Erscheint jeden Montag. Mittwoch und Freitag, während der Buchhändler-Messe zu Ostern, täglich. Börsenblatt Beiträge für das Börsenblatt find an die Redactton. — Inse rate an die Erpedt tion desselben zn senden. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentbum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. — Leipzig, Freitag den 1. Juli. A mtli che r The i l. Bekanntmachung. Nachdem die Revision der bei der Aufnahme von Titeln in die Verzeichnisse der erschienenen literarischen, künstlerischen und musikalischen Neuigkeiten zu beobachtenden Grundsätze nunmehr zum Abschluß gediehen ist, stellen wir die seither ergangenen Bekanntmachungen für die vier durch den amtlichen Thcil des Börsenblattes veröffent lichten Verzeichnisse zusammen. M- ^ Alle Neuigkeiten, Fortsetzungen und neue Auflagen des deutschen Buchhandels sind an die E. Hinrichs'sche Buchhandlung in Leipzig behufs Aufnahme in das Verzeichniß der r „Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buchhandels" im amtlichen Theile des Börsenblattes unverlangt cinzusenden. Die Aufnahme findet nach folgenden Grundsätzen statt: > > Jedes aufzunchmendc Werk muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses in nnlurn vorliegen; bloße Titeleinsendungen haben ohne Berücksichtigung zu bleiben. 2) Die Einsendung hat dem Zwecke entsprechend alsbald nach Erscheinen, sowie ausschließlich ohne vorherige besondere Aufforderung zu erfolgen. 3) Demgemäß sind zur Aufnahme berechtigt: n) sämmtlichc in den Staaten des Deutschen Bundes und in den deutschen Eantonen der Schweiz erscheinenden neuen Werke, gleichviel in welcher Sprache sie verfaßt sind; k) die Erzeugnisse des Auslandes in deutscher oder einer der beiden elastischen Sprachen, soweit sie in den deutschen Buchhandel kommen. 4) Dagegen sind von der Aufnahme ausgeschlossen: n) bereits verzeichnte Artikel, welche ohne weitere Veränderung wiederholt als „neue Ausgabe" erscheinen oder in Form von Bänden, Lieferungen, oder auch complet von neuem ausgegeben werden; >i) im Auslande erscheinende Werke in fremden lebenden Sprachen und in den todten mit Ausnahme der beiden klassischen. II. In Erwägung, daß die direkte und nach den üblichen Geschäftsgebräuchen normirte Verbindung, in welche eine Anzahl von auswärtigen Firmen mit dem deutschen Sortimentsbuchhandel getreten sind, eine Berücksichtigung ihrer Interessen als gerecht fertigt erscheinen läßt; daß es auch im Interesse des Sortimentsbuchhandels liegt, diejenigen ausländischen Verlagswerke, die nach den gewohnten Geschäftsgebräuchen zn beziehen sind, in derselben Weise wie die Neuigkeiten des deutschen Buchhandels zur Anzeige gebracht zu sehen; daß es jedoch ausreicht, sich hierbei auf Verlagswerke der überall in Deutschland vcrbreitungsfähigen englischen und französischen Literatur zu beschränken, — baben wir beschlossen, ein besonderes Verzcichniß unter der Ueberschrift: „Erschienene Neuigkeiten des ausländischen Buchhandels in englischer und französischer Sprache" (Bekanntmachung vom 14. August 1858.) durch den amtlichen Theil des Börsenblattes zu veröffentlichen. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 179