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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.12.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-12-05
- Erscheinungsdatum
- 05.12.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- Zeitungen
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Nr. 283. Erscheint werktäglich. Für Mitglieder dos Döcsenveroins ^ « ist der Bezugspreis im Mitgliedsbcitrag ^eingeschwücn^ k! iährttch ^oiÄschäftsslellc od'er'gö Marv boi Oostii^erweisung ZZ >! innerhalb dos Deutschen Deiches. Nichtmitglieder im ' ' Deutschen Deiche zahlen für jedes Exemplar 30 Marv bez. 3ö Marl? jährlich. Nach dem Ausland erfolgt Lieferung über Leipzig oder durch Kreuzband, an Nichtmitglieder in »» Leipzig, Mittwoch den 5. Dezember 1917. 84. Jahrgang, Redaktioneller Teil. Zur Papierfrage Knegsmiuisterium, Kriegsamt, Kriegs-Nohstoss-Abteilung, Nr, l'a, 903/Il, 17 K,R,A, Bctr, Druckpapier, Zum Schreiben vom 8, November 1917, Berlin 81V, 48, den 26, November 1917, Der Zellstoff für die Herstellung von Druckpapier für den Bedarf des Denlschen Bcrlagsbuchhandcls wird nach Möglich keit entsprechend dem von der KricgswirtschaftssteNe für das Deutsche Zciinngsgewerbe zuletzt ausgestellten Kontingent sicher gestellt werden, I, A, gez, Wolffhügel, ^ An den Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig in Leipzig, Geschützte Teuerungsznschläge. Es ist nicht zu verkennen, daß die bisher von seiten des Verlages wie des Sortiments aus die Ladenpreise gemachten Teuerungszuschläge eine Unsicherheü im Buchhandel herbeige- fllhrt haben, wie eine solche nur zu jenen Zeiten bestanden hat, als eine rücksichtslose Schleuderet im deutschen Buchhandel gang und gäbe war. Der feststehende Ladenpreis, der feste Eck stein des deutschen Buchhandels und seiner Organisation, ist gegenwärtig in Gefahr, erschüttert zu werden. Dieser Umstand ist daraus zurttckzustthren, das; der Vorstand des Börsenvercius nach den Verhandlungen und den Beschlüssen des außerordentlichen Ausschusses bekanntgeben mußte, Teuerungszuschläge auf Grund der Satzungen des Börsenvereins Wohl nicht verfolgen zu wol len, aber auch zunächst außerstande zu sein, solche zu schützen. Bereits bei meinen Ausführungen in der Goslarer Versamm lung Herbst 1916 sah ich die Entwicklung der Verhältnisse in unserem Wirtschaftsleben klar vor mir. Ich war nicht im Zwei fel, daß vor uns eine Pericde lag, die wie an jeden Geschäfts mann, so auch an den Sortimenter außerordentlich hohe An sprüche stellen würde, sah, daß die Geschäftsspesen und andere Anforderungen eine Höhe erreichen würden, die es dem Sorti menter nicht mehr gestatten könnte, diese durch den regulären Verlegerrabatt zu decken, und trat für allgemeingültige, für das ganze Reich gleichmäßig durchzusührende vom Börsenverein zu schützende Aufschläge auf den Ladenpreis ein. Die Zeit war indes noch nicht gekommen, die beteiligten Kreise von der Not wendigkeit einer solchen Maßregel zu überzeugen. Die Ent wicklung der Verhältnisse hat mir leider rechtgegeben. Das Sortiment ist nicht mehr imstande, seine Spesen mit den jetzigen Verlegerrabatten zu decken, der Verlag aber auch nicht in der Lage, diese so wesentlich zu erhöhen, um den notwendigen Aus gleich zu schaffen. Anscheinend gab der Beschluß des außer ordentliche» Ausschusses die