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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.11.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-11-14
- Erscheinungsdatum
- 14.11.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. 266. 14. November 1917. rungszuschlag Abstand zu nehmen, so würden wir sagen, es sei aus Rücksicht auf jene geschehen, die glauben, nicht einmal der Schwierig keiten der Einführung eines TencrungszuschlagS im großen Publikum Herr werden zu tonnen. Wie bei der Auslassung der deutschen Biblio theken Gründe besonderer Art mitgcsprochen haben, so sind auch bei den Schulbüchern teils sozialethische Rücksichten von den einzelnen Kreis- und Ortsvereinen genommen, teils ist de» besonderen Verhält nissen Rechnung getragen worden, da die Preisfestsetzung von Schulbü chern in einzelnen Staatsgebieten nicht ausschließlich Sache des Buch handels ist. Haben wir im übrigen die uneingeschränkte Anwendung des TeueruugszuschlagS verteidigt oder nicht vielmehr hervorgehoben, daß manches zu bessern sei? Die Art der ausreichenden Bekanntmachung des Teucrungszu- schlagS kann ruhig dem einzelnen Sortimenter überlassen bleiben, Zn irgendwelcher Geheimniskrämerei liegt kein Grund vor, schon weil es doch dem Publikum nicht unbekannt sein kann, daß der Buchhandel auf der Erde und nicht auf dem Monde wohnt und infolgedessen von den wirtschaftlichen Schwierigkeiten ebenso in Mitleidenschaft gezogen worden ist wie andere Berufsstände. Zudem ist das Publikum nach den bei uns eingegangencn Zeitungsausschnitten über die Teuerungs- Zuschläge des Sortiments sowohl durch Zeitungsanzeigen der betref fenden Vereine als auch durch redaktionelle Mitteilungen ausreichend unterrichtet worden. Znr Begründung der Maßnahme bedarf es dem Publikum gegenüber wohl auch nicht so vieler Worte, wie sie gegenüber dem Verlag notwendig waren, obwohl wir keineswegs die dem Sortiment aus dieser Maßnahme möglicherweise erwachsenden Schwierigkeiten in der Öffentlichkeit verkennen. Wieviel wäre dann aber auf das Konto derer zu setzen, die sich gleich dem Herrn Einsender gegen die Erhebung des Teuerungszuschlags sperren? Welche Bewandtnis es mit der Pflicht des Verlegers auf Liefe rung zu den angezcigten Preisen hat, haben »vir ebenso ausführlich dargelcgt wie das Recht des Verlegers auf Eiuhalrnng der von ihm vorgeschriebcnen Verkaufspreise. Dieses Recht, seine Artikel zu den von ihm festgesetzten Preisen in den Handel zu bringen und den Ra batt für den Zwischenhandel zu bestimmen, ist ja zudem kein Sonder recht des Verlegers, sondern jedem Fabrikanten, der darauf ans ir gendwelchen Gründen Gewicht legt, durch Gesetz gewährleistet. Daher werden weder diejenigen auf ihre Rechnung kommen, die in diesem Tcuerungszuschlag des Sortiments mehr als einen durch die gegen wärtigen wirtschaftlichen Verhältnisse bedingten Notbehelf sehen, noch vor allem jene, die die ganze Frage auf eine Machtprobe zwischen Verlag und Sortiment Hinausspielen möchten. In Übereinstimmung mit dieser Anschauung haben wir auch Herrn Kilpper nicht das Recht auf die von ihm zugunsten des Stegemannschen Werkes getroffene Maßnahme bestritten, sondern nur die Frage aufgeworfen, welchen anderen Zweck es haben könnte, ein einzelnes Werk von dem Tene- rnngszuschlag anszunehmcn, als das »Chaos« dadurch zu vergrößern. Lägen Bindungen durch den Autor vor, so würde Herr Direktor kilpper gewiß nicht versäumt haben, zur Begründung seiner Maß nahme besonders darauf hinznweisen. Ob sic indes vorhanden sind oder nicht, ändert nichts an seinem Rechte gegenüber dem Sortiment, ans das wir mit allem Nachdruck hingcwiesen haben. Wir haben weiter auch keinen Zweifel darüber gelassen, daß die den Kreis- und Ortsvcr- cinen zur Erzwingung der Tcuerungszuschläge zur Verfügung stehen den Rechtsmittel gegenüber den Nichtmitgliedern versagen müssen und ,n Anwendung ans die Mitglieder deswegen problematischer Natur sind, weil der Börscnvcrcin die Tcuerungszuschläge nicht schützen kann. Das alte deutsche Recht, wonach ein jeder per pai-68 suos gerichtet wkrdcn konnte, hat sich längst überlebt. Geblieben ist aber das Gefühl, daß niemand ohne ganz zwingende Gründe sich in den Fragen, die sein Verhältnis zur Öffentlichkeit betreffen, in einen Gegensatz zu den Anschauungen seiner Berufsgenossen stellen sollte. Red. Die Deutsche Verlags-Anstalt und der Teuerungs zuschlag. <Bgl. zuletzt Nr. 284.» Erklärung: Gegen die Forderung der Deutschen Verlags-Anstalt in Stuttgart sBbl. Nr. 254, 1. llmschlagseitc) erhebt der Unter zeichnete Verband nachdrücklichst Widerspruch. Gerade die Ablehnung des von der D. V.