Erscheint jeden Montag, Mittwoch und Freitag; während der Buckbänbler-Messe zu Ostern, täglich. Börsenblatt für den Beiträge für das Börsenblatt sind an die Redaetion, — Inse rate an die Exp cbition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börscnvereins der deutsche» Buchhändler. 153. ——- Leipzig, Montag den 13. Dccember. —- 1858. Amtlicher T h e i l.« Bekanntmachung. Es sind in letzter Zeit mehrfach Exemplare der von dem Bürsenverein veröffentlichten Denkschriften von uns ver langt worden und hat diesem Verlangen in einzelnen Fällen nicht entsprochen werden können. Nachdem über die vorhandenen Vorräthe eine Inventur ausgenommen worden ist, haben wir beschlossen, den Mitgliedern des Börsenvereins, insbesondere den neu eingctrctenen, wenn sie eine oder die andere Denkschrift zu besitzen wünschen, dieselbe unentgeltlich auszuhändigen, von jeder Denkschrift jedoch eine Anzahl von fünfzig Exemplaren für außerordentliche Zwecke des Börscnvcrcins zurückzubehalten. Für den Fall, daß der Norrath auf fünfzig Exemplare zurückgeht, muß daher jede weitere Aushändigung verweigert werden. Nicht- Mitglieder haben für das Exemplar einer Denkschrift zehn Neugroschcn zu entrichten. Berlin, Leipzig und Stuttgart, den 4. Dccember 1858. Per Vorstand des Pörscnvrrcins der Pcntschrn Duchhändter. Weit. vr. E. Brockhaus. Theodor Liesching. Anmerkung. Von nachstehenden Denkschriften können Exemplare nicht mehr verabfolgt werden: 11 Vorschläge zur Feststellung des literarischen Rechtszustandcs in den deutschen Bundesstaaten. 1834. 2) Denkschrift über die Organisation des deutschen Buchhandels und die denselben bedrohenden Gefahren vom 20. April 1845. (Nürnberger Denkschrift. 1845.) 3) Bericht über die Frage: auf wessen Gefahr Disponenten, Novitäten und andere ü Eondition-Scndungen jeden laufenden Jahres in den Sortimentsbuchhandlungen lagern? 1845. Leipziger Verleger-Verein. Zum Schluffe des Rechnungsjahres bringen wir die Beding ungen wiederum in Erinnerung, unter denen wir allein Eredit ge währen. 1) Alles im Laufe eines Kalenderjahres Bezogene, oder aus frühe rer Rechnung disponirt Uebertragene muß, soweit cs nicht an derweitig ausgeglichen ist, in der darauf folgenden Leipziger Ostcr-Mcssc bezahlt werden. 2) Das Disponiren unabgesetzter und das Remittiren fest bezoge ner Artikel kann nur mit Bewilligung des Verlegers statt- sinden. 3) Wer in der Ostcr-Mcssc die vorjährige Rechnung nicht erledigt, verliert sofort den Anspruch, das bereits in neuer Rechnung Bezogene bis zur nächsten Oster-Messe creditirt zu erhalten. Der Verleger ist vielmehr in diesem Falle berechtigt, die Aus gleichung des neuen Guthabens zu jeder Zeit zu verlangen. 4) Artikel, welche eine Handlung in der Ostcr-Mcsse zurück zu senden berechtigt war, ist der Verleger nach Pfingsten zurück zu nehmen, resp. sich anrcchnen zu lassen nicht mehr ver pflichtet. 5) Der Verleger hat die Befugniß, ihm zur Disposition gestellte Artikel durch directe oder im Buchhändler-Börsenblatt ver- Fünfundzwanzigster Jahrgang. öffentlichte Aufforderung zurück zu verlangen, und ist später als zwei Monate nach Erlaß dieser Aufforderung zur Rücknahme derselben nicht mehr verpflichtet, vielmehr die Zahl ung dafür in der Ostcr-Mcssc zu fordern berechtigt. Leipzig, Dccember 1858. Abel, Ambr., Oomm.-K. Arnoldische Buchh. Bethmann, H. Eostcnoble, H. Dürc'sche Buchh. En g elma n n,W i l h.,8!ol>v. Fleischer, Fr. Förstner'sche Buchh., A. Friedlein, G. H. Gerhard, Wolfg. Giegler, Rud. Gumprecht, A. Hinrichs 'sche Buchh.,Oomm.-K. Hirzel, S., 0omm.-K. Klinkhardt, I. Kollmann, E. E. Lorck, E. B. Mayer, E. H. Mayer, Gustav. Naumburg, E. W. B. Polet, E. B. Reclam jun., PH. R eichen bach'sche Buchh. Schlicke, B., 8tellv. Schultze, Herm. Schulz, O. A. Teubner, B. G., 8toIIv. Vogel, F. E. W. Wiedemann, L. Wigand, Otto- Winter's Verl., C. F. Wöller, I.T. 329