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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.08.1856
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1856-08-20
- Erscheinungsdatum
- 20.08.1856
- Sprache
- Deutsch
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1546 - Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. M 104, 20. August. allfälligc politische Bedenken bei der Regierung Frcmkreichs zu besei tigen, gewiß dann nicht fruchtlos versucht werden, ein Eoncordat auf derselben Grundlage, wie ein solches dieses Jahr zwischen Frank reich und Sachsen abgeschlossen wurde, ebenfalls zu erzielen. 4) Der gestellte Antrag zur Aufnahme eines Ecgänzungszu- satzcs der Statuten, dahin lautend: „Es wird der Verkauf buchhändlerischer Geschäfte in der „Schwei; nur dann vom Verein gutgeheißcn und der Käufer „kann nur alsdann für seine Person oder Firma Mitglied „des Vereins bleiben oder werden, wenn er, neben dem „Nachweis der statutengemäß erforderlichen Eigenschaften, „zugleich auch förmlich die solidarische Mitverpflichtung zur „Bezahlung aller vom Verkäufer an Vcreinsmitgliedcr schul denden Saldi, innert der gewöhnlichen geschäftlichen Frist, „anerkennt und ausspricht." wird nach einer einläßlichen, länger» Discussion gutgeheißen und die unveränderte Aufnahme dieser gesetzlichen Vorschrift in die Sta tuten des Vereines mit allen Stimmen beschlossen. 5) Der Antrag wegen Unterhaltung eines Vereins-Archives, der Anschaffung dazu erforderlicher Requisiten, die Entschädigung der Reisekosten des Vorstandes zu außerordentlichen Eonferenzver- sammlungcn aus der Vereins-Kassa, erhält die Zustimmung der Generalversammlung. Bei den nun folgenden vorschriftsgemäßen Wahlen wird an Platz des austretenden Herrn Korber (der im Voraus seine Wic- dercrwählung in den Vorstand ablehnt) 1) Herr Keßmann in Gens zu einem Mitglied des Vorstandes, und 2) zum Präsidenten Herr Fchr in St. Gallen (nachdem unser verehrter Freund Herr Schultheß die zuerst auf ihn gefallene Wahl ebenfalls in bestimm ten Worten abgelehnt) durch das Slimmenmchr erkoren. Ueber die Bestimmung des Versammlungsortes der zunächst stattfindendcn Generalversammlung wünscht dieselbe schon jetzt zu entscheiden, und cs werden dazu die Orte Luzern, Zürich, Basel, Bern, Solothurn von einzelnen Stimmen in Vorschlag gebracht, von der Mehrheit jedoch zuletzt gut befunden, diese Bezeichnung dem Vorstand zu überlassen, der diese Wahl nach den alsdann gegebenen Verhältnissen von sich aus treffen wolle. Der von nun an die Angelegenheiten und Geschäfte des Schwei zerischen Buchhändler-Vereins leitende Vorstand bestehet aus fol genden Personen: Präsident: Herr Fcbr in St. Gallen. V i c e p c ä si d e n t: Herr Karl Sauerländer in Aarau, ferner Herr Schult- heß in Zürich, Herr Kaiser in Luzern (zugleich functioniren- der Actuar), Herr Keßmann in Genf. Als Friedensrichter verbleibet im Amte: Herr Landammann K. Benziger in Einsiedeln. Das abtretende Präsidium kann sich nicht enthalten, zum Be schluß dieses Referates, noch einen Gegenstand zur Sprache zu brin gen, welcher bereits in der letzten Eonferenz des Vorstandes zur Er wägung gekommen, und der, als höchst gewichtig, als dem Buchhänd ler-Verein erst zur eigentlichen Bedeutung verhelfend, von solchem auch der General-Versammlung vorgelegt worden wäre, wenn diesem Vorhaben nicht die Kürze der Zeit und der schnelle Abbruch der Ver handlungen überhaupt diesem entgegengestanden. Es empfiehlt demnach hier nachträglich