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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.04.1859
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1859-04-11
- Erscheinungsdatum
- 11.04.1859
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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.»? 43, tl. April. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 725 Debitoren und Creditoren bleiben, so muß natürlich das Resultat gleich sein dem Saldo des Collcctiv-Conto unseres Hauptbuches. Hierin besteht die Controlc über die Einfache Buchhaltung; denn wenn diese Übereinstimmung nicht stattfindet, so haben wir den Beweis, daß entweder die Beträge des Ein-' oder Ausgangs, also auch.'das Resultat des Gewinnes oder Verlustes unrichtig sind, oder daß Zahlungen gar nicht, oder irrthümlich gebucht, in beiden Fällen also Jrrthümer begangen wurden, welche bei ausschließlicher Anwendung der Einfache» Buchhaltung zuweilen nur dann bemerkt werden , wenn sie in letzter Beziehung auf den Eonten der Strazzen bei deren Abschluß entdeckt wurden. Die beiden vorstehend erklärten Eonten sind die wichtigsten einer Sortimcntshandlung. Da es nur wenige Geschäfte gibt, welche sich ausschließlich auf Sortiment beschränken, so werden in den meisten Fällen noch andere Bcsitzthcilc bei dem Hauptabschluß zu berücksichtigen sein, welche dem Verlags- oder Commissionsge- schäft angehörcn, worüber in den betreffenden Artikeln das Nöthige gesagt ist. , IV. Die Buchhaltung des Commissiouars. Das buchhändlerische Commissionsgeschäft concentrirt Thäligkcil hauptsächlich auf die Besorgung von Aufträgen auswär tiger Geschäftsfreunde, welche in der Expedition und Spedition von Waaren und in deb Ausführung von Cassaangclegenheiten bestehen. Die Vergütung, welche die Committenten hierfür zu leisten haben, bildet den Bruttogewinn, der sich in Verhältniß der Spesen und Arbeitskraft zu einem reinen Gewinn oder Verlust gestaltet. Wir sehen davon ab, inwiefern das Capital iniDienste fremder Interes sen als erwerbender Factor bierbci in Betracht kommt, und beschrän ken uns auf die Geschäftsführung, welche im cngern Sinne eine Ockonomievecwaltung darstcllt, deren Resultat sich nur durch ge rechtfertigte Sparsamkeit und durch weise Benutzung der Arbeits kräfte zu einem reinen Gewinne gestalten kann. Auf unsercHaupk- buchhaltung haben also nur diejenigen Geschäfte eine Einwirkung, welche auf die Rechnungsposten der Cassaangelegenheitcn oder der uns zukommcnden Vergütung Bezug haben. Alle andern Verzeich nungen über die Ausführung der Commissionsbesorgunacn werden in Nebenbüchern vorgenommen, welche nur de» Zweck haben, darüber Bericht zu erstatten. Wir haben nun zuvörderst zu bemerken, daß wir unsere Rech nung von der unserer C o m m i t te n t e n zu trennen haben. Die erstcre nimmt alle Posten auf, welche eine Vermehrung oder Ver minderung unseres Besitzthums durch die Resultate herbciführen, die letztere führt Rechnung über alle Belastungen und Gutschriften an unsere Committenten, deren Gcldwerth momentan unser» Besitz verändert. Unsere Rechnung führen wir auf dem C o mm i ssi o n s- gcschäfls-Conto, dessen Aufgabe es also ist, die Ockonomie- Vcrwaltung zu besorgen und die daraus hervorgehenden Resultate nachzuweiscn. Es wird belastet für alle Ausgaben an Packmatcrial, Gehalte und Löhne, Comptoir- und Lagermiethc, Abgabe», Feuer ung und Beleuchtung, Handlungsukensilicn und sonstige Spesen. Dagegen wird es erkannt für die unser» Committenten berechneten Beträge an Emballage, Eommissionsgebührcn, Provision auf Cas- sagcschäfte, Lagermiethc und sonstige Auslagen. Die Differenz zwischen Einnahme und Ausgabe bildet den rciyen Gewinn oder Verlust. > Die Rechnung unserer Committenten hat den Zweck, alle