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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.05.1859
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1859-05-28
- Erscheinungsdatum
- 28.05.1859
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18590528
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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1092 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. M 68, 28. Mai. Das Repertorium der bis zum Jahre 1855 in chronologischer Folge gehefteten Vcceinsaclen liegt nunmehr vollendet vor und wird wesentlich dazu beitragen, die Geschäftsführung zu vereinfachen und den ins Amt einlretenden Mitgliedern des Vereins die Uc- bersicht über die Verwaltung zu erleichtern. Da durch die Berechnung des jährlichen Beitrags der Börscnmitglicder auf die Zeit von Ostcrmcssc zu Ostcr- mcssc mannichfachc Unzuträglichkeiten, namentlich Beschwerden der ncueintretcnden entstanden sind, so hat der Vorstand beschlossen, die Jahresbeiträge auf das bürgerliche Jahr zu berechnen und den Beitrag im Anfang eines jeden Jahres pränumerando für dasselbe zu er heben. Jedes neucintretendc Mitglied hat das Eintrittsgeld und den Beitrag für das Jahr, in welchem cs eintrill, bei seiner Aufnahme zu entrichten, gleichviel ob die Aufnahme am Anfänge, oder am Schlüsse des Jahres geschieht. In Ausführung dieses Beschlusses und gleichzeitig aus Rücksicht auf die statutarischen Bestimmungen über den Ein- und Austritt von Mitgliedern (§§.7—12.) ist ein Buch für die Eontrolc der Beiträge eingerichtet worden, das von dem Archivar geführt wird. Auch die Führung der Rolle der Vercinsmit- glieber (§. 6. des Statuts) ist dem Archivar übertragen worden. Eine bisher in den oberen Räumen der Börse befindliche Bibliothek des Vereins ist in den Saal rechts vom Eingänge geschafft und dort ausgestellt worden. Diese von den Deputaten des Leipziger Buchhandels angelegte Bibliothek war seit dem Jahre 1843 gänzlich in Vergessenheit gerathen, und es sind seitdem weder neue Bücher angcschafft, noch die vorhandenen fortgesetzt worden- Gleichwohl bildet dieselbe eine sehr werthvolle Grundlage für eine Büchersammlung, die der Börsenvcrcin nicht entbehren und die seinen Mitgliedern mancherlei Belehrung und Nutzen verschaffen kann. Die Vervollständigung und Fortführung dieser Sammlung erachtet der Vorstand für eine Pflicht des Vereins. Da die Angelegenheit erst bei der im Januar stattgehabten Zusammenkunft des Vorstandes zur Anregung gebracht worden ist, so konnte bisher nur der erste vorbereitende Schritt gcthan, dem Verein der unvollständige Anfang vor das Auge gerückt und dadurch-das Bestreben geweckt und wach erhalten werden, der Bibliothek fortan dieselbe Sorgfalt wie den übrigen Instituten des Börscnvereins zu widmen. Der Vorstand ist bisher durch den umsichtigen Rath des Herrn O. A. Schulz unterstützt worden. Derselbe hat sein Gutachten dahin abgegeben, daß unsere Sammlung auf wenige Zweige beschränkt, in diesen Zweigen aber die größtmögliche Vollständigkeit erzielt werden möge. Dahin gehört: die Literatur und Geschichte des Buck-, Kunst-', Musikalicn-, Landkarten- und Antiquarhandels, sowie der technischen Hilsszwcigc derselben, die Literatur über Urheberrecht und Preßgcsetz- gebung, die Bibliothek-Wissenschaft und bibliographische Lexikographie. Der Vorstand hat sich im Allgemeinen mit dieser Ansicht einver standen erklärt und wird die Ausarbeitung eines Planes veranlassen, der im Börsenblatt veröffentlicht werden soll. Für das laufende Geschäftsjahr ist zur Bestreitung der nöthigsten Ausgaben eine Summe von Zweihundert Thalcrn für die