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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.04.1859
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1859-04-20
- Erscheinungsdatum
- 20.04.1859
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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47, 20. April. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 795 Türk'S Verl.-Clo. in Dresden. 2884. Wille, A. O., christlicher Pilgerstab. Eine Mitgabc auf den Weg durch das Leben f. consirmirte Jünglinge u. Jungfrauen cvang.-lutber. Confession. gr. 16. In engl. Einb in. Goldfchn lz/z ^ Dandcnhoeck ik Ruprecht s Verl, in Güttingen. 2885. üidliotkecL kistorico - ßeogcspkics »d. «^»ronsrisck ßeocdnete Illedersickt 6er in Deutschland u. dem Auslände auf dem 6ekiet« der gesummten Oesckickte u. Oeogrspkie neu erschienenen Nüclier krsg. v. 6. 8c>>midd. 6. llakrg. 1858. 2. Ufr duli— Decke. gr. 8. * 9 2886. — kistorico-natursli», pk)-s!co-ckemics et matkemstics. Hrsg. v. k!. >4. Xuckvld. 8. äakrg. 1858. 2. Oft. luli— Decke. gr. 8. * ^ 2887. — medico - ckirurgica, pkarmsceutico - ckemica et veterinaria. 12. llakrg. 1858. 2. Hst. luli — Decke. gr. 8. *6k8/f 2888. — pkilologics. II. llakrg. 1858. 2. Hst. llul!— Decke. gr. 8. 2889. — tkeologica. Hrsg. v. 6. 4. kV VV. Oupreckt. II. Iskeg. 1858. 2. Hst lluli—Decke. gr. 8. * 4 Verlag der Frauen-Zeitnng in Stuttgart. 2890. Häkel-Album. 1859. I. Hft. Enth. 6 Häkel- u. Tapisserie - Bei lagen aus der Fraucn-Aeitung. Ler-8. *8N^ Verlags-Bureau in Altona. 2891. Thomas, d. alten Schäfer, seine 10. Prophezeiung f. die I. 1859 u. 1860. 2. Ausl. gr. 8. In Comm. * 1 R-f Wagner in Leipzig. 2892. Brünncrt, E., zweites Schul-u. Bildungsbuch. Ein Lesebuch m. befand. Berücksicht, d. Anschauungs- u. Sprachunterrichts f. Mittel- klaffcn. gr. 12. Rudolstadt. *6N-f; geb. * 6 WalliShausscr'sche Bnchh. in Wie». 2893. Horn's , I. P., Lehrbuch der Geburtshilfe zum Unterrichte f. Heb ammen. 6. Ausl , neu bearb. v. F. Bartsch, gr. 8. Cart. *2.^ 2894. Kloß, I. F-, vierstimmige Kirchcngesänge f Studierende an Real schulen. Reue Aufl. gr. 8. Geh. * 8 N/ 2895. Limov^, IV, Panorama d. nvedlcrsiniscken Declcens nsck der dlstue ger. u. n>. Oelsuteeungen verseilen. Xpsrst. gu. Imp. Pol. 51!t Text in k'oi. tlart. ' 4 2896. Theater-Repertoir, Wiener. 48—53. Lfg. gr. 8. Geh. * l 25^ Inhalt: 48. TaS Konzert. Lustspiel v. P. M. Dag Hofer. * 8 N^. SU. Ein weiblicher MonIe.Christo. Eharaklerbild «. Th. Me« g c r l c. * >2 N-/f. Sü. El» Mann ohne Herz. Genrebild«. A. F. Pa NN. ' 8 Nz/f. sl. Ter Roman c. armen jungen Mannes. Schauspiel «. O. F c u i l l e t. Für die deutsche Bühne bearb. v. E. I u i n u. P. I. R c i n h a r d. * 12 Nz^. S2. 2m Dorf. Ländliches Eharaktergcmälbe «. Th. Megerle. vg N^f. SZ. Uebcrall Diebe. Original.Schwank «. E. F. St >r. * ^ 2897. Winternitz, K., die allgemeine Buchhaltung als Inbegriff aller be kannten Buchungsarten. Lex.-8. Geh. * lU.^ Weber in Leipzig. 2898. Tschudi, F. »., das Thierlcbcn der Alpenwelt. 5. Aust. 2. Lfg. gr. 8. Geh. * Vs Weidmann sche Buchh. in Berlin. 2899. Gandtncr, I. O., u. K. F. Junghans, Sammlung v. Lehrsätzen u. Aufgaben aus der Planimetrie. 2. Thl. gr. 8. Geh. 27 C. F. Wintcr'sche Verlagsh. in Leipzig. 2900. Oüutker, 8. 6., Dekee v. den blutig?» Operationen am mensck- licken Xöeper. 32. k-sg. gr. 4. 