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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.02.1858
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1858-02-22
- Erscheinungsdatum
- 22.02.1858
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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Misccllen. Leipzig, 22. Febr. Auf Freitag den 5. Marz fällt hier ein Bußtag, daher in nächster Woche die V e rsch re i b u n gen u. s. w. einen oder einige Tage früher als gewöhnlich hier einzutreffcn ha ben, wenn sic regelmäßig besorgt werden sollen. Wien. Ein interessantes Experiment wurde dieser Tage in der Hof- und Staatsdruckerci gemacht, welches, wenn der erste glückliche Versuch einen Schluß auf die weitern Ergebnisse gestattet, einen völligen Umschwung im Bereich der Illustrationen verspricht. Ein hiesiger Lithograph, Berndt, hat nämlich die Erfindung gemacht, mit einer Tinte, deren Erzeugung eben sein Gehcimniß ist, derge stalt auf Stein zu zeichnen, daß unmittelbar von diesem ohne wei teres Schriftabzügc gemacht werden können. Er macht mit dieser Tinte die Zeichnung auf den Stein, und nachdem er denselben mit einer gewissen Flüssigkeit geätzt, erscheint die Zeichnung sofort erha ben, und können davon unmittelbar die Abzüge genommen werden. In dieser Weise ist es möglich, eine Zeichnung vom ersten Fcderzug bis zum Druck in wenigen Stunden fertig zu machen, während dies bisher eine langwierige Arbeit von Tagen, und überdies von niedreren Menschen war. (Ostd. Post.) Bekanntlich wurde der Buchhändler P cler Voll ig in Eöln am 3. Mai des verflossenen Jahres lodt auf dem Speicher seines Hauses gefunden, nachdem er am 24. April bestohlen worden war. Weniger dieser Verlust selbst als die Verdächtigung, daß ec den Diebstahl nur erdichtet habe, um in dieser unehrenhaften Weise eine vermeintliche Geldverlegenheit zu bemänteln, mag die Ursache zum Selbstmord gewesen sein. Die Folgezeit hat den Verstorbenen glänz end gerechtfertigt. Am 29. u. 30. Jan. wurden fünf des Dieb stahls vor den Assiscn Ucberführtc zu entsprechenden Strafen ver- urtbeilt. (D. Allq. Ztg.) Brüssel, 7. Febr. Der Moniteur bringt die Anzeige, daß im nächsten September, unter der schützenden Fürsorge der Regier ung, in Brüssel einCongrcß des literarischen und artist ischen Eigcnthums wird gehalten werden. Alle Männer, die durch ihre Notorictät in den Wissenschaften und Künsten, durch ihre spcciellen Studien oder ihre Function den Verhandlungen die größte Autorität und die größte Nachwirkung geben können, werden dazu ringelnden werden. Zugleich hat die Regierung das Ocgani- sationscomite des Eongcesses ersucht, sich später als besondere Com mission zu constituiren, um ihr eine Arbeit über die Modifikationen vorzulegen, die in die Gesetze und Bestimmungen einzuführen wären, welche gegenwärtig in Belgien das Eigenthum an den Werken des Geistes und der Kunst regeln. An der Spitze des Organisations- comile's stehe» die HH. Eh. Faidcr, früher Justizminister, Gcncral- advocat beim Eassationshof und Mitglied der königl. Akademie; Vervoort, Mitglied der Kammer und Präsident des hiesigen litera rischen und artistischen Eirkels; Romberg, Direktor im Ministerium des Innern, und van der Belen, Direktor der Abrhcilung der Wis senschaften und der schönen Künste in demselben Minist. (AUg.Ztg.) aVeuer An-eiAex /«< üsb/sogrup/ire unck Hrü/rot/ie1'su>s;;en;c/in/7. Iler- ausKo^edcn von »r. .1. ?o>7.li»I>l! ,Iichr§->n^ 1858. Heil 2. bebrusr. >»>,.: »je »an/.üüisclie UnivcrsuUläl im »sreieliv äsr IlchlioZwspkie. — ^rroAonr oster lANorsnr? —> Xur bilteralur cler /Vnoa^m» uns pseustonzm». — Oreelii-wke Kiuiaturen uns X^IoArupIien im XV. Islirliuiisterte uns später von .1. ». LsssavsnI. — flills- ratur „ns Kiscelien. — ^llZemeine liibiivArnpliie. Zuschrift an die Redaktion. 