Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.12.1858
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- 1858-12-29
- Erscheinungsdatum
- 29.12.1858
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- Deutsch
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159, 29. December. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 2497 Verlag f. Kunst n. Wissenschaft in Frankfurt a. M. 10264, Claffen, Z., Jacob Micullus, Rector zu Frankfurt u, Professor zu Heidelberg v, >524 bis >558, als Schulmann, Dichter u. Gelehrter, gr, 8, 1859, Geh, *2 10295, Roquctte, O., Erzählungen, 8, 1859, Geh, *1'/s-F 10296 Semper, O , üb. die bleierne» 8cdleuder^esckvsse <Ier eilten u. üb, r»ec>onüss>z;e 6estnltun§ der IVurtlcörper im ^llßeeneinen. ßr, 8, 1859. 6el>, 3 ^ 10297 Sommerlad, W., landwirthschaftlichc Charakterbilder f. Schule u, Haus, Die Wirlhschaftsthiere, gr, 8. 1859, Geh, *1^ Verlags-Magazin in Berlin. 10298, Heßlcin , B., d, Teufels Großmutter, Oder : Berlin Oben u. Un ten, Sittenbild aus der Gegenwart. 1—10, Hft, gr, 8, s 3 NX 10299, Lefflörc, L., der Basilisk od, Greuel d, modernen Themse-Babels, Ein Gemälde der Gegenwart aus der engl, Verbrecherwelt, 1 — 10, Hft, gr, 8, n 3 NX 10300, Preußens Hoffnung. Ansprache Sr, kbnigl, Hoh, d, Prinz-Regen ten v, Preußen an das neue Ministerium am 8, Novbr, 1858, gr, 8, Geh, 1^ N/ Viewcg 8 Lohn in Vrau»sa,weig. I030I Hlobr, kV, ttebrbuck der cliemiscli-snnl^tisclien Titrirmetbode. 2, -4btk. 2, l.ftz, xr. 8, Oel>, * ^ Fr. Voigt in Leipzig. 10302, Sicbeck, R., Ideen zu kleinen Gartcnanlagen Mit ausführl, Erklärungen, 10, u, 11 Lfg, gr. 8, Fol, ä Voß in Leipzig. 10303. Unc^IrlopäUie, sll^eineine, der kli^silc. liearb, v. 6, IV, Lrix, 6. Derber, kV 6 o, V, beilitrsck etc. klrsg. V, 6. Karsten, 4. Dsß. Dex,-8. 6ek, »2A ^ Weber in Leipzig. 10304, Wieck. H.. die Fabrikation der feuer- u, diebessicheren Geld- u,Do- kumcntcnschränke, der Sicherheits-Schlosser u, Schlüssel, Nach G. Price bearb, 4, u, 5, Lfg, gr. 8, Geh, a * '4 Weidmann'sche Buchh. in Berlin. 10305. lUommsen, Ld., <1ie rümiscke Okronoloßie dis auf Ossar. 2. ßr. 8. 1859. Oed. *1^ Weftcrmann in Braunschweig. 10306, Gloß. A. V., wie viel entdeckte bis jetzt die neuere Naturwissen schaft? Ein krit. Versuch im Sinne d, Fortschrittes besonders gegen Hrn, Dr, L, Büchncr's Kraft u, Sloff rc, gr, 8, 1859. Geh, * lU ^ 10307. Westermann's illustrirte deutsche Monats-Hefte f. das gesammte geistige Leben der Gegenwart, 1859, Nr, 1, Lex,-8, pro cplt. Vier teljährlich * 1 Wichura in Ratibor. 10308, Rul, M., vier Jahre in Gräfenberg, Zusammenstellung der hygie- nisch-hydropath. Methode nach hinterlassenenPapieren desPrießnitz. Aus d, Franz. 16. 1859. Geh. >? G. Wigand in Leipzig. 10309, Zeitschrift f, deutsche Landwirthe, Red,: E. Stöckhardt, 10, Jahrg, >859, l, Hft, hoch 4, pro cplt. * 2HH ^ auf 24 color. Plänen. O. Wigand in Leipzig. Mit Atlas in 10310, Lexikon, physikalisches- Encyklopädie der Physik u, ihrer Hilfs wissenschaften, Von O, Marbach. Forcges. v, C, S, Cornelius. 69. u, 70, Lfg, Lex,-8. Geh, s '/a C. F. Winter'schc Vcrlagsh. in Leipzig. 10311, Lilutlier, O, 8,. Delire r. den blutigen Operationen am menscbl. Körper. In ^bbildg», m. Text, 28. ttfg. Imp.-4. 