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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.11.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-11-14
- Erscheinungsdatum
- 14.11.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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gefallen. Mit ihr ist eine vorzügliche Kenncrin und ausgezeichnete Sammlerin deutscher künstlerischer Buchdrücke vorzeitig — sie war erst 54 Jahre alt — dahingegangen. Auf der Leipziger »Bugra« 1914 erregte ihre in einem Sonderranme gezeigte Bücherei große Aufmerk samkeit, und die Gesellschaft der Bibliophilen gab 1915 ein reich aus gestattetes, von der Sammlerin selbst bearbeitetes Verzeichnis dieser Schabe heraus. Josef Klcmeiis Kreidig 1°. — Am 9. November ist nach langem Leiden Hofrat Di. Josef Klemens Kreibig im 54. Lebensjahre gestor ben. Abgesehen von vortrefflichen Lehrbüchern (»Kaufmännische Arithmetik«, »Kontokorrentlehre«) ist sein bereits in 2. Auflage er schienenes, gemeinsam mit Professor I)r. Reich verfaßtes grundlegen des Werk »Bilanz und Steuer« zu nennen. Besonderen Wert legte der Verstorbene ans seine fachivissenschaftliche Tätigkeit ans dem Gebiete der Philosophie. Zn erwähnen wären eine Schrift über Epikur (1886), »Geschichte und Kritik des ethischen Skeptizismus« (1896), »Krapot- kins Morallchre und deren Beziehungen zu Nietzsche« (2. Ausl. 1899), »Die fünf Sinne des Menschen« (2. Aufl. 1907), »System der Wert theorie« (1902), »Gedanken über Moral und Krieg« (1915). ^ bVreWal. Was soll der Sortimenter tun? Der unter obiger Überschrift im Börsenblatt Nr. 260 veröffent lichte Artikel fordert in vieler Hinsicht zum Widerspruch heraus. Ich habe aber nicht die Zeit» eingehend alles anznführen, was gegen die Tendenz der Ausführungen zn sagen wäre. Daher nur ganz kurz einige Sätze: Es wird behauptet, daß ein Berufsgenosse, der die Erhöhung der Verkaufspreise nicht mitmachen wolle, »sich schwer an seinem Geschäft und Berufe versündige«. Ich behaupte das Gegenteil. An Geschäft und Beruf versündigt sich, wer die Preise erhöht und die Kunden da durch mit Gewalt zur Konkurrenz treibt. In meinem Wohnorte sind ein großes Warenhaus und viele kleine »Auchbnchhändler«, auch einige Verlagsniederlagen, die sämtlich die Preiserhöhung nicht mitmacheu. Wie soll ich dagegen aufkommen können? An einer anderen Stelle wird in dem Aufsatz gesagt, »daß der Teuerungszuschlag auf alle, also auch auf ausreichend rabattierte Bü cher schwere Gefahren in sich schließe und dadurch die Begründung für den Teuernngsznschlag erschwert wäre«. In der Tat liegt die Sache doch wohl so, daß der Teuernngsznschlag zum allergrößten Teile gerade auf die ausreichend rabatticrten Bücher genommen wird, wäh rend er. auf die schlecht rabatticrten nicht genommen werden soll oder kann. Bibliotheken, die nur eiu Viertel von dem behalten, was ihnen im Laufe des Jahres zur Ansicht gesandt wird, langsam bezahlen, aber hohen Rabatt genießen, die prinzipiell nichts fest bestellen, bei deren Bedarf der Sortimenter fast nie mehr als 25"/« hat, sollen keinen Tenernngszuschlag bezahlen! Also, weil ich an den Bibliotheken nichts verdiene, soll ich auf die gut rabattierte Geschcnkliteratnr auf- schlagen? Bei de» durchgängig mit 25"/g rabattierte» Schulbüchern wird der Aufschlag aus Rücksicht auf die Schulbehörde, auf die Konkurrenz der Verleger untereinander und besonders deswegen häufig