2s, erlaube mir, in Nachstehendem Sie auf einige beklagenswerthe Uebelständc im Buchhandel aufmerksam zu machen, und würde mich nicht wundern, wenn diese Rügen eine Anzahl Klagen über denselben Gegen stand hcrbcisührtcn, die hoffentlich dazu beitragen, ein empfindliches Uebel zu beseitigen. Ich bin Besitzer einer Leihbibliothek in Hamburg und schaffe für die selbe alle besseren sranz. Romane an, welche in Paris, Leipzig, Brüssel oder Halle erscheinen. Leider verursacht mir der Wunsch, den Abonnen ten eine recht vollständige Auswahl zu bieten, nicht selten die Unannehm lichkeit, dieselben Bücher, welche ich bereits seit Jahren besitze, nochmals neu zu acquiriren und zwar werde ich (und mit mir gewiß die meisten größeren Leihbibliotheken) auf eine Weise dazu veranlaßt, die durch folgendes Beispiel illustrirt werden möge. Im Jahre 1852 erschienen in Brüssel: „flu reine de 8aba, par iVIoncepin. 2 Vals." ,,1/epee su commansteur. 2 Vvls." und darauf im I. 1853 ,Mlle. »ueifsr. 2 Vols." Diese drei Werke sind nun 1857 u. d. L.r „IVaventurier. lO Vols." bei W. Schmidt in Halle neu gedruckt worden, und ist cs selbstverständlich, daß letzteres für die Besitzer der erstgenann ten Ausgabe durchaus keinen Werth hat. Wie eine solche Handlungs weise zu nennen ist. überlasse ich der Beurlhcilung Sachverständiger. Ich glaube kaum, daß ein anderer Mißbrauch, welcher uns ge plagten Leihbibliothckaren ebenfalls große (leider oft unnütze) Vorsicht ge bietet und nicht minder schädlich ist, von redlich denkenden Verlegern vertheidigt werden kan». ES erscheinen nämlich die Ucbersetzungen aus fremden Sprachen häufig unter ganz neuen Titeln, welche mit dem Ori ginal gar keine Aehnlichkeit haben, und nicht selten finde ich in solchem neu angeschafften Buche einen alten, unter fremder Maske verkleideten Bekannten. Wer z. B. kann vermuthen, daß das in Grimma 1852 er schienene „Gossip" identisch ist mit dem bereits vier Jahre früher von Dunckcr L Humblot verlegten „Tagebuch und Notizen von Horace Tem- pleron", und wer würde unter dem Titel: „Eist guter Kerl von P. de Kock", 18s3, (Scheible, Rieger und Sattler) das bereits sechs Jahre früher erschienene Werk „Der Leichtsinnige" (Brest., Verl. - Comptoir) erkennen? Zuweilen ergreift man noch listigere Mittel zu dem Verkauf eines bereits bekannten Buches. Um Sie und Ihre Leser nicht zu er müden . erwähne ich nur, daß z. B. die „Dame mit den Camelien" von Dumas Sohn auch u. d. T.: „Die Courtisane" herausgcgeben wurde und dies Opus sich nicht nur durch singirten Titel, sondern auch durch Entstellung des Verfassers auszeichnet, da nur A. Dumas (nicht aber Dumas Sohn) auf dem Titel genannt ist. Ich will dies Thema nicht beschließen, ohne auch Hrn. R. N. öffent lich zu bitten, er möge uns Leihbibliothek«» in den Anzeigen seiner franz. Bibliothek fernerhin nicht mehr irre leiten. Da nämlich viele franz. Romane niemals beendet werden, so habe ich die Einrichtung getroffen, dieselben nur complet anzuschaffen. Im vorigen Jahre kündigt Hr. N. N. an „Os mestecin des volenrs, par ste flock. 3 Vuls." und in Fol. c dieser Annonce habe ich das Werk verschreiben lassen, natürlich in der Voraussetzung, daß dasselbe in 3 Bänden abgeschlossen sei. Nun finde ich jedoch, daß ich mich abermals verrechnet, und daß Herr N. N. sein Werk denjenigen ausgedcungen hat, die noch mit dem Ankauf gewartet hätten, wenn cs mit der üblichen Bezeichnung Ld. 1—3. (anstatt 3 Bdc.) angekündigt worden wäre. Mit andern Werken ging cs ähnlich Um diesen Ucbelständcn für die Zukunft vorzubeugen, wäre es wohl zu wünschen, daß entweder die Uebersctzungcn aus fremden sprachen wort getreu den Titel des Originals überlieferten, oder, wenn derselbe vom Ucbersctzer gänzlich umgestaltct und unkenntlich gemacht würde, daß der Verleger den Titel des Originals in Parenthesen beifügte; ferner, daß man sich allgemein gegen die Praxis, alte Bücher mit verändertem Titel herauszugebcn, als gegen ein unredliches Verfahren auflchnen und den Verleger selbst zur Rücknahme gegen baar bezogener Exemplare zu zwing en sich veranlaßt sehen möge. Endlich muß es als eine sehr tadclnswerthe Nachlässigkeit bezeichnet werden, Bücher als vollständig auszubielen. die nicht vollständig er schienen sind. E. B. Dufour in Hamburg. Briefwechsel. Herrn G. L. W. in H. — Sic finden den gewünschten Nachweis über die stcmpclpflichtigen Zeitschriften, bezüglich Preußen in der Broschüre: „Das preuß. Zcirungs-Stcmpcl-Steuer-G.setz vom 2. Juni 1852 rc. von R. Rhens. Halle 1855, Berner", und für Oesterreich im Bbr- scnbl. 1857, S. 2187—88 u. 2397.
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