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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.04.1859
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1859-04-18
- Erscheinungsdatum
- 18.04.1859
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- Deutsch
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782 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. ^1? 46, 18. April. Stadt, in welcher eine Association sich bildet, die Eoncurrenz be reits sehr angespannt, so wird die Association vermöge der ihr zur Seite stehenden Vorzüge den Absatz der Einzelgeschäftc wahrschein lich schmälern, sie wird sogar vielleicht die Veranlassung werden, daß das eine oder andere der Einzelgeschaftc mit der Zeit eingehl, und diesen günstigen Fall haben wir bisher allerdings vorzugs weise im Auge gehabt. Antworten dagegen die bedrohten Einzcl- geschäftc mit der Bildung einer oder mehrerer weitcrerAssociationcn, so bleiben die Waffen eben gleich und die Chancen der einzelnen Association verringern sich. Immerhin kommen jedoch auch in die sem ungünstigsten Falle die Vortheile der Association zu stat ten, welche aus den zuletzt erwähnten Ersparnissen, aus der Mög lichkeit des Massenankaufs, aus der unbestreitbaren Nichtigkeit des Satzes rcsultiren, daß der Vorrhcil des Käufers immer zugleich der Vortheil des Verkäufers ist. Ueber diesen ungünstigsten Fall hinaus wird sodann aber eine weitere Eoncurrenz nicht cintretcn und nicht eintretcn können; denn ein Einzelner wird schwerlich den Versuch wagen, mit den seit lange eingewurzelten Associationen einen Wett kampf cinzugehcn, und eine neue Association bildet sich einmal schon nicht so leicht; sollte sie sich aber auch bilden, so wird sie nach kurzer Zeit schon einsehen, daß die ä u ßc rc n Vo ra us setzu n g en fehlen, um für noch zwei oder drei Familien den Lebensunterhalt im Wege des Sortiments-Handels zu beschaffen. Wäre der Buch handel nach wie vor durch Einzclgeschäfte vertreten gewesen, es hätte mit der Zeit vermöge des langsam steigenden Wohlstandes so wie der zunehmenden Zahl der Einwohner sich vielleicht noch eines oder mehrere neue Geschäfte halten können. Wenn dies bei dem Betrieb des Sortiments-Geschäfts durch Associationen nicht möglich ist, so liegt umgekehrt in den letzteren die Garantie, daß die Eoncur renz dem einzelnen Theilhabcc ungleich weniger gefährlich werden wird, als dies bisher der Fall war. Hiermit haben wir denn aber mehr bewiesen, als der obige Einwand bedingte. (Schluß in Nr. 47.) Misccllen. Leipzig, 15. April. In dem letzt erschienenen Hefte von Pe- tcrmann's Geogc. Mittheilungen findet sich die nachstehende Notiz, die zwar ihrem allgemeinen Inhalte nach von dieser Stelle ausge schlossen wäre, deren Aufnahme aber insofern völlig gerechtfertigt er scheint, als dieselbe zugleich die persönliche Würdigung eines der ge- achtctsten Mitglieder des Buchhandels einschlicßt. Daselbst heißt es: Wenn wir hier die neuesten Auflagen einiger der allbekannten Hand bücher für Reisende von Bädeker aufführen, so thun wir dies in der vollen Ueberzeugung, daß dem unermüdlichen Vers, in diesem Zweige der geographischen Literatur unbedingt der erste Preis zu erkannt werden muß, und daß schon die reiche Ausstattung der ein zelnen Bände mit meist säubern, dabei sehr praktischen und nützli chen Karten und Plänen eine besonders rübmende Erwähnung ver dient. Hr. Bädeker hat es namentlich in den Abthcilungen, welche beschränktere Bezirke behandeln, z. B. die Rheinlandc, meisterhaft verstanden — abgesehen von allen nützlichen Winken für Reisende —, in der gedrängtesten Form eine so anziehende und vielseitige Schilderung der betreffenden Landschaften zu geben, daß diese Bändchen nickt minder zur belehrenden Lcctüre überhaupt als zur j Benutzung auf Reisen dienen können. Der Berliner Buchhändl ervcrein hat den Beschluß! gefaßt, jetzt an den Landtag eine Petition um Aufhebung des Zeit- ^ ungsstempels zu richten. öVetter /ür «ml Oer- ausAexeben von l)r. .1. petrboldt. 