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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.11.1856
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1856-11-19
- Erscheinungsdatum
- 19.11.1856
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18561119
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2184 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 143, 19. November. dürfniß solcher im Auge gehabt, in deren Händen wir das kleine Buch gern sehen möchten: wir meinen den strebsamen unv lernbe gierigen Nachwuchs in unserm Buchhandel. Miscellen. Die Bundesversammlung vom 6. Nov. faßte, aus An laß des von Preußen auf Erweiterung der den Nachdruck betreffenden Bundesbeschlüsse gestellten Antrags, und in Folge des von dem be treffenden Ausschüsse desfalls schon früher erstatteten Borlcags, nachstehenden Beschluß : Der durch den Art. 2 des Bundesbeschlusses vom d. Nov. 1837 und den Beschluß vom 19. Jun. 1845 für Werke der Literatur und der Kunst gegen Nachdruck und mechani sche Vervielfältigung gewährte Schutz, sowie derjenige Schutz, wel cher durch besondere Bundesbeschlüsse im Wege des Privilegiums für die Werke einzelner bestimmter Autoren gewährt worden ist, wird dahin erweitert, daß dieser Schutz zu Gunsten der Wecke derjenigen Autoren, welche vor dem Bundesbeschluß vom 9. Nov. 1837 ver storben sind, noch bis zum 9. Nov- 1867 in Kraft bleibt. Jedoch findet der gegenwärtige Bundesbeschluß nur auf solche Werke An wendung, welche zur Zeit noch im Umfang des ganzen Bundesgebiets durch Gesetze oder Privilegien gegen Nachdruck oder Nachbildung geschützt sind. Berlin, 10. Nov. Man spricht davon, daß die Regierung dem Landtag eine Vorlage machen werde, welche den gegenwärtigen Modus der Besteuerung der Presse nach dem Raum im Interesse der Zeitungen und ihrer Besitzer modificiren solle. Daß dieser Mo dus , ein Journal nach der Elle und nach Quadratzollen zu besteuern, lästig und widersinnig ist, hat wohl niemand bestritten, und das Wesen der Presse hat sich von Anfang an gegen diese Behandlung, wiewohl ohne Erfolg, gesträubt. Die Journale sind theurer geworden und haben dem Fiscus eine größere Einnahme eingetragen, das ist nicht zu läugnen; auf der andern Seite hat jeder Redacteur und Zeitungseigenthümer die Erfahrung machen müssen, daß er ohne die lebhafter gewordene Theilnahme des großen PublicumS an po litischen Dingen die Phase, die sich an den Namen des ehemaligen Directors der Eentralstelle für Preßsachen, Hrn. Quehl, knüpft, niemals hätte überstehen können. Das Ungeschick der ganzen Ein richtung zeigt sich in den Mißständen, zu denen sie geführt hat; da muß ein Redacteur vor Schluß des Quartals Artikel, Corresponden zen und Annoncen abweisen oder zurücklege», um das vorgeschriebene Maaß nicht zu überschreiten; denn wenn er es überschreitet, so tritt er dadurch in eine höhere Steuerklasse ein, und muß für dieselbe den vollen Betrag nachzahlen. Die Nationalzeitung hat mit dem 1. Ock. d. I. in die höchste Steuerklasse eintceten müssen, um für ihren ausführlichen Börsenartikel und zugleich für ein erweitertes Feuille ton Platz zu gewinnen. (Allg. Atg.) In Spanien ist zufolge der Allg. Ztg. das nachstehende Decret über die Preßgesetzgebung publicirt worden: Im Einklang mit dem Anträge meines Ministers des Innern und der Ansicht meines Staatsraths verordne ich wie folgt: Art. 1. Bis die Eortes ein definitives Gesetz über das Preßwesen genehmigt haben und ich es sanctionirl haben werde, ist mein kön. Decret vom 6. Jul. 1845, sowie jenes vom 10. April 1844 (worauf sich ersteres bezieht) in voller Kraft und Ausdehnung wieder hergestellt. — Art. 2. Den Druckern, Vertheilern und Herausgebern von Journalen ist eine rinmonatliche Frist gestaltet, um den sie betreffenden Vorschriften dieserDecrete nachzukommen. — Bis dahin wird an dem gegenwär tigen Stande der Presse nichts verändert werden. — Art. 3. In der Provinz wird, nach Art. 24 des Decr. v. 6. Jul., mit der Pceßge- fetzhandhabung verfahren werden, in Madrid aber soll hierzu ein besonderer Fiscal in Person eines Gelehrten ernannt werden. — Art. 4. In Erfüllung der Vorschriften des Art. 50 des Decrets vom 10. April 1844 sind die Herausgeber gehalten, dem Fiscal ein Exemplar jeder erscheinenden Nummer 2 Stunden vor der Verthei- lung zuzustellen. — Art. 5. Was dieJnjurien- und Verleumdungs- Vergehen betrifft, so sollen dieselben nach Art. 97 desselben