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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.10.1856
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1856-10-13
- Erscheinungsdatum
- 13.10.1856
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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127, 13. October. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 1907 Trcwendt Granier in Breslau. 6973. Blüthenkranz neuer deutscher Dichtung. Hrsg. v. R. GottschaU. 16. In engl. Einb. 2^ 6974. Gottschall, R., Carlo Zeno. Eine Dichtung. 2. Lust. 16. In engl. Einb. 2U,^ Fr. Voigt in Leipzig. 6975. Siebeclr, R,., 6i« billlenOe Osrtenlrunst in ibren modernen Normen. 2. ^usx. m. Pext in §r. 8. 9. u. >0. Hsir. Imp.-I^ul. Osk. 8ubscr.- ?r. s * 1 ^ ^ Weidmann'sche Buchh. in Berlin. 6970. Gellcrt's, C. F., sämmtliche Schriften. Neue Ausg. 9. Thl. gr. 16. Geh. * 8N-l T. O. Weigel in Leipzig. 6977. k-s.ilksbuuä, a., 6ie llnuleunst 6. 5 — 16. lakrliuntlertg. 8. I.sg. Imp.-4. bsar * 16 O. Wigand in Leipzig. 6978. Matthiae, C., Eontroversen-Lexikon d. römischen Civilrechts. 1. Lbth. 5. Lsg. u. 2. Abth. 3. Lsg. hoch 4. Geh. L * ' Nichtamtlicher Theil. Der Leipziger Büchermarkt. Mit dieser Ueberschrift schreibt man aus Dresden an die Frkf. Postztg.: „Ein Blatt des Wiener Wanderer spricht ganz gelassen den Untergang des „weltberühmten Leipziger Büchermarkts" aus. Auf mich hat der Artikel beim ersten Lesen den Eindruck einer Sa tire auf die Uebersetzungsfabrikantcn aus dem Fcanzöstschen gemacht, welche über die Maßregel, daß in Sachsen solche Uebersetzungen nur mit Zustimmung der französischen Autoren geliefert werden können, bittere Klage führen und dem Leipziger Buchhandel nunmehr den Untergang mit hohler Stimme weissagen! Aber der Wanderer meint es in vollem Ernst. Ec glaubt wirklich, daß infolge des zwischen Frankreich und Sachsen auf sechs Jahre abgeschlossenen Vertrags zum Schutz des literarischen Eigenthums die Leipziger Buchhändler- messc binnen dieser Zeit zerstört werden würde. „Leipzig ist todt; es trete Wien die Verlassenschaft der dahingeschiedencn Nachbarin an!" ruft der Wanderer am Schlüsse des Artikels aus, der die Ueber schrift führt: „Der Marktplatz des deutschen Buchhandels eine offene Frage." (Vergl. Börsenbl. Nr. 89.) Der Verfasser bekennt sich übrigens als Vertheidiger des Nachdrucks fremder Werke, indem er sagt: „Soll die deutsche Literatur und der deutsche Buchhandel über haupt geschützt und materiell gefördert werden, so reicht es vollkom men aus, wenn er im eigenen Lande, in Deutschland selbst, unter den Schutz des Gesetzes gestellt ist; vom Auslande und selbst von Frankreich droht Beiden wohl die geringste Gefahr." Das geistige Eigenthumsrechl, um welches es sich eigentlich handelt, scheint also dem Verfasser des Artikels nur für deutsche Schriftsteller in Deutsch land zu bestehen! Wir wollen alle die tausendfach wiederholten Gründe, welche gegen eine so engherzige, sogar unmoralische Ansicht sprechen, nicht nochmals wiederholen und bemerken nur, daß anstän dige Leipziger Verleger bereits Jahre vor dem gegenwärtigen Ver trag zwischen Frankreich und Sachsen mit auswärtigen Schriftstellern Verträge geschlossen haben, um mit ihrer Zustimmung deren Werke in Deutschland nachzudrucken und zu vertreiben, wie z. B. Bernhard Tauchnitz solche Uebereinkünfte mit englischen Schriftstellern schon vor 15 Jahren geschlossen hat. Mit den Uebersetzungen fremder Werke, die noch nicht in allgemeines Eigenthum übergegangen sind, verhält es sich ganz so wie mit dem Nachdruck selbst; das geistige Eigenthum eines Dritten wird, wie bisjetzt üblich