-A. geforderten Weges, den Ladenpreis zugunsten des Sortimenter-Rabatts zu erhöhen, hat unter Billigung der Vertreter des Börsenvercins und des Deutschen Vcrlegervcreins einstimmig zur Empfehlung eines T c u c r u n g s z u s ch I a g e s durch das Sortiment geführt. Die Deutsche Verlags-Anstalt will die müh sam erzielte, nahezu einheitliche Durchführung durchbrechen und for dert eine Ausnahme für ein Einzelwerk ihres Verlages! Sie ver mehrt dadurch nur die Unsicherheit der Verkaufspreise. Nachdem gerade der Unterzeichnete Verband seine Bedenken in den entscheiden den Versammlungen rückhaltlos geäußert und im Jnterresse der All gemeinheit sich nicht nur gefügt, sondern die Durchführung der Be schlüsse tatkräftig gefördert hat, bitten wir das gesamte Sortiment, fest zu bleiben und sich durch keinerlei einseitige Verleger-Maßnahmen beirren zu lassen. Mitteldeutscher Buchhändler-Verband (Sitz Frankfurt a. M.). gcz. K. Scheller, Vorsitzender, gcz. E. von Maye r, Schriftführer Zur Lage. Die Veröffentlichung der Deutschen Verlags-Anstalt wird hoffent lich das Gegenteil von dem erreichen, was sie bezweckt, und die noch ab sei tsstehenden Sortimenter veranlassen, sich dem großen Ganzen anzu- schlicßcn. Es erscheint mir völlig ausgeschlossen, die Verleger dahin zu bringen, den Rabatt so zu erhöhen, wie es die Deutsche Verlags- Anstalt vorhat. Es war im lieben deutschen Buchhandel mit Be stimmtheit anznnehmen, daß auf Seiten des Verlags und des Sorti ments einzelne Firmen sich ausschließen würden. Es wäre aber in teressant zu erfahren, wieviele Kreis- und Ortsvereine bzw. wieviele der ihnen angeschlossencn Firmen sich weigern, einen Teuerungszu schlag zu erheben, nnd wieviele sich darauf verpflichteten. Eine Ver öffentlichung und Gegenüberstellung brauchen die Freunde des Zu schlags nicht zu scheuen. Daß Teuerungszulagen nötig sind, sieht auch der Käufer ein, dem die ungeheure Steigerung der Spcditions- usw. Lasten ebenso gut bekannt ist wie uns. Das ist mir in vielen Fällen ohne meinerseits gegebene Veranlassung direkt gesagt worden. Die Kreis- und Ortsvcreinc sollten die Sache aber schleunigst in die Hand nehmen nnd dafür sorgen, daß der Friede nicht gestört und nach ein heitlichen Grundsätzen innerhalb ihrer Reihen verfahren wird. Zu bedauern ist cs, daß in einzelnen Orten die sog. billigen Sammlungen vom Tencrungszuschlag ausgeschlossen sein sollen: ein Prinzip muß dnrchgchaltcn werden, sonst ist der Grund zu Schwierigkeiten von vornherein gelegt. Zeitschriften hat man wohl deswegen nicht mit cingeschlossen, weil Rücksicht auf den Straßenhandel zu nehmen war. Weiter zu gehen, ist aber nicht nötig. Wir hier in Bielefeld haben bisher nicht eine einzige Differenz mit den Käufern gehabt: cs haben sich unserer Erklärung, die jedem Käufer gedruckt vorgelcgt werden kann oder die im Geschäftsraum öffentlich aushängt, auch andere, n i ch t z u m Ortsvereine gehörige Firmen angcschlossen. Man sieht also, es geht, wenn man will! Firmen, die sich jahrelang spinnefeind waren, haben sich anläßlich des Teuerungs- znschlags znsammcngefnnden: cs bedurfte nur des Anstoßes von drit ter, unbeteiligter Seite, nnd die Einigkeit war da! Ich hoffe, daß dies anderwärts auch gelingen wird, wie überhaupt der Zusammen schluß das einzig richtige Mittel ist. Wir alle vom Bielefelder Orts- verein können das bestätigen; wir haben dadurch — auch dem Publi kum gegenüber viel erreicht. Bielefeld, 12. November 1917. A. H e l m i ch ' s B u chhandl u n g (Hugo Anders). Bezugsbedingungen und Rundschreiben. »Unsere Rundschreiben enthalten keine Bezugsbedingungen, sie tonnen also unmittelbar an Behörden und an das Publikum zur Vorzeichnnng weitcrgegeben oder als Schaufensteranzeige verwen det werden. Die außerordentlich günstigen Bezugsbedingungen sind ans der anliegenden Bestellkarte zu entnehmen.« Diese Bemerkung müßte jedes Verleger - Rundschreiben tragen, während jetzt leider die meisten, oft recht prächtig und verlockend aus- acstatteten Rundschreiben durch Beifügung der Nettopreise Futter für den Papierkorb werden. Deshalb nochmals: Bezugsbedingungen gehören nicht in das Rundschreiben.' Ein Sortimenter. Niickeinlösung. In einer Zeit, in der der rührige Sortimenter fast alles bar be stellt, möchte ich. die Herren Verleger bitten, der Niickeinlösung falsch gesandter Sachen etwas mehr Anfmcrksamkeit zu widmen. Durch Hilfskräfte wird manches falsch gesandt, durch Wicderholbestcllungen doppelt expediert und eingclöst. Nun lagern die Rücksendungen oft monatelang ln Leipzig und werden trotz berechtigter Remission nicht eingelöst. Es wäre sehr zu wünschen, daß sich da etwas mehr Ordnung einstellte! Offen bürg. I o h a n n e s T r u b e. Verantwortlicher Redakteur: Emil Thomas. Verlag: Der Börsenveretn der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches BuchhändlcrhauS. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 IBuchhändlerhauS). 1212
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