Decrets den gewöhnlichen Gerichten übergeben und nach dem bestehenden Strafgesetzbuche abgeurtheilt werden. — Art. 6. Alle in gegenwär tigem Decrete nicht einbegriffenen Preßvecordnungen sind aufgeho ben. — Geg. im Palaste 2. Nov. 1856 (gez.) die Königin; geg. der Min. des Innern Candido Nocedal. Bitte der Redaction. Wie im Buchhandel Jedermann bekannt ist, so gehört möglichste Correctheit des Druckes zu den Obliegenheiten der Red. des Börsenbl., und oftmals findet früher die Bitte sich wiederholt, durch deutliches Manuscript sie in dessen Erfüllung zu unterstützen. Auch heule noch fehlte es nicht an Veranlassung, diese Gegenpflicht immer von neuem in Erin nerung zu bringen, und die Red. wird stets den Verzug bedauern, den ab und zu die vorgängige Berichtigung in zweifelhaften oder unentzif ferbaren Fällen veranlaßt. Neu jedoch ist die heutige Bitte, außer leserlichem auch auf cor- rectes Manuscript bedacht sein zu wollen; wie nöthig und gerechtfertigt sie ist, mögen beispielsweise einige vollkommen deutlich, ja theilweise musterhaft geschriebenen Büchertitel beweisen; klucguenetii, statt klu- leenetii Opera; — ^venos, ^ristotelem comiuentar., statt ^verrois, com- mentariu« in Kristotelem; — Osorius, sckvorsus paxenot, statt Oro- sius, ackversus pu^anos; — Illieop^Iscti, statt Ibeopb^Iscli operu; — 8tarlc«, s^-liopsis dibl. execet. in nori teak., statt exeget, in novum test.; — Kabriciu», bibl. script. meckicse eck. ins. net. eck. 8ckoetge- nius, statt meckine et ins. net. eck. 8cl>oettgeniu«;— Wildenoff, statt Willdenow, Botanik;—Oiceronis opers, eck. noble, statt eck. IKvbbe; — Klöden, die Ornitzows, statt Quitzows; — Lssilii cke mocko prokciencki, statt pereipiencki; — Walker, statt Welcker, jurist.-polit. Encykl.; — Schubert, statt Schubarth, techn- Chemie; — Olossnriuin etc., operibus Onngii, statt Opern Ivresns cku llange; — l-eupolck, tbentrnm innseki- noruin, statt mnebinnrum; — klrnctienborlc l-iviun v., statt b-ivius, v. örnlcenborck; — ?Ince, In trnite meennigue, statt l-n klnee, trnitä mecnnigue; — Oroix, statt 1-ncroix, cku cslcul; — Vernon, statt Ve- ron, insmoiren; — Beer, statt Bähr, Symbolik; — Hormeyer, statt Homeyer, Sachsenspiegel; — Ademar Sthereostomie, statt Adhemar, Stereotomie: — Voigt, statt Vogt, phys. Briefe; — Kewisch, stattKi- wisch, Krankh.; — Agincour, statt Agincourt, Denkmäler; — Schlegel's Werke von Bocknig, statt Bdcking; — Rocher, statt Roscher, Volks- wirthsch.;— Zimmer, statt Zimmern, Rechtsgcsch.;— Long, statt Lang, Kirchenrecht; —knrckessen, statt k^ni-ckessus, ln loi snligue;— Schmidr- henner, statt Schmitthenner, zwölf Bücher; — Mecklach, statt Meck bach, Comm. z. Sachsensp.; — Aiehmann, statt Aicmann, mittelhochd. Wrtrbch.; — Strohmeyer, starr Stromeyer, Kriegsheilkunst; — Droi- sen, statt Drvysen, Leben Pork's; — Roumonl, statt Reumont, Bei träge z. ital. Gesch.; — VV^ckin bistorin iVlnttbnvin in öokemir, statt >V)-ckrn, kintori» mntkeseos etc. — Doch genug und nur als würdigen Schluß noch eine „Berühmte Sammlung, reich an deutschen inkurabeln (statt inkunabelnj Handschriften u. s. w." Ohne Rebenbetrachtungen sei dabei einfach die Frage gestattet, ob es ohne diese Mittheilung Jemand zweifelhaft erschienen wäre, daß die Schuld in einer mangelhaften Führung der Red. zu suchen sei, wenn die vorbemerkten Titel nach Vorschrift, wozu nicht allein das Recht sondern selbst die Verpflichtung vorlag, zum Abdruck gekommen wären? Die Red. verwahrt sich gegen die Unbescheidenheit, alle Büchertitel kennen und jeglichen Fehler darin finden zu wollen, und hat daher aus doppeltem Interesse das allgemeine Ansuchen zu stellen, sie durch deut liches, correctes, so wie auch bibliographisch richtigesMa- nuscript in ihrem Streben nach Correctheit zu unterstützen; insbesondere aber bittet sie die H. H. Principale, die Jnscraten-Manuscripte mög lichst einer Durchsicht zu unterziehen, dann werden auch noch andere bei läufige Curiositäten, wie Büchergesuche von „Hermann, Metrik," „Grundt- vig's Welt-Chronik" u. s. w. mit dem Zusätze: „Verleger unbekannt" ihr verdientes Ende finden. Handlungen, welche glauben, auch ferner solche oberste Bedingung eines Lnzeigeblatts ohne Berücksichtigung lassen zu dürfen, haben es sich selbst zuzuschreiben, wenn ihnen die Nothwendigkeit davon künftig durch unveränderten Abdruck ihrer Inserate dargethan werden muß.
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