Erscheint jeden Montag, Mittwoch und Freitag; wäbrend der Buchbändler-Messe zu Ostern, täglich. Beiträge für das Börsenblatt sind an die Redac ti o n. — Inse, rate an die Expedition desselben zu senden. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentlmm des Börsenvercrns der deutschen Buchhändler. Leipzig. Montag den 21. Februar. 1859. Amtlicher T h e i l. Bekanntmachung. Nachdem die Revision der bei der Aufnahme von Titeln in die Verzeichnisse der erschienenen l itera risch cn, kü nftl er isch cn und musikalischen Neuigkeiten zu beobachtenden Grundsätze nunmehr zum Abschluß gediehen ist, stellen wir die seither ergangenen Bekanntmachungen für die vier durch den amtlichen Thcil des Börsenblattes veröffent lichten Verzeichnisse hierdurch zusammen. I. Alle Neuigkeiten, Fortsetzungen und neue Auflagen des deutschen Buchhandels sind an die I. E. Hinrichs'sche Buchhandlung in Leipzig behufs Aufnahme in das Verzeichniß der „Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buchhandels" im amtlichen Thcile des Börsenblattes unverlangt cinzusendcn. Die Aufnahme findet nach folgenden Grundsätzen statt: 1) Jedes aufzunchmcnde Werk muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses in natura vorlicgen; bloße Titelcinscndungen haben ohne Berücksichtigung zu bleiben. 2) Die Einsendung hat dem Zwecke entsprechend alsbald nach Erscheinen, sowie ausschließlich ohne vorherige besondere Aufforderung zu erfolgen. 3) Demgemäß sind zur Aufnahme berechtigt: a) sämmtlichc in den Staaten des Deutschen Bundes und in den deutschen Cantoncn der Schweiz erscheinenden neuen Werke, gleichviel in welcher Sprache sie verfaßt sind; k>) die Erzeugnisse des Auslandes in deutscher oder einer der beiden elastischen Sprachen, soweit sie in den deutschen Buchhandel kommen. 4) Dagegen sind von der Aufnahme ausgeschlossen: a) bereits vcrzcichncte Artikel, welche ohne weitere Veränderung wiederholt als „neue Ausgabe" erscheinen oder in Form von Bänden, Lieferungen, oderauch complet von neuem ausgcgcben werden; h) im Auslände erscheinende Werke in fremden lebenden Sprachen und in den todten mit Ausnahme der beiden elastischen. II. In Erwägung, daß die dircctc und nach den üblichen Geschäftsgebräuchcn normirte Verbindung, in welche eine Anzahl von auswärtigen Firmen mit dem deutschen Sortimentsbuchhandel getreten sind, eine Berücksichtigung ihrer Interessen als ge rechtfertigt erscheinen läßt; daß cs auch im Interesse des Sortimentsbuchhandels liegt, diejenigen ausländischen Verlagswcrke, die nach den gewohnten Geschäftsgebräuchcn zu beziehen sind, in derselben Weise wie die Neuigkeiten des deutschen Buchhandels zur Anzeige gebracht zu sehen; daß cs jedoch ausrcicht, sich hierbei auf Verlagswcrke der überall in Deutschland verbrcitungsfähigen eng lischen und französischen Literatur zu beschränken, — haben wir beschlossen, ein besonderes Verzeichnis' unter der Ueberschrift: „ErschicncncNculgkeitcn des ausländischen Buchhandels in englischer und fr an zösischcr Sprache" (Bekanntmachung vom 14. August 1858.) durch den amtlichen Thcil des Börsenblattes zu veröffentlichen. Sechsundrwanrlgster Jahrgang.