nicht er hoben werden können, weil ein Teil der Schulbücher bei den orts eingesessenen Sortimentern erschienen ist und diese als Verleger den Aufschlag nicht wünschen. Ferner kann der Aufschlag nicht erhoben werden bei den vielen Büchern, die durch Zeitungsinserate, Kataloge und Prospekte der Verleger dem Publikum direkt angeboten werden und die fast alle schlecht rabattiert sind. Auf die an sich recht große Konkurrenz der Verleger gegenüber dem Sortiment will ich nur nebenbei Hinweisen. Diese wird aber ins Unerträgliche wachsen, wenn der Sortimenter auf die angebotenen Preise anfschlagen soll, während der Verleger auf Grund seiner Offerte von jedem Kunden gezwungen werden kann, so zu liefern, wie er angeboten hat. An einer anderen Stelle ist der Nachweis der Notwendigkeit und Unumgänglichkeit des Teuerungszuschlages als die größte Schwierig keit hiugestellt, uud das möchte ich bestätigen. Besonders schwierig ist aber auch die Frage, wie und ob der Sortimenter »»kündigen soll, daß er Tenernngszuschlag nimmt. Erhebt er ihn stillschweigend, so handelt er meines Erachtens nicht reell, denn das Publikum ist ge wöhnt, daß neue Bücher in allen Buchhandlungen zum Ladenpreis ver kauft werden. Zeigt er aber durch ein Plakat im Schaufenster oder Laden an, daß er Zuschlag nimmt, so vertreibt er seine Kunden. Zum Schlüsse möchte ich meiner Verwunderung darüber Ausdruck geben, daß in dem Börsenblatt-Artikel, in dem so viel von dem Rechte der Verleger die Rede ist, für Aufrechtcrhaltnng der von ihnen festge setzten Preise zu sorgen, trotzdem Herrn Küpper ein Vorwurf daraus gemacht wird, daß er sich gegen die Preiserhöhung von seiten des Sortiments wehrt. Es hat doch wohl niemand ein Urteil darüber, inwieweit Herr Direktor K. oder die Verleger überhaupt durch Ver lagsvertrüge gebunden sind. Die Fabrikanten von Markenartikeln wehren sich, wie man täglich hören und lesen kann, auch ganz energisch gegen willkürliche Erhöhung der von ihnen festgesetzten Preise. Und ist etwa ein Buch kein Markenartikel? P. N., K. Was die »Tendenz« des Artikels »Was soll der Sortimenter tun?« anbctrifst, so bemerken wir, daß — um mit Bismarck zu spre chen — »nur eine Politik aus einmal gemacht werden kann«. Das kann aber für ein Vereinsorgan wie das Börsenblatt in diesem Falle nur die Politik sein, über die sich der Vorstand mit dem a.o., aus her vorragenden Verlegern und Sortimentern zusammengesetzten Aus schuß zur Beratung der Anträge der Herren Nitschmann und Genos sen zu den 88 5 und 7 der Verkanfsordnnng geeinigt hat. Wir haben in dem erwähnten Artikel offen ausgesprochen, daß uns die Lösung der entstandenen Schwierigkeiten durch eine Nabatt- verbesscrnng zugunsten des für den Verleger tätigen Sortimenters willkommener gewesen wäre als ein von den Kreis- und Ortsvereinen festzusetzender vom Börscnvercin nicht geschützter Tenernngszuschlag. Willkommener schon deswegen, weil jeder Verleger das unzweifel hafte Recht hat, die Erhebung dieser Tenerungszuschläge auf seine Vcilagsartikel zu verbieten, und wir von vornherein überzeugt waren, daß einzelne Firmen, ja ganze Bezirke sich ansschließen würden. Wenn wir uns über die Stimmung im Verlag nicht sehr täuschen, so ist die stillschweigende Duldung der Erhebung des Teuernngszuschlags auf die Erkenntnis der tatsächlichen Notlage im Sortimentsbuchhandel zu- rückznführen, hervorgerufen nicht zuletzt durch die Art, wie einzelne Verleger ihrer wirklichen oder vermeintlichen Not durch Rabatt- kiirznnge», Tenerungszuschläge, Berechnung von Verpacknngsgebüh- rc» »sw. zn steuern suchen, ohne Rücksicht auf die Interessen des Sorti ments, ja ohne.auch nur zu fragen, ob und wie dieses sich mit den Mehrbelastungen abfinden kann. Wie viele Verluste mögen dem Sor timent wohl allein bei dem gegenwärtigen Personalmangel durch die fortwährenden Mehrbelastungen und die Tenerungszuschläge der Ver leger entstanden sein! Ans dieser Schuld einzelner Verleger ist das Recht des Sortiments auf den Teuerungszuschlag erwachsen, und so be dauerlich es ist, daß auch diejenigen Verleger dadurch in Mitleiden schaft gezogen worden sind, die es nicht an Rücksicht ans die Notlage des Sortiments haben fehlen lassen, so haben sic doch weit weniger Grund, sich gegen den Tenerungszuschlag und seine Verfechter zu wen den als gegen die unmittelbaren Ursachen und Urheber, denen er seine Entstehung verdankt. Da sich der Herr Einsender kurz faßt, so wollen wir nicht noch mals die ganze Frage aufrollen, sondern nur folgendes bemerken: Wir haben nicht »behauptet, daß ein Bernfsgenosse, der die Erhöhung der Verkaufspreise nicht mitmachen wolle, sich schwer au seinem Ge schäft und Beruf versündige«, sondern nur gesagt, daß alles, d. h. der Erfolg der Maßnahme, von dieser Überzeugung abhänge. Das ist ein erheblicher Unterschied, der umso schwerer ins Gewicht fällt, wenn man die Tendenz des Artikels in Betracht zieht. Diese Tendenz kann nicht auf die Interessen einzelner gerichtet sein, sondern nur darauf, der Gesamtheit unseres Berufs zu nützen und sic auf die Gemeinsamkeit der Interessen aller einem Ziele zustrebendcn Genossen hinzuweisen. Damit glauben wir allerdings auch dem einzelnen zu nützen, da die Gründe, die den oder jenen veranlassen könnten, sich außerhalb der Reihen der Berufsgenossen zu stellen, durchschlagender sein müßten als das bei der hier vorliegenden Einsendung der Fall ist. Denn es kann sich doch nicht darum handeln, nur Geschäfte zu machen, von denen die Mehrzahl der Sortimenter behauptet, daß sie diesen Namen nicht verdienten, oder auf Warenhäuser und Auchbuchhändler mehr Rücksicht zu nehmen als auf die eigenen Berufsgenossen. Wenn der Sortimenter seinen Kunden freilich nicht mehr ist oder werden kann als ein Anchbuchhändler oder Warenhaus, so hat er kein Recht auf eine Sonderstellung im Wirtschaftsleben, kein Recht, anders gewertet und beurteilt zu werden als irgend ein beliebiges Warengeschäft. Charakteristisch für die Stellung des Herrn Einsenders scheint uns der Umstand, daß er nicht die Berechtigung des Tenerungszn- schlags, nicht die Notlage des Sortiments bestreitet, sondern nur die Zweckmäßigkeit des Teuernngszuschlags mit Rücksicht auf die Kon kurrenz und die einzelnen Känferkreise. Wird man da nicht an das Wort erinnert: Das ist schlimmer als ein Verbrechen, das ist ein Fehler? Fast macht es auch den Eindruck, als bedauere er, daß der Tenernngszuschlag in Deutschland nicht auf die Bibliotheken ausge dehnt worden sei, da den Gegnern des Teuernngszuschlags auf diese Weise recht wertvolle Bundesgenossen entgangen sind. Wüßten wir nicht, daß die Rücksicht ans das Entgegenkommen der Ministerien und Behörden bei der teilwc.isen Nabattabschaffnng den Buchhandel be stimmt hat, von einer ^inbezlelinng der Bibliotheken in den Tcuc-
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