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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.12.1856
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1856-12-01
- Erscheinungsdatum
- 01.12.1856
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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148, 1. December. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 2277 das Recht hak, sein Werk zu ändern, zu verbessern, ja sogar dasselbe zu unterdrücken, wenn er dies für nöthig befindet, es müßte denn der Fall cintreten, daß er durch einen von seinem Willen unabhängi gen Umstand dieses Rechtes verlustig ginge. Derselbe Grundsatz hat uns ferner veranlaßt, der Ehefrau das Recht zuzugestehen, selbst ohne die Zustimmung ihres Ehegatten, je doch nur nach Gutheißung seitens der Gerichtsbehörde über ihre lite rarischen oder artistischen Wecke zu verfügen. Es war unsere Ab sicht, in der Person der Ehefrau die Unabhängigkeit feierlich zu be stätigen, welche der Arbeit des Gedankens, der Pflege der Wissen schaften und der Künste gebührt, um auf diese Weise jene erhabenen Interessen über die gemeinen Interessen des bürgerlichen Lebens zu stellen. (Fortsetzung in Nr. 151.) Miscellen. Aus dem Protokoll der B un d es tag s si tz un g vom 20. Nov. — Die Erben Friedrichs v. Schiller hatten schon fcüher- hin ein Gesuch um Verlängerung desjden Werken Schiller's ver liehenen Privilegiums zum Schutze gegen den Nachdruck überreicht, eine Beschlußfassung hierüber war aber noch nicht erfolgt. Nachdem nun in der Sitzung vom 6. d. M. beschlossen worden ist, den durch die Beschlüsse vom 9. Nov. 1837 und 19. Jun. 1845, sowie durch besondere Privilegien den Werken der Literatur und Kunst gewähr ten Schutz in der Art zu erweitern, daß derselbe noch bis gegen Ende des Jahres 1867 in Kraft bleibt, hierdurch aber zugleich dem vorer wähnten Gesuche für den gedachten Zeitraum entsprochen ist, so be schloß die Versammlung, nach Antrag der Reclamationscommission, den v. Kchiller'schen Erben in Erwiederung ihres Gesuches von dem am 6. d. M. gefaßten Beschlüsse Kenntniß geben zu lassen. Ein Gesuch um Verleikung eines Privilegiums zum Schutze gegen den Nachdruck eines vorlängst erschienenen Werkes wurde, gleichfalls nach Antrag der Reclamationscommission, unter Hinweisung auf die maßgebenden bundesqesetzlichen Bestimmungen abschlägig be- schicden. Berlin, 19. Nov. Es ist von einer Novelle zum Preßqesctz die Rede, die theils eine frühereingebrachte, ihrer Zeit von den Kam mern abgelehnte Vorlage in modisicirter Gestalt erneuern, theils neue Bestimmungen in Vorschlag bringen würde. Es handelt sich um das Verbot auswärtiger Zeitschriften und Zeitungen vor deren Verurtheilung durch inländische Gerichte, und außerdem um Ergän zung der bcsondcrn Preßgesctze hinsichtlich der Berichterstattung über gerichtliche Verhandlungen. (E. B.) Nochmals Stowe' s Dred. — Die Zeitung von Montreal (Eanada) bringt einen Briefwechsel zwischen den englischen Verle gern von Stowe's „Dred", Sampson Low, Son Co., und S. Pickup, einem Verleger in Eanada, welcher von dem gleichen Werke eine Ausgabe veranstaltet hatte. Das Londoner Haus hatte die Aushängebogen von dem Stowe'schen Werk gekauft, und sich die brittischen Gesetze über das Verlagsrecht zu Nutzen gemacht, indem es dasselbe in London erscheinen ließ, bevor die Ausgabe in den Ver einigten Staaten erfolgt war; es beklagt sich nun gegen die Rechts verletzung durch die Pickup'schc Ausgabe, erbietet sich aber zugleich, die Sache gegen Zahlung von 12^ Proccnt von