Bibliothek ausgcworfen, und mit Zustimmung des Rechnungsausschusses Ihrer Genehmigung untecbeitct worden. Die Bearbeitung eines Regulativs über die Be nutzung der Bibliothek durch die Mitglieder des Vereins wird Vorbehalten und soll Ihnen zur Zeit zur Bcschlußnahmc vorgclcgt werden- Die von dem Rechnungsausschusse in der Jubilatcmcsse 1858 gezogene Erinnerung, daß über die beiden, vom Bör senverein dem Verwaltungsausschusse vorgeschossenenEapitale von 6000 Thlrn. und 2000 Thlrn. keine Urkunden vorhandensseien, gaben zu Erörterungen Veranlassung, welche hcrauSstellten, 1. daß seiner Zeit keine Schuld-Urkunde, sondern nur eine Quittung über 2000 Thlr. vom Verwaltungsausschusse aus gestellt worden;' 2. daß die 6000 Thlr. zu Bezahlung des Kaufpreises für das Areal zur Börse vom Börsenvcrcin gar nicht mit der Beding ung einer Rückzahlung, sondern nur mit der Verpflichtung des Vcrwaltungsausschusses zur Verzinsung gegeben worden sind; 3. daß eine hypothekarische Sicherstellung des Börsenvereins für diese 6000 Thlr., wie man bis dahin angenommen hatte, auf dem Börsengebäude nicht bewirkt worden ist und gar nicht stattsindcn kann, weil 4. nach dem mit der Universität zur Zeit abgeschlossenen Kaufverträge der Börsenvcrcin selbst Käufer des Areals gewesen ist, obgleich 5. im Grund- und Hypothekenbuche fi'rr Leipzig als Eigenthümer nicht er, sondern aus einem Versehen der Buchhändler- Verein zu Leipzig eingetragen war- Infolge der Verhandlungen mit dem Verwaltungsausschusse ist nun 1. eine Schuld-Urkunde über das Darlehn von 2000 Thlr., 2. eine Urkunde über das Versprechen der Verzinsung von 6000 Thlrn. an den Börscnverein und durch die Vereinbarung mit den Deputaten des Leipziger Buchhändler-Vereins: 3. die Eintragung des Börsenvereins in das Grund- und Hnpothekcnbuch für Leipzig als Eigenthümer der Börse an Stelle des Vereins der Buchhändler zu Leipzig erlangt worden, indem die Hypothekcnbehördc infolge des gestellten Antrags das geschehene Versehen erkannt und die gesetzliche Urkunde dem Börsenvorstandc ausgestellt hat, nachdem die Be richtigung im Grund- und Hypothckenbuche ausgenommen worden war. Bei den Verhandlungen, die bei dieser Gelegenheit mit dem Rath und dem Stadtgericht von Leipzig geführt werden mußten, kam die Frage zur Sprache,, in welcher Weise die Legitimation des Vorstandes und der Ausschüsse des Vereins zu führen sei, da über die von uns getroffenen Wahlen zu den Acten der hiesigen Behörden bisher keine Mittheilung erfolgt war, eine Be scheinigung auf Grund derselben daher nicht ausgefectigt werden konnte- Die von dem Gericht erhobenen Anstände wurden durch die Be reitwilligkeit beseitigt, mit welcher der Rath dieser Stadt die Ausstellung der Legitimations-Urkunde verfügte. Um jedoch für die Zukunft ähnlichen Ucbelständcn vorzubeugen, ist beschlossen worden, bei der Auszählung der Wahlzettel, ebenso wie bei der Hauptversammlung, einen Notar hinzuzuziehen und dem Ralhe alljährlich ein notariell vollzogenes Wahl-Protokoll zur Kenntnißnahmc cinzureichcn. Diebeider Aufnahme von Titeln in dem Verzeichnisse der erschienenen literarischen, künstle rischen und musikalischen Neuigkeiten bisher beobachteten Grundsätze sind nach vorgängiger Berathung mit den Herren Rost, Weigel und Senfs einer Revision unterworfen und das Ergebniß derselben in der Bekanntmachung vom 15. Februar d. I. zusammengestellt worden. In Erwägung, daß die zeitige Bekanntwerdung gerichtlicher Anzeigen über die Eoncurs-Eröffnung zum Vermögen eines zahlungsunfähigen Buchhändlers und der Edictalladungen zu den Anmeldeterminen wesentlich
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