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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.01.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1910-01-29
- Erscheinungsdatum
- 29.01.1910
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- Deutsch
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weise die Tätigkeit der zahlreichen Reisenden, die den Ver käufern ungesetzlicher, amerikanischer Ausgaben von Noten und Büchern die gegenwärtige Bedeutung gibt; sie ver breiten diese Ausgaben in großen und kleinen Städten, ja sogar in Len entfernten Goldsuchergegenden. Anzuwendende Mittel. — Natürlich erfordert eine solche Geltendmachung der Rechte europäischer Verleger die Errichtung einer mächtigen Organisation in Kanada selbst, und diese Organisation würde beträchtliche Kosten verursachen; aber diese letzteren werden trotzdem durch ein gemeinsames Vorgehen der zur Berner Union gehörenden großen Verlags firmen leicht gedeckt werden. In dieser Hinsicht ist uns schon durch den Versuch einer Vereinigung der hauptsäch lichsten englischen Musikverleger ein wertvoller Anhalt ge geben, die die ^uglo - Oauaäiau dlusio Nublislrers' Lssooiatiou für den gemeinsamen Schutz ihres Eigentums in Kanada gegründet haben. Dieser in London als englische lüuitsä OvwpLv^ mit einem Kapital von 250000 Frcs. gegründete Verband hat in Toronto unter Leitung des Herrn John Hanna eine Agentur eingerichtet, und es ist ihm gelungen, die Masse der Nachdrucke englischer Werke zu vermindern, indem er zugleich die Einfuhr seitens der britischen Ver leger zu einem bemerkenswerten und fortgesetzt steigenden Aufschwung brachte. Der Umsatz des Jahres 1905/1806 betrug 185 000 Frcs.; er ist auf 201 600 Frcs. für 1906/1907 gestiegen. Freilich, die ungeheuren Kosten, die einer Einrichtung dieser Art erwachsen, haben diese junge Gesellschaft nur einen sehr bescheidenen Nutzen erzielen lasten, der aber trotzdem von 7400 Frcs. für 1805/1906 schon auf 15 600 Frcs. für 1906/1907 gestiegen ist. Diese Ziffer repräsentiert nur den Nutzen der Gesellschaft. Man muß für jedes Mitglied den persönlichen Nutzen hinzu rechnen, den cs aus den Musikoerkäufen gezogen bat; feiner würden, wenn die gegenwärtige Einrichtung größere Aus dehnung annähme, die Kosten wesentlich dieselben bleiben (oder doch nur in sehr unbedeutendem Verhältnis steigen), und der prozentuale Nettogewinn würde beträchtlich wachsen. Obgleich die so erzielten Resultate bescheiden sind, liefern sie doch einen ebenso bestimmten wie ermutigenden Anhalt für das, was durch eine Einigung der unionistischen oder wenigstens der in hervorragendem Maße interessierten Länder erzielt werden könnte. Es kommt uns nicht zu, genaue Grundlagen für diese internationale Einrichtung zu suchen (die sich natürlich nur den Interessen seiner Mit glieder widmen könnte) oder den Anteil zu bestimmen, der jedem Lande zufallen würde. Vielleicht könnte eine neue Gesellschaft, wie es übrigens die englischen Verleger gedacht hatten, an Stelle der ^uglv-OauaäiM treten und letztere auf nehmen. Das sind Fragen, die die Beteiligten selbst zu entscheiden hätten. Wir können jedoch schon heute ankllndigen, daß die roma nischen Interessen (und insbesondere diejenigen der französi schen Verleger) in dem Projekte einer gemeinsamen Organi sation, mit dem wir uns beschäftigen, die Einrichtung einer Agentur in der Provinz Quevek zu fordern scheinen. Bis jetzt sind fast ausschließlich englische Autoren und Verleger in die Lage gekommen, sich tätig um die Verbreitung ihrer Werke in der Kolonie zu bemühen. Sogar schon vor der Berner Konvention hat die Einfuhr englischer Werke die verschiedenen Gesetzgebungen Kanadas erheblich beeinflußt, und wir haben gezeigt, daß der nach dem Beitritt Großbritanniens und seiner Kolonien zur Union zwischen englischen Schriftstellern und kanadischen Verlegern heroortretende Interessen - Unterschied eine feind selige Bewegung gegen die Konvention hervorrief und einen Konflikt veranlaßtc, der erst im Jahre 1900 durch die Errichtung eines kolonialen Verlagsrechtes endigte. Dieses liefert eine Erklärung dafür, daß, obgleich Quebeck die Ehre gebührt, vor nahezu anderthalb Jahrhunderten das erste gedruckte Buch in Kanada veröffentlicht zu haben, doch Toronto der Hauptsitz des Buch- und 'Notenhandels geworden ist. