Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.05.1859
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1859-05-04
- Erscheinungsdatum
- 04.05.1859
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18590504
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-185905045
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18590504
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1859
- Monat1859-05
- Tag1859-05-04
- Monat1859-05
- Jahr1859
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
892 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 52, 4. Mai. Nichtamtlicher Th eil. Aus den Gehilfenkreisen, v. *) Es kann nicht in der Absicht des Schreibers dieser Zeilen liegen, das Mittel der Proscriptionsliste, dessen sich nach dem er sten Artikel in Nr. 44. d- Bl. die Gehilfen gegen ihnen mißliebige Principalc bedienen sollen, vertheidigen zu wollen, um so weniger, als er, obwohl seit 10 Jahren dem Buchhandel angehörend, eine solche noch nie zu Gesicht bekommen hat, und über etwas, das man nicht selbst gesehen, schwer zu urtheilen ist; auch dürfte ihm, als Gehilfen, der Gedanke für eine, vom moralischen Standpunkte aus betrachtet, jedenfalls zweifelhafte Sache gegen die Autorität der Principalc, die er als eine zweite Allmacht zu betrachten gewohnt ist, aufzutretcn, wohl schwerlich in den Sinn kommen, wäre nicht in jenem Aufsatze etwas, das mit einer Beleidigung des gestimmten Gchilfcnstandcs mindestens viel Ähnlichkeit hat. Dasjenige nun, was in jenen Zeilen für uns Gehilfen verletzend ist, mit Entschieden heit zurückzuweisen, soll der Zweck dieser Entgegnung sein. Der Hr. Vers, macht gleich zu Anfang darauf aufmerksam, daß die fragliche Liste Firmen enthielte, auf welche der deutsche Buch handel mit Recht stolz sein dürfe, und meint, daß cs an der Zeit sei, gegen verkappte Verleumdungen in die Schranken zu treten. Fasse ich jedoch den Begriff richtig auf, der in einer von den Ge hilfen ausgehenden Pcoscriptionsliste von Principalen liegt, so glaube ich, daß eine solche nur Namen enthalten könne, auf welchen der Tadel lastet, daß sie ihre Leute schlecht behandeln, sie schlecht bezah len re. Man kann aber ein in kaufmännischer und literarischer Be ziehung tüchtiger, auch im bürgerlichen Leben sehr geachteter Buch händler sein, und doch seine Leute schlecht behandeln, sic schlecht bezahlen!c. Lxsmplo loguunlur. Dieser Grund gegen die Liste wäre also nicht stichhaltig. Eher würde noch der demselben folgende, daß sic „verkappte Verleumdungen" enthalte, gegen sie sprechen, wenn der Hr. Vcrf. es nicht unterließe, wenigstens ein Beispiel als Be weis seiner Behauptung zu bringen und schließlich — nicht selber anonym aufträte. Beides ist aber der Fall, und so könnte sich auch das Sprüchwort, welches er als Befürchtung anführt, leicht be wahrheiten, daß nämlich, „wer Schmutz angrcife, sich besudele". Der Hr. Vers, spricht cs als eine Erfahrung aus, „daß taug liche Gehilfen äußerst selten seien, ja von zehn kaum vier den mäßig sten Ansprüchen genügen". Da hat der Hr. Vcrf. freilich eine traurige Erfahrung gemacht, und ich mag, aus Achtung für seine Principalswürdc, nicht untersuchen, an wem die Schuld lag, ob an ihm, oder wirklich an den Gehilfen, die die Ehre hatten, von ihm en- gagirt zu werden. Aber, im Interesse meiner Collcgen und um der WahrheitdieEhrezu erhalten,die ihr mit dicscmAusspcuch gcraubtzu werden droht, behaupte ich, daß im Allgemeinen diese Erfahrung eine falsche ist- Es ist nicht wahr, daß taugliche Buchhandlungs- Gehilfen äußerst selten seien. Wenn das der Fall wäre: wie hätte der deutsche Buchhandel auf den Höhepunkt sich schwingen können, welchen er gerade jetzt einnimml? Wie wäre es ihm jetzt, bei den gesteigerten Ansprüchen, die das Publicum an ihn macht, möglich geworden, sich eine so geachtete