1sIirA-u>A 1859 Ilelt 4. April, lnli.: LalsIoAUs ,,Indiens lnbrorum proliibilorun, et expurxsndorum^. ?ortselr — Oie 8ka(llbibliotlisic ru Amsterdam uns ilir neuester Katalog. — vis llibliotbelc der ßleoklenburj-isclien liilter- und vandselioll ru iiostook. — lntlerolur und Kiscellen. — AIlZe- nieine öiblivZwspliie. Verbote. In Oesterreich: Die Oberste Polizei-Behörde zu Wien hat unterm 21. März nachbenannte Druckschriften verboten: Ulicban, 1. ll , 1'IIaüe politigue et relißäeuse, suivis de >g pspaute ä lerusslem. llru.xelles et beipri» 1859, Llotau. Brock, F. K., Italien in seiner neuzeitlichen nationalen Entwicklung und jetzigen politischen Lage. Einleitung zur Geschichte Ita liens vom Beginne der ersten französischen Revolution bis zur neuesten Zeit. Zürich 1859, Meyer L Zeller. Lolitigue nationale par UN snoien vepute. pari» 1859, bedozen. IIn eonZres et no» >-> Auerre. ?aris 1859, Amzot. In Sachsen: Die Königl. Kreisdirection zu Leipzig veröffentlicht unterm 23. März folgende Bekanntmachung: In Gemäßheit des ß. 18. der Ausführungsverordnung zum Preßgesetz vom 15. März 1851 wird hiermit bekannt gemacht, daß nach einer Anzeige des Gerichtsamls im Bezirksgericht Leipzig auf Eonsiscation und Vernichtung von S. 5, 140 und 165 der Druck schrift: „Beiträge zur Geschichte der Französischen Revolution von 1789. St.-Just's gesammelte Schriften" (Eassel 1852, Ernst Balde), S. 3, 10, I I, 12, 18, 44, 45, 53, 85 und 86 des ersten Bandes, ingleichen S 4, 5, 6 und 9 des zweiten Bandes der Druck schrift: „Zwei Jahre in Paris, Studien und Erinnerungen von Arnold Rüge" (Leipzig 1846, Verlag von Wilhelm Jurany), sowie auf völlige Eonsiscation und Vernichtung der Druckschriften: „Bei träge zur Geschichte der Französischen Revolution von 1789. Ro- bespierre's gesammelte Schriften" Bd. 2. (Eassel, Ernst Balde), „Thomas Payne's Menschenrechte" (Aus dem Englischen. Zweite Ausgabe. 2 Thle. Eassel 1852, Ernst Balde), „Proudhon's aus gewählte Schriften, herausgegeben von Arnold Rüge" (3 Bde., 1. und 2. Bd., Leipzig 1850, Verlagsbureau; 3. Bd., Leipzig 1851, Arnoldische Buchhandlung), „Das Recht auf Arbeit, das Eigen- thumsrecht und die Lösung der socialen Frage von P. I. Proudhon" (Leipzig 1849, Verlagsbureau), „Die wahrhaftige Geschichte vom deutschen Michel und seinen Schwestern. Nach bisher unbekannten Quellen bearbeitet und durch sechs Bilder von M- Distcli erläu tert" (Vierte Auflage. Zürich und Winterthur 1845, Verlag des Literarischen Comptoir) rechtskräftig erkannt worden ist. Hiernach ist jede fernere Verbreitung oder öffentliche Ankündigung der ge dachten Druckschriften, beziehentlich mit den ungezogenen Seiten bei der in §. 6. des Preßgesetzes angedrohten Strafe verboten. Vom Rath der Stadl Leipzig ist unterm 4. April die Druck schrift: Schmidt, Ferd., das Märchenbuch für Kinder. 3. Aufl. Leipzig 1858, Otto Wigand. provisorisch mit Beschlag belegt worden, weil dasselbe zum Thcil als widerrechtlicher Nachdruck der Grimm'schen Kinder - und Hausmär chen (Göttingen 1857, Diclecich) zu erachten gewesen ist.
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