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß diese Stadt in der großen Provinz Ontario gelegen ist, die die meisten Englisch sprechenden Kanadier bewohnen. Deshalb ist Toronto heute das Zentrum, von wo die englischen Werke nach Quebek, in die Seeprovinzen, nach Manitoba, nach Britisch-Kolunrbien und allen anderen Teilen der Kolonie ver breitet werden. Man muß sich aber erinnern, daß die Provinz Quebek, die wichtigste in Hinsicht auf den Außenhandel der sieben Provinzen des Dominiums, die Wiege der französischen Nieder lassungen Nordamerikas und besonders Neu-Frankreichs war und daß der französische Einfluß dort seit 45 Jahren vor herrschend geblieben ist. Deshalb scheint es notwendig zu sein, die romanischen Werke bis in das Herz dieser Provinz, d. h. entweder nach Quebek oder vielleicht lieber nach Montreal zu bringen. Hierbei erinnern wir übrigens daran, daß durch die Rechtsprechung dieser Provinz und dank einem französischen Roman im Jahre 1906 das Recht der unionistischen Autoren endgiltig anerkannt wurde, und es würde sogar, vom allgemeinen Gesichtspunkte aus betrachtet, förderlich sein, neue etwa notwendig werdende Maßnahmen vor die selben Gerichte zu bringen, deren französische Sympathien außer Zweifel sind. Außerdem ist es wichtig, zu berücksichtigen, daß diese romanischen Wecke, anstatt den englischen Werken Konkurrenz zu machen, im Gegenteil zu deren Verbreitung beitragen. Schluß. Die den unionistischen Verlegern bevor stehende Aufgabe ist mühevoll und schwierig. Wir glauben jedoch, daß sie nicht zögern werden, sie zu erfüllen, wenn man bedenkt, daß Kanada über ungeheure Hilfsquellen verfügt und mit Riesenschritten den Weg des Fortschritts verfolgt, sodaß es für den Handel eins der größten und reichsten Ausbeutungsgebiete darstellt. Man kann die Zukunft dieses Landes mit einer Boden fläche von nahezu 9 Millionen Quadratkilometern kaum ahnen, dessen noch wenig dichte Bevölkerung (sie beträgt weniger als 6 Millionen Einwohner) infolge der immer mehr zunehmenden Einwanderungen jeden Tag in ungeheurem Verhältnis wächst. Diese arbeitsame, den Erzeugnissen des modernen Gedankens leicht zugängliche Bevölkerung müßte nach unserer Ansicht die Aufmerksamkeit Europas ganz be sonders anziehen, dem immer mehr daran liegt, seine Absatz gebiete in fremden Ländern zu erweitern. Übrigens ist die unglaubliche Bedeutung der Nachdrucke geistiger Werke, die in jenem Lande gegenwärtig noch abgesetzt werden, der beredteste Zeuge für den Wert des Gebietes, in dem unsere Tätigkeit ausgeübt werden soll. Wir haben dargetan, daß diese Anstrengung nur durch Aufbietung der Macht eines umfassenden Zusammenschlusses versucht werden kann, der übrigens unbedingt durchführbar ist. Er würde unter der Ägide und zur Aufrechterhaltung der Berner Konvention gebildet worden, die wir alle als den großen Schutzwall sür geistiges Eigentum betrachten, die alle seit ihrem Inkrafttreten ausgearbeiteten Gesetzgebungen beein flußt hat, die die Einmütigkeit unter ihren Bekennern, die sich geistiger Arbeit widmen, erhält und stärkt, und welche schließlich ohne Zweifel alle Länder, die eine künstlerische Literatur besitzen, zu engem Bunde vereinigen wird. Als Schluß dieses Berichts, dessen Ausdehnung von der Bedeutung und Schwierigkeit der behandelten Fragen her- rührt, unterbreiten wir der Besprechung des Kongresses den folgenden Beschluß-Entwurf: I6l"
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