dem Nettopreise der gesammlen Auflage gütlich beizulegen, — widrigenfalls man die Gerichte zu Hilfe rufen werde. Mr. Pickup lehnt jedoch den Antrag ab, indem er sich einzig an das Rechtsvcrhältniß balten wolle; wenn das fragliche Werk, sagt er, von einem brittischen Autor wäre, so würde er in die Forde rung gewilligt haben, aber, fügt er zu: „Die Vereinigten Staaten von Amerika haben wiederholentlich die Errichtung eines internationalen Verlagsrechts verweigert, wo durch die Rechte unserer Autoren in ihrem Gebiete gesichert wür den. Fort und fort machen amerikanische Verleger freien Gebrauch non den Werken brittischcr Autoren, welche ohne Schutzmittel gegen diese Freibeuterei sind, und es würde ein grobes Unrecht gegen die Verleger Englands oder seiner Colonien sein, wenn sie bei dem durch solche Nachdrucke beschränkten Absatz ihrer Verlagsartikel außer Stand sein sollten, dies durch freie Benutzung der Erzeugnisse ame rikanischer Autoren zu vergelten. Nur durch diese Verqeltunqsart können brittische Autoren einstens Gerechtigkeit bei den Vereinigten Staaten zu finden hoffen." Uebcrdies hält Mr. Pickup für recht, daß, nachdem der freie Gebrauch der brittischen Literatur der Volksbildung und der Intel ligenz in den Vereinigten Staaten so sehr zu Statten gekommen ist, die Canadier den gleichen Nutzen haben sollen, indem er sagt: „Die Frage ist für brittische Autoren, wie ich gezeigt habe, von Be lang: sie ist cs gleichermaßen für die Gemeinde, in der ich lebe. Ich weiß, daß ich durch einZugeständniß in dieser Sache Rechte einräumte, die nicht durchaus mir angehören. Wenn in dem Nachbarlande die besten Werke brittischer Autoren vermittelst des literarischen Frei- bcutereisystems auch dem Aermsten zugänglich gemacht werden, und dadurch oie gepriesene Intelligenz und Bildung seiner Volksmasscn gefördert wird, so ist es nur ein gerechter und angemessener Ersatz, daß wir in Canada befugt sind, von seinen Gcistcserzeugnissen den gleichen freimüthigen Gebrauch für die Hebung unserer Volksbil dung zu machen. Wir sind Fortschritts - Rivalen und können uns keines darauf abzielenden NortheilS begeben." (New Pork Times. > Büchervcrbote. Die Oberste Polizei-Behörde in Wien hat unterm 2. Nov. nachbenannte Druckschriften in der Weise des §.16 der Instruction zur Durchführung der Preßordnunq verboten: k.a paoe cli Llaiiro ßlseeln. 6enc>vs 1856. marguis velosretto, anoie» ministro <Iu roi so kiaples, psr klip- polz'te Oastille. ?ari« 1856, 8artorius. biarrsrioni storiolw 4i piersilvsslro Iwoparäi, von äooumsnti rela tiv! glla Zuerrs äell'iiniipen4en/.a ä'Italis e slls resrione nspoli- tsna. lorino 1856, Onione tipoAraiia eäitrieo. Wissenschaft und Sittenlehre. Briefe an Jacob Moleschott von Mathilde Reichardt. Gotba 1856, Scbeube. Jabrbücher zu Meyer's Volksbibliothek für Länder-, Völker- und Naturkunde. Erster Band. Hildburghausen 1856, Druck des bibliographischen Instituts. Der Fünfnummern-Teufel. Eine Erzählung aus dem Leben von Heinrich Smidt. Wittenberg 1857, Mohr. Pcrsonalnachrichteil. Der Kaiser von Frankreich hat Hrn. Petit zum Generalin spector für Buchdruck und Buchhandel und den Unterpräfect Sal les zum Chef der Abtheilung für die Presse ernannt. Briefwechsel. Herrn R. S. in B. — Lesen Sic in der Anzeige sub 14379 statt R. Sanerländer L Sohn gefälligst: R. Fric blander L Sohn in Berlin; der Fehler ist dadurch entstanden, daß beim Zurichten der Druckform einige Buchstaben durcbgebrochcn und irrthümlich wieder ersetzt worden sind.
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