war, ohne dessen Zustimmung verwendet, um daraus pecuniäre Vortheile zu ziehen. Hieran wird nichts geändert, ob ein Chamiffo oder ein Fabriküber- setzcr Be'ranger'S Lieder, welches Beispiel der Wanderer anführt, übersetzt, dafür Honorar von einem Verleger empfängt und so das geistige Eigenthum des Dichters in Geld umsetzt, ohne daß dieser zugestimml hat. Es bliebe nur übrig, das geistige Eigenthum über haupt zu leugnen; das ist zwar auch geschehen, aber alle Rcchtslehrer und die Stimme in jedes Menschen Brust haben sich für das Dasein eines geistigen Eigenlhums erklärt. Und die Folge davon, daß die königlich sächsische und die kaiserlich französische Regierung das gei stige literarische Eigenthum auch gegen eigenmächtige Herausgabe in Uebersetzungen schützen, soll sein, daß die Leipziger Buchhändlermes sen zerstört werden, weil Leipzig aufhöre, der Vermittelungsplatz und Stapelplatz des deutschen Buchhandels zu sein. Denn durch die Bestimmungen des Vertrags zwischen Sachsen und Frankreich wird, wie der Artikel behauptet, „ein Viertheil des gesammten Buchhan dels vom Leipziger Markte verbannt". Dies sei nun die große Bresche, die in die Mauern Leipzigs als Mittelpunkt des deutschen Buchhandels gelegt ist Preußen und Oesterreich werden das be nutzen, und Berlin der Stapelplatz des norddeutschen, Wien deS süddeutschen werden. Wenn ein gemeinsamer Mittelpunkt des Buchhandels nicht eine Erleichterung desselben und ein Bedürfniß wäre, und wenn dieses Bedürfniß nicht in Leipzig die Befriedigung fände, so würde es keinen solchen Mittelpunkt geben und würde Leipzig nicht dieser Mittelpunkt sein. Allerdings, wenn die königlich sächsische Regierung solche Maßregeln träfe, um ein Viertheil deS gesammten deutschen Bücherverkehrs von Leipzig zu verbannen, dann würde der Buchhandel sich gedrungen sehen, einen andern Mittel punkt oder Vermittelungsplatz zu wählen. Aber die Uebersetzungen aus dem Französischen namentlich solcher Schriftsteller, deren Werke noch nicht in das allgemeine Eigenthum übergegangen sind, bilden kein Zwölftheil, geschweige ein Vierthcil des deutschen Buchhandels. Der Grund, weswegen Leipzig der Mittelpunkt des deutschen Buch handels ist, beruht darauf, daß es ebenso kostspielig als zeitraubend wäre, wenn ein Sortimentsbuchhändler in Hamburg z. B., von dem sein Kunde ein in Innsbruck, ein in Königsberg, ein in Triest re. erschienenes Buch verlangt, direct von den Verlegern dieser Bü cher in den genannten Städten bestellen und beziehen müßte. Da diese Verleger aber ihre Commissionäre in Leipzig und auch zumeist Lager ihrer gangbaren Bücher bei ihren Eommissionären haben, so wird das Geschäft vereinfacht, wird rascher vollzogen und ist mit gcringern Kosten verknüpft. Insofern diese Art Uebermittelung wesentlich den Charakter eines Transitohandels hat, wird unserS Wissens darum durch den zwischen Frankreich und Sachsen geschlos senen Vertrag nichts geändert, als daß Lager solcher Bücher es in Leipzig nicht mehr geben darf." Miscellen. Herr Moritz En g e l in H a m b u rg hat sich am l. October mit Thlr. 1009. 26 Szff, Mrk. Crt. 1964. 7 sb. und Mrk. Bco. 4536, insolvent erklärt. InLondon wird gegenwärtig eineDampfpresse gebaut, welche sechs Eylinder haben und in einer Stunde 15,000 Abzüge liefern soll. Die Amerikaner haben übrigens noch mächtigere Pressen, mit acht Cylindcrn und 20,000 Druckkraft pro Stunde oder 333 pro Minute. Ein amerikanisches Blatt berichtete in der letzten Zeit sogar von einer Presse in Philadelphia, die zwölf Eylinder hat und 60,000 Bogen in der Stunde, 1000 in der Minute druckt. 267'
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