einem vorehelichen Verein, so wie dem jetzigen und künftigen Vorstände dringlichst, folgenden Antrag in reiflichste Berathung zu ncbmen und der nächsten General-Versamm lung zur Beschlußnahme vorzulegen: „Die Aufnahme in den „„Schweizerischen Buchhändler-Ver ein"" wird als obligatorisch für jede schon bestehende oder in der Schweiz neu etablirte Sortiments-Buchbandlung erklärt." „Kein Mitglied des Vereins darf mit Sortimentshandlungen in Geschäftsverbindung stehen und an solche Verlagsbücher mit Buchhändler-Rabatt liefern, die nicht wirkliche und aciive Mit glieder des Vereins sind." — Olten, den 23. Juni 1856. Für die Richtigkeit des Protokolls: Der Präsident, I. Korber. Der Actuar, I. Kaiser. Leipziger Verleger-Verein. Unter Hinweis auf unsre wiederbolte Anzeige in Nr. 66 u. 68 des Börsenblattes sowie auf die 1. Bemerkung am Kopf unserer neuen Liste, bemerkt die Unterzeichnete ein- für allemal auf vielfache, theils an sie selbst, theils an einzelne Mitglieder gerichtete Anfragen und Gesuche, die Aufnahme oder Wiederaufnahme in unsre Liste betreffend, daß eine Aufnahme in unsre Liste nicht von der Commission oder einzelnen Mitgliedern, sondern ausschließlich von der Thatsache abhängt, ob die fragliche Sorlimcntshandlung mit der Mehrzahl der Vereins-Mitglieder in offener u.ordnungsmäßigcrRechnungsteht. Erst nachdem dies der Fall, kommt die Firma aus die Liste. Zugleich bemerken wir zur Berichtigung daß die Hurter'sche Buchh. in Schaffhausen irrthümlich auf unsrer neuen Liste vergessen wurde und auf pox. 7. nachzutragcn ist. Leipzig, August 1856. Wie Commission. Bekanntmachung. Unter dem 15. Juli d. I. hat Herr Heinrich Brockhaus in Leipzig unserm Vereine die Summe von Ein Tausend Thalern als Geschenk überwiesen. Derselbe sagt in dem bezüglichen An schreiben an den Unterzeichneten Vorstand, „daß bei der Feier des fünfzigjährigen Bestehens seines Geschäfts, die er mit seinem Personal im vorigen Monat festlich begangen habe, cs ihm besonders lebhaft vor die Seele getreten sei, was die Besitzer der Firma F. A. Brockhaus dem deutschen Buchhandel schuldig seien. Es erschiene ihm daher nur Pflicht, bei dieser Gelegenheit eines Vereines zu gedenken, der in würdiger und segensreicher Weise für die Hülfsbe- dürftigen des deutschen Buchhandels schon seit Jahren sorge, und zur Eonsolidirung dieses Vereines beizutragcn. Er bestimme daher zu diesem Zwecke, abgesehen von dem Beitrage, den die jetzigen Be sitzer der Firma: F. A. BrockhauS, jährlich Dem Vereine zufließen lassen, oben genannte Summe". — Er schließt mit dem Wunsche, „daß der Verein immer kräftiger gedeihen möge, und jeder deutsche Buchhändler in der gewissen Aussicht, bei widrigem Schicksal durch den Verein unterstützt werden zu können, um so freudiger seinem Berufe leben möge". Der Vorstand hat dem Herrn Heinrich Brockhaus bereits seinen Dank im Namen des Vereins dargebracht, will aber seinen Ver einsgenossen die Milfceude über diese hochherzige Handlungsweise nicht vorenthalten. Derselbe hat in seiner beutigen Sitzung be schlossen: die Zinsen dieses Eapitals von 1000alljährlich unter dem Namen FA. Brockhaus'sches Jubiläums-Stipendium an einen würdigen Hülfsbedürftigen nach Maaßgabe der Vereins- Statuten zu überweisen. Vor einigen Wochen war der Vorstand in dem Falle, öffentlich seinen Dank für den ihm überwiesenen Ertrag „des Verlegerliedes" auszusprechen und bei dieser Gelegenheit die erfreuliche Wahrneh-
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