Erschein! jeden Montag, Mittwoch und Freitag; während der Buchhändler-Messe zu Ostern, täglich. Beiträge für das Börsenblatt stnd an di- R-dac ti on, — Inse rate an die Expedition desselben zu senden. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentliu», dcö Börsenvereins der deutschen Buchhändler. 148. —Leipzig, Mittwoch den I. December. -»«— 1858. Amtlicher T h e i l. Bekanntmachung. In einem an uns gerichteten Schreiben vom 8. Juni d. I. beschweren sich die Herren Firmin Didot Fröres, Hachctte » Co., V. Maffon, Bance, A. Franck, F. Sartorius, E. Glaser und Fr. Klincksieck in Paris darüber, daß ihre Bcrlagswcrke nicht in das im amtlichen Thcile des Börsenblattes veröffentlichte Verzeichniß der erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buchhandels ausgenommen werden, und tragen darauf an, daß dies in Zukunst geschehen möge, oder daß wenigstens unter der Ueberschrift: „Erschienene Neuigkeiten ausländischer Börsenvereinsmitglieder" dem ersten Verzeichniß ein zweites angeschlossen werde. Die Herren Antragsteller berufen sich u. a. darauf, daß sie ihr Geschäft nach den im deutschen Buchhandel üblichen Gebräuchen führen. In Erwägung, daß die directe und nach den üblichen Geschäftsgebräuchen normirte Verbindung, in welche die genannten und auch andere Firmen mit dem deutschen Sortiments-Buchhandel getreten sind, eine Berücksichtigung ihrer Interessen als gerechtfertigt erscheinen läßt, daß es auch im Interesse des Sortimentsbuchhandels liegt, diejenigen ausländischen Verlagswerke, die nach den gewohnten Geschäftsgebräuchen zu beziehen sind, in derselben Weise wie die Neuigkeiten des deutschen Buch handels zur Anzeige gebracht zu sehen, daß es jedoch ausreicht, sich hierbei auf Verlagswerke der überall in Deutschland verbreitungsfähigen englischen und französischen Literatur zu beschränken, haben wir beschlossen, ein besonderes Verzeichniß unter der Ueberschrift: Erschienene Neuigkeiten des ausländischen Buchhandels in englischer und französischer Sprache. (Bekannt machung vom 14. August 1858.) durch den amtlichen Theil des Börsenblattes zu veröffentlichen. Die Anfertigung des Verzeichnisses, das wöchentlich veröffentlicht wird, hat die I. C. Hi n richs'sche Buchhandlung übernommen, welcher zu diesem Behufe alle Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen einzusenden sind. Zugleich machen wir hiermit die Grundsätze bekannt, nach welchen die Aufnahme stattsindel: 1) Jedes aufzunehmende Werk muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses i» nsturg vorliegen; bloße Titeleinsendungen haben ohne Berücksichtigung zu bleiben. 2) Die Einsendung hat dem Zwecke entsprechend alsbald nach Erscheinen, sowie ausschließlich ohne vorherige besondere Aufforderung zu erfolgen. 3) Demgemäß sind zur Aufnahme berechtigt: a) alle außerhalb Deutschland erschienenen Verlags werke in französischer und englischer Sprache derjenigen Verleger, die mit dem deutschen Buchhandel in directer Verbindung stehen und ihr Geschäft nach den im deutschen Buchhandel üblichen Gebräuchen führen. Hierzu gehört, daß sie Jahresrechnung gewähren, ihren Verlag n Condition geben, in Leipzig einen Commissionär halten, in Leipzig ausliefern lassen und in deutscher Währung rechnen; b) nur diejenigen Commissionsartikel, auf deren Titel die Firma des Einsenders gedruckt steht. 4) Dagegen sind von der Aufnahme ausgeschlossen: a) alle Artikel, die in Form von Bänden, Lieferungen, oder auch complet von Neuem ausgegeben werden; b) alle Werke in anderer Sprache als in französischer und englischer; Fünfundzwanzigster Jahrgang. 316