6ek * ^ Nichtamtlicher Theil. Das Princip der Association in Anwcndunst auf den Sortiments - Buchhandel. II. (Schluß aus Nr. 46.) Wir gehen nunmehr zu den rechtlichen Verhältnissen der Association über. Es kan» bei Erörterung derselben natürlich nicht unsere Absicht sein, all die bekannten subsidiären Bestimmungen des gemeinen Rechts hier vorzutragen, soweit sie die Entstehung und Endigung von Handelsgesellschaften, die Verhältnisse der Ge sellschafter unter sich und gegen Dritte zum Gegenstand haben. Darüber geben nöthigenfalls die betreffenden Gesetzgebungen oder die Lehrbücher der Pandekten und des gemeinen deutschen Privat rechts den gewünschten Aufschluß. Andererseits können wir aber auch nicht wegen der vielfachen, im gemeinen Recht offen gelasse nen Punkte kurzer Hand auf die Statuten unserer deutschen Hand werker-Associationen oder der französischen und englichen Productiv- Associationen verweisen. Auf diese nicht, weil sie ganz andere Ver hältnisse und Zustände, auf jene nicht, weil sie nicht den vollständi gen gemeinschaftlichen Betrieb eines und desselben Geschäfts zur Voraussetzung haben und in Rechtsfragen sich überhaupt nicht nach der Schablone, sondern immer nur aus der innersten Natur der con- creten objectivcn Grundlagen arbeiten läßt, wir überdies auch in un seren obigen Ausführungen wohl hinlänglich gezeigt haben, daß der Sortiments-Buchhandel eine ganz besondere Berücksichtigung seiner Eigenthümlichkcit verlangt. Eine Entwickelung unserer Ansicht über die hier in Betracht kommenden wichtigen Fragen glaubten wir am kürzesten und übersichtlichsten durch ein singictes Statut ge ben zu können. Wir sehen daher ein solches Statut hierher, bemer ken jedoch im voraus, daß wir dasselbe weder für vollständig noch für hinlänglich rcdigirt Hallen, vielmehr damit nur den Zweck errei chen wollten, unsere Ansicht über verschiedene zweifelhafte Punkte in der Rechtsverfassung einer Sortiments-Association am übersicht lichsten zur Anschauung zu bringen. Artikel 1. Die Association ist eine offene Handelsgesellschaft, d. h. jeder Theilhaber derselben Hafter nach Außen mit seinem ganzen Vermögen für alle von der Gcsammtheit conlrahirten Verbindlich keiten. Artikel 2. Das Betriebskapital der Association wird zu (40,000) Thlr. unter den Theilhabcrn angenommen. Hierzu hat ein Jeder zu gleichen Theilen bcizutragen. Der von dem Ein zelnen zu leistende Beitrag kann sowohl in Geld als in sonstigen, im Geschäft verwendbaren Gegenständen (Büchern, Mobilien rc.) er folgen. Der Werth dieser sonstigen Gegenstände wird nach dem Durchschnitt der von den Thcilhabern, ohne Einschluß des betref fenden Eigenthümcrs, abzugebendcn Taxationen angenommen. Artikel 3. Im Frühjahr jeden Jahres, und zwar nach Ab wickelung der Dstermcß-Verbindlichkeiten, wird eine Bilanz über den dermaligen Stand des Geschäfts gezogen und dabei der An- theil aufs neue festgcstellc, den der Einzelne im Falle seines Aus tritts, oder die Familie desselben im Falle seines Todes zu bean spruchen hat (vergl. Artikel 5. und 8.) Der nach der gezogenen Bilanz für die Association sich ergebende Reingewinn wird unter die Theilhaber zu gleichen Theilen gelh ilt. Es ist jedoch auch im Laufe des Geschäftsjahres einem jeden Mitglied der Association ge stattet, sich monatlich die Summe von (50) Thlr. auf Abschlag aus der Casse zahlen zu lassen. Zur Entnehmung einer größeren Summe ist die Zustimmung der übrigen Theilhaber erforderlich. Artikel 4. Die Association erlischt durch freiwillige Auf lösung, wenn die Majorität der Theilhaber sich dafür entscheidet. In diesem Falle wird das vorhandene Vermögen zu gleichen Theilen unter die Mitglieder getheilt. Vor Ablauf eines halben Jahres nach erfolgter Auflösung ist es jedoch keinem Theilhaber gestattet, ein neues Sortiments-Geschäft zu beginnen. 109'
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