebstNachtrag1857, Hinweise, aufs bestimmteste zu erklären, daß außer Sachsen und Preußen alle übrigen deut schen Staaten, also namentlich die Anhalt'schen Herzogthümer, Baden, Bayern, Bremen, Frank furt, Hamburg, Hessen-Darmstadt, Heffen-Cas- scl, Hannover, Holstein, Lippe, Luxemburg, Lü beck, Mecklenburg. Nassau, Oesterreich, die säch sischen Herzogthümer, Schwarzburg - Sonders hausen , Waldeck und Würtemberg keinen wei- rergehenden Schutz, als den der Bundesgesetze gewähren, und daß gerade aufGrund der Eun- desgesetzc Schlesinger's und Peters' vermeintliche Ansprüche in allen 3 Instanzen als nichtig ab- gcwiesen worden sind. In allen den oben ge nannten deutschen Ländern ist der Verkauf mei ner Ausgabe mithin durchaus gesetzlich und un zweifelhaft erlaubt. — Was nun Preußen und Sachsen anlangt, so bestehen in den betreffenden Gesetzen allerdings einige Bestimmungen, welche anscheinend die Rechte an den Weber'schen Com- posikionen noch aufrecht erhalten könnten; es cristiren aber in den dortigen complicirten Ge setzen ebenso viel dem entgegenstehende Bestim mungen, so daß die Sache durchaus noch nicht so einfach ist, daß Herr Schl, sein vermeintli ches Recht nach diesen Gesetzen aufrechterhalten konnte. Wäre sein Recht so klar, wie er stets behauptet, warum würde das Gericht in.Bcrlin, bei dem Herr Schl Herrn Mertens vor 18 Monaten wegen Verkaufs meiner Weber- Ausgaben denuncirt hat, bis heute mit seiner Entscheidung gezögert haben, und warum hätte Schl. Herrn Mertens einen Vergleich angebo ten? Daß in Preußen das Gesetz nicht überall 30 Jahre nach Publication des Gesetzes von 1837 denjenigen Werken, welche früher erschie nen sind, Schutz gewährt, sondern theilwcise nur 30 Jahre nach dem Lode des Verfassers, dürfte am klarsten daraus hervorgchen, daßHerrMcr- lens in Berlin seine neue Ausgabe der Körner'- schen Werke unangefochten von der Nicolai'schen Buchhandlung daselbst debitirt, welche doch die Original-Verlcgerin war. Also selbst in Preußen ist gerichtsseitig das Recht meiner Ausgabe bis auf den heutigen Tag noch nicht abgesprochen, und wird cs dort anerkannt, so hat die sächsische Behörde durchaus keinen Grund weiter, Herrn Schl, in Sachsen einen Schutz angedeihen zu lassen, der ihm selbst in Preußen nicht gewährt ward. Diese Auseinandersetzung war ich meinen Herren Collegen, die vielleicht theilwcise mit dem Musikhandel und dessen betreffenden Eigen thumsgesetzen weniger bekannt sein möchten, schuldig, damit sie nicht durch einseitige Be richte des Herrn Schl, in ihrer Rechtsansicht irre geführt würden. Beiläufig will ich hier noch hervorheben, daß der Weber'sche Clavier-Auszug aus Eurv- anthe unbestritten in das allgemeine Eigenthum übergegangen ist, da das Verlagsrecht nach Wien verkauft war und der Schutz des österreichischen Gesetzes ihm nur bis zum 19. October 1850 zu- gutkam. (Siehe Eisenlohr, Sammlung. S. 50.) Wolfenbüttel, den 25. Novbr. 1858. L. Holle. si79>o.j vklliral-llllreißtzr für ln'ouixio clor lxlecoOn'. Ivl> ersticke die Herren Verletzer um mütz- lickst sriidreititze kinsenduntz von Notaren über kün/liA ersc/ieincnde /^erke. Dieselben Onden in einer besondern klubrile im redac- tionellen wkeile des 6entri>!