Möglichkeit einer Abhilfe; doch nur scheinbar, denn die Verwirrung ist größer als je geworden. Zwar ist noch niemals im deutschen Buchhandel eine so ein- schneidende Maßregel so glatt und mit solcher Energie und Übereinstimmung vom Sortiment mit geringen Ausnahmen^ durchgcfllhrt worden wie die Teuerungsznschläge, und auch die wenigen Außenseiter werden im Lause der Zeit, wenn die Slot weiter steigt, verschwinden, nicht aber die Unsicherheit der unge-, schützten Teuerungszuschläge, In gleicher Weise, wie das Sortiment durch die Zeitverhält nisse notleidend geworden ist, ist es der Verlag, Dieser vielleicht in vielen Fällen noch mehr als das Sortiment, Wenn in Krei sen des Verlages nunmehr der Wunsch laut wird, ebenfalls und schnellstens wenigstens einen Teil der erhöhten Herstellungs kosten und Geschäftsspesen durch gesicherte Teucrungszuschläge zu den Nettopreisen zu decken, so erscheint das begreiflich und ist voll berechtigt. Deshalb sollten nunmehr alle maßgebenden, Faktoren ihre ganze Kraft dafür einsetzen, all gemeingültige vomBörsenverein zuschützende Teuerungszu sch lägefürVerlagundSorti ment im ganzen deutschen Buchhandel zu gewähr leisten, Illach meiner Meinung wäre die Lösung so zu treffen, daß der Verleger bei seinen Lieferungen an das Sortiment Aus-- schlüge auf die Nettopreise, errechnet vom Ladenpreis, in Rech;, nung stellt und einen neuen Verkaufspreis feststem, vielleicht unter Zugrundelegung folgenden Beispiels: Ein Buch zum- Ladenpreis von lü,,/l und zum Nettopreis von ,/k 7,I>0 wird denn Sortimenter fakturiert: Nettopreis ,-/l 7,50 zuzügl, 10"» Tcue- rungszuschlag von; Ladenpreis, also 7,50 zuzügl, l ,// 8.50, Der Verkaufspreis des Sortimenters würde daun zg betragen haben: Ladenpreis 10 .kl zuzügl, 1 , kl Zuschlag für den Verleger zuzügl, 1 Zuschlag für den Sortimenter, also neuer Verkaufspreis demnach 12 ,./l. Der Verleger hätte die Ver^ pflichtung, bei seinen Anzeigen diesen neuen Verkaufspreis fest- zusetzen und auch bei direkten Lieferungen einzuhalten. Die neuen Verkaufspreise bleiben in Kraft während der Kriegszeit und einer später noch festzustellendcn Übergangszeit, Wäre für solche Maßnahmen von seiten des Vcrlegcrver- eins-Vorstandes bei einem wesentlichen Teile seiner Mitglieder eine Übereinstimmung herbeizuführen, so könnte der Vorstand des Börsenvereins aus Grund von 8 2l Absatz 12 der Satzungen des Börsenvereins eine Ergänzung der Vcrkaufsordunug über den Schutz der Teuerungszuschäge erlassen, die nach 8 23 Abs, h für die Mitglieder als allgemein verbindlich zu erachten wäret Die Maßnahmen könnten sofort in Kraft treten. Naturgemäß könnte der Vorstand des Börsenvereins zu einer solchen ein schneidenden Maßregel nur dann greifen, wenn er die Sicher! heit hätte, daß zur kommenden Ostermessc sein Eingreifen vois der Mehrheit als berechtigt anerkannt wird. Würde der Vorstand des Börsenvereins jetzt in die Lage gesetzt werden, Maßnahmen zu treffen, wie sie oben angegeben sind, so würde nicht allein die Unsicherheit der Verkaufspreise verschwinden, sondern es würde auch die weitere Folge eintreten, daß die jetzt vielfach von seiten einer Anzahl Verleger geübte Nichtbeachtung des 8 >7 der Vcrkehrsordnung, nach der die Berechnung von Verpackung im Verkehr zwischen Verleger und 1241
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