Posten, deren Gegenstand momentan von unserem Besitz nicht zu trennen ist, in sich aufzunehmcn. Sic ist insofern schwieriger, weil sie infolge der großen Ausdehnung des Baargcschäfts zahl reiche Specialitäten umfaßt. Wir können zur Vereinfachung der Geschäftsführung auch hier die Mitwirkung der Einfachen Buch haltung nicht entbehren. In den meisten Commissionsgcschäften besteht der Organismus darin, daß jeder Committcnt zwei Rech nungen hat. Die eine nimmt alle baaren Einnahmen und Aus gaben in sich auf und bildet einen integrirenden Theil unseres Cassa- buchs. Die Totalsummc sämmtlicher Eonten erscheint am Schluffe jedes Monats in dem Cassabuchc als Einnahme und Ausgabe. Die andere Rechnung stellt das eigentliche Eonto dar und weist den wirklichen Stand nach. Sie umfaßt also die Gesammtsumme der monatlichen Einnahme und Ausgabe, ferner die Beträge der ein- und ausgehenden Wechsel und alle Berechnungen für Eommissions- besorgung Diese Conten unserer Committenten-Strazze lassen wir in der Hauptbuchhaltung durch ein Collectiv - Conto (C o mmit te n te n- Debitoren-und Creditoren-Conto) vektreten, welches der Controlcur der Einfachen Buchhaltung ist und mit der Strazze in vollkommener Ucbcreinstimmung geführt werden muß. Es em pfängt die Cassaposten in den monatlichen Totalsummen durch die Casse und liefert dagegen an die Conten der Strazze die Beträge für Wechsel und Commissionsbercchnungen ab. Der Abschluß dcs- scinc selben muß daher auch dieselbe Summe als Saldo Nachweisen, welche eine Zusammenstellung der Debitoren und Creditoren der einzelnen Conten.unserer Committenten ergibt. In der Uebereinstimmung liegt die Controle und der Beweis, daß keine Jrrthümer nach irgend einer Seite vorgekommen sind. Aus der Darstellung dieser drei hauptsächlichsten Geschäfts zweige des deutschen Buchhandels ersehen wir, daß die Buchhalt ung, obgleich im Princip immer denselben Zweck verfolgend, je nach dem Gegenstände verschiedene Anwendung findet. In allen drei Branchen ist die Mitwirkung der Einfachen Buchhaltung nicht zu entbehren, diese gewinnt aber erst durch Hinzufügung der Svstema- tischen Buchhaltung ausreichende Bedeutung. Die letztere tritt der erstercn überall als Regulator entgegen und deckt alleJrrthümer und Schwächen auf, welche diese verbergen könnte. Sic zieht unser ganzes Besitzlhum in den Bereich der Bereciniung und beantwortet uns alle darauf bezüglichen Fragen. Sic kann deßhalb auch in keinem Geschäft entbehrlich sein, am wenigsten im Buchhandel, wo so viele Flüchtigkeiten in der Verzeichnung Vorkommen, die ohne diese Controlc unbeachtet bleibe». Für Handlungen aber, an deren Erfolg mehr als ein Theilhabcr participirt, ist sic eine unbedingte Noihwendigkeit, weil keine andere Art der Ver zeichnung den mathematischen Beweis der Richtigkeit liefern kann-» der aus dem natürliche» System der entgegengesetzten Größen her'- vorgcht. Möchten daher immer mehr Buchhandlungen sich mit der selben befreunden! Wer einmal die ersten Schwierigkeiten der prak tischen Anwendung überwunden und eingcsehen hat, wie wenig dazu gehört, der bestehenden Buchhaltung diesen Schlußstein noch hinzuzufügen, der wird später jede andere Art der Buchhaltung übersehen. Eine Frage. Ist der Commissionär, wenn auch Sortimenter, berechtigt, ein Journal b aar packet seines Committenten an eine Firma am Platze vier Tage liegen zu lassen, und während dieser Zeit dasselbe Journal derselben Firma oder Person, mit der er (der Commissionär) nicht gern in Berührung kommt, als Sortiment niit lO°g baar zu offeriren? Ich wünsche diese Frage, als auch die im Börsenbl. Nr. 29. von einem competcnren Richter des deutschen Buch bän de ls beantwortet. Wien, am 27. März 1859. —z — i-. »
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