--4n7.eitzers 4us nskme. .Vlle vvicktitzern sVovitateu, die sick rur llesprecbuntz im Oentral - .4nreitzer eitznen, bitte ieb mir sofort nsck blrsckeinen, woioötz- lieb vor der slltzemeinen Versenduntz rutzeben ru lassen. Inserate neu ersckeinender Werks, na mentlich aus der vvissensckastlicben und bes sern populären Literatur, linden durck den Oentral-4nreitzer die wirksamste Verbreituntz. Ick berechne für solche die Detitreile oder seren Kaum mit 2^ Deipritz. t . vroektdau« Hort,ment und.dnti^uarium. si7030/> Inserate für die Kölnische Zeitung (Auflage 14,000) werden von mir auf's prompteste besorgt und stelle ich die Jnsertionsbeträge in laufende Rech nung. Für den Verlag der Jnkerataufgeber verwende mich ganz besonders. Per. Bollig's Buchh. in Cöln. Aurel Frühbuß. Literarische und musikalische Anzeigen si793i.j für Oesterreich finden die wirksamste Verbreitung durch das Wiener Wochenblatt, herausgegeben und redigirt von O. Bern hard Friedmann, da dieses Journal die erste und einzige Wochenschrift in Oesterreich ist. welche eine große Verbreitung in den besten Fami lien und in den intelligenten Kreisen der Hauptstadt und aller Provinzen hat. Als dem besondern Inhalt und Leserkreise des ,,Wie ner Wochenblattes" entsprechend, empfehlen wir die Anzeigen von Romanen, Novellen, Reise büchern, ferner von historischen, populärwissen schaftlichen, Volks - und landwirthschaftlichen und gewerblich technischen Werken, diätetischen und pädagogischen Schriften, — neue» Musi kalien. Gleichzeitig ersuchen wir um Zusend ung von Recensionseremplare n von allen oben erwähnten Novitäten. Schriften und Bü cher, die nicht besprochen werden, senden wir zurück; über alle Besprechungen wird pünktlich Recensionsbeleg zugeschickt. Inserate berechnen wir die dreimal ge spaltene Petitzeile mit 2 S-s — 10 Kreuzer österr. Währung, bei dreimaliger Einrück ung mit 1 S-( — 5 Kreuzer österr. Währ. — Bei fortlaufenden und größeren Inseraten 25hh Rabatt. Die Expedition des Wiener Wochen blattes. (L. Förster's artist Anstalt.) si7932.j Den geehrten Berlagshandlungen halte ich meinen wöchentlich drei Mal erschein enden Allgemeinen Wahlzettel für den deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige zu Ankündigungen sowohl der Novitäten als des älteren Verlags bestens empfohlen. Jnser- tionspreis ä Zeile IV, N-s in Rechnung. Leipzig. E. W. B. Naumburg. Erpcd. des allgem. Wahlzettels. s17933.j Seit 23. Septbr. d. I. habe ich die beiden von mir herausgegcbenen Journale ,,PragerMorgenpvst" und,,Me rcy'sAn - zciger" in eines verschmolzen und durch poli tische Nachrichten vermehrt. Das neue Journal führt de» Titel: Prager Mlorgenpost sammt Mercy's Anzeiger, erscheint täglich auf einem ganzen Bogen in gr. Folio und hat sich namentlich die Vertretung der Landes-Interessen zur Aufgabe gestellt. Die ,,Prager Morgcnpost" ist das wohl feilste Blatt der Prager nichtofficicllcn Presse, ihr Jnseratenspicgel ist der reichhaltigste von den hiesigen Journalen und ihre Verbreitung in sieter Zunahme begriffen. Der Jnscrtionspreis für den Raum einer Omal gesp. Petitzeile ist U N-s. Zur gef. Insertion lade ich höflichst ein. Prag. Heinr. Mcrcy.
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