6eb * ^ ^ Nicht a mtli Das geistige Eigcnthumsrecht und der Eongreß zu Brüssel. (Schluß aus Nr. 157.) Nun entsteht aber eine andere Frage. Wie man sieht, machen wir den Autor und sein geistiges Eigenthumsrecht zum festen Aus gangspunkte. Welches Recht hat der Autor auf das materielle Ve hikel, mag cs nun aus einem Buche, aus einer Partitur, oder einer mit bunten Farben bestrichenen Leinwand, oder einem kunstmäßig behauenen Steine bestehen? So lange er cs nicht veröffentlicht und dem Publicum mitgetheilt, so lange er keine Bezahlung in geist iger Weise empfangen, ohne Zweifel ein unbedingtes- Er kann sein Manuscript in's Feuer werfen, sein Gemälde überpinseln, seine Bildsäule zerschlagen. Anders dagegen stellt sich die Sache nach der Veröffentlichung. Durch dieselbe ist der Autor ein Verhältnis mit dem Publicum cinge- gangcn, welches sein ursprünglich unbedingtes Recht beschränkt. Was würden wir z, B, zu einem Maler sagen, dessen Bild auf der Kunst ausstellung bedeutenden Beifall gefunden, und der es sich hernach bei fallen ließe, dasselbe zu vernichten? Nach dem äußeren, bürgerlichen Rechte steht ihm das unbedingt zu, aber wie würde das Publicum eine solche Handlungsweise aufnehmen, würde nicht ein Schrei der Entrüstung und des Unwillens darüber laut werden? Ganz gewiß, der betreffende Künstler würde, wie wir Alle fühlen, ein Unrecht an dem Publicum begehen, das ihn bewundert und gerühmt hat; er würde eine moralische Verbindlichkeit brechen, die er cingegangen, indem durch die Veröffentlichung das Publicum unbedingt Mitbesitzer ge worden ist. Ich darf ein Buch bcurtheilen, ein Gemälde, eine Musik abschätzcn und ihren Werth bestimme», ohne das Buch oder Kunst werk kaufen zu müssen. Hieraus folgt, daß ich durch die Veröffent lichung allein ein Mitrccht erlangt habe, ein Miceigenthumsrccht an cher Theil. den Gedanken, Vorstellungen, an dem Genüsse, den das Werk er weckt und gewährt. Die Bezahlung dieses geistigen Besitzes ist also wieder, was auch ganz in der Natur der Sache liegt, ganz geistiger Beschaffenheit; Anerkennung, Bewunderung w,, und hierfür hat zu allen Zeiten das wahre Genie gearbeitet. Wem daran nichts gele gen ist und wer nur den blanken Gewinn zu schätzen weiß, der sollte überhaupt von einem geistigen Eigcnlhum schweigen. Ein Gedanke, der schätzbar ist, der mit einem oder mit tausend Thalcrn bezahlt werden kann, ist icdcnfalls in der Wirklichkeit keinen Heller werth. Doch der Künstler, derDichter, Schriftsteller rc. ist ein Mensch, der leben muß, cs ist billig, daß man ihm auch die materielle Arbeit bezahlt, und zwar gut, man wird ihn nicht wie einen Thürenan- stccicher oder Bogcnschreibcr besolden können; es wird billig sein, daß er nicht bloß für Bereicherung seines Verlegers arbeite. Wollen Autoren in dieser Hinsicht ihren materiellen Gewinn sichern, so liegt auf der Hand, daß sic am allerschlechtcsten fahren, wenn sie Verleger und Kunsthändler zu ihren Advocaten machen. Sic haben vor Allem das Benutzungsrecht (nicht Eigenthumsrecht) ihrer Werke gegen die selben festzustcllen, und dies könnten sie nur erreichen, wenn der Staat Gesetze erließe, welche die contractlichen Verhältnisse zwischen Beiden fcststellten oder den Verlegern w, positive Vorschriften über Proccntsätze machten, die sic bei besonders guten Erfolgen zu zahlen hätten — eine Sache, die wohl unausführbar und eher hinderlich sein dürfte, da sie die persönliche Freiheit beschränken würde. Noch ein anderes Mittel gäbe es: Corporationcn, Zünfte der Schriftsteller, Maler, Musiker. Warum nicht? Auch Homer war ein zünftiger Dichter, Albrecht Dürer ein zünftiger Maler. Nenne man es heute Association; es kommt auf Eins heraus. Actienvereine zu Selbst- Herausgabe, Verlagsrecht der Schriftsteller-Innung, Kunsthändlcr- Eoncession der Maler-und Bildhauerzunft! Das wären praktische
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