Stellung in der Gesellschaft zu er werben, wie er solche in der Thal gerade jetzt, und das mehr als Ser ver, genießt? Oder haben das Alles nur die Principalc, nur sic allein und ohne jegliche Hilfe bewirkt? Und was nennt der Hr. Vers, „mäßigste Ansprüche"? Man lese nur die Gehilfcngesuchc im Börsenblatt, wo oft neben unverdrossenem Fleiß und Bescheiden heit, Solidität, wissenschaftlicher und literarischer Bildung noch die Kenntniß der alten und mindestens zwei der modernen fremden Sprachen als unerläßliche Forderung sigurirt, und man wird sich einen Begriff mache» können von den „mäßigsten Ansprüchen", welche heutzutage an den Buchhandlungs-Gehilfen gestellt werden. Wenn aber der Hr..Verf. von sich sagt, daß er „wohlwollend und freundlich gegen sein Personal und dasselbe fast glänzend sala- rircnd, nur Eifer, Thätigkcit, Treue und ein warmes Interesse für sein Geschäft verlange, daß er trotzdem jedoch seit sechs Monaten schon dreimal das Personal habe wechseln müssen, da Faulheit, gänz liche Uncüchtigkeit, Anmaßung und schlechter Lebenswandel bei den cngagirtcn Gehilfen Hand in Hand gingen", so bringt mich diese rücksichtslose Behandlung des Gchilfcnstandcs, die sich übrigens schon in dem einen von ihm gebrauchten Ausdruck: „man gibt dem Gehilfen den Laufpaß" manifestirt, fast auf die Vermuthung, er selbst sei einer von den Proscribirten, und der Schimpf, den er mit diesen Worten dem Gehilfenstande anthue, sei nichts als die Rache eines sich verletzt fühlenden Menschen. Ucberhaupl ist das „Wohlwollende und Freundliche", welches der Hr. Vers, für die Gehilfen zu haben vorgibt, zum mindesten aus seiner Ausdrucks weise schwer zu erkennen, und ich möchte mich daher auch dem „glänzenden Salär", welches er angeblich zahlt, für mein Leben nicht aussctzen. Doch kann der Hr. Vers, in diesem Punkte be ruhigt sein, da er, Gott sei Dank, hierin nicht allein dastcht, und alle Welt ja weiß, wie glänzend überhaupt im Buchhandel sa- larirt und wie wenig dafür gefordert wird. Was schließlich der Hr. Vcrf. den Principalen als Schutz ge gen die Gehilfen vorschlägt, und die Art, wie er seinen Antrag be gründet, lasse ich lieber unbesprochen; es liegt ein so hoher Grad von Lieblosigkeit, Härte und Ungerechtigkeit darin, daß ein Mensch wie ich, der dem Buchhandel mit Leib und Leben ergeben und ge wohnt ist, ihn als einen herrlichen Berus zu betrachten und auszu- übcn, kaum Worte findet, um den Schmerz auszudrücken, welcher ihm dadurch bereitet worden. Um jedoch jenen Vorschlag wenig stens kurz zu charakterisiren: er läuft ebenfalls auf nichts anderes, als — auf eine Proscriptionsliste hinaus, auf eine Proscriptions- listc von Seiten der wohlgcstellten und allseitig geschützten Princi- pale gegen die recht- und machtlosen Gehilfen. Indem Schreiber diese Zeilen schließt, kann er sich die Gcnug- lhuung nicht versagen, zu erklären, daß, soviel Eollegen er noch kennen zu lernen das Vergnügen hatte, ec in dem bei weitem größten Thcilc Männer gefunden habe, die durch Bildung, Tüchtigkeit, Fleiß und Anstand sich der Achtung ihrer Principalc und der ihnen nahe steh enden Kreise zu erfreuen halten. Ein Gehilfe. Curiosum, oder wie man sich heutzutage im Buchhandel für Contoeröffnung bedankt. Obgleich der deutsche Buchhandel im Allgemeinen nur gebildete Leute zu seinen Mitgliedern zählt oder zählen sollte, so begegnet man doch leider hie und da allzu naturwüchsigen Individuen (in Bayern heißt man sic „ungelecktc Bären", oder kurzweg „Fkegel- meicr"), welche geradezu muthwillig und ohne Ursache das Unan genehme im Geschäft vermehren. Zum Beweis dafür und zur Be achtung für ältere Verleger, welche Credit geben sollen, und für jüngere Sortimenter, die denselben, durch die allecgünstigstcn Zeug- IV. S. Nr. 4».
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder