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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.07.1859
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1859-07-11
- Erscheinungsdatum
- 11.07.1859
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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M 86, I I. Juli. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 1373 Im Jahre 1857 erhielt Hofrath Auer vom Finanzminister Frhrn. v. Bruck den Auftrag, die kaiserl. Papierfabrik Schlögelmühlc bei Gloggnitz zu inspiciren. Als er einst dem Gang der Maschine zur Erzeugung des sogenannten endlosen Papiers zusah. kam ihm der Gedanke, ob nicht die aus der Maschine hervorgehenden Papier- streisen, statt die zahlreichen Manipulationen des Zerschneidens, Zählens, Trocknens, Zusammenlegens, Verpackens w. durchzuma chen, ehe die einzelnen Bogen bedruckt werden, gleich unmittelbar von der Maschine auf die Schnellpresse geleitet werden könnten. Die Schwierigkeiten bei Ausführung dieser Idee schienen nicht un- übersteiglich, Allein eine solche Verbindung der Papiermaschine mit der Schnellpresse ist nicht jeder Buchdrucker in der Lage hcrzustellen. Man mußte daher auf ein Mittel bedacht sein, die Erfindung so zu modisiciren, daß sie jedem Buchdrucker zugänglich wurde. Dieses Mittel bot sich in einem Haspel dar, der, mit aufgcrolltem Papier von entsprechender Länge auf einem Gestell in der Nähe derSchnell- presse aufgehänqt, das Papier dem Druckcnlinder in dem Maaß zu führt, als der Gang der Presse cs erheischt. Maschinenfabrikant Sigl erhielt den Auftrag, eine Schnell presse nach diesem Princip einzurichtcn, und entledigte sich dieser Aufgabe in einer Weise, die nichts zu wünschen übrig läßt. Die Presse ist seit einigen Tagen in der Staatsdruckerei ausgestellt, und arbeitet mit vollkommenem Erfolg. Der Anblick ist um so über raschender, als man keinen Arbeiter dabei lhätig sicht, denn alles geschieht durch mechanische Kräfte. Was nun den Apparat selbst betrifft, so darf ich eine ins Einzelne gehende Beschreibung davon nicht geben, weil die Erfindung in diesem Augenblick noch durch ein Privilegium geschützt ist. Ich bemerke also nur, daß das Wesen der Erfindung darin besteht: das Papier nicht bogenweise, sondern im sogenannten endlosen Zustande auf die Presse zu bringen. Dadurch wird nicht nur der Einleger er spart, sondern es werden auch die Operationen, denen das Papier in einzelnen Bogen bisher unterzogen werden mußte, ehe cs bedruckt war, auf die Hälfte reducirt. Anstatt cs mit ebenso vielen Objecten der Thätigkcit zu thun zu haben, als man Bogen hatte, hat man es jetzt nur mit einem einzigen Object, dem Pap i erh a spcl, zu thun, der gegen 20 Rieß auf einmal faßt. Da ferner die nach dem neuen Princip eingerichtete Schnellpresse keiner Menschenkräfte mehr bedarf, so fallen auch alle die kleinen Hemmnisse weg, welche früher aus der Ungeschicklichkeit, Unachtsamkeit, Trägheit der Ar beiter, kurz aus der Unvollkommenheit der Mcnschcnnatur entsprangen. Mechanische Kräfte irren weder, noch werden sie müde und schläf rig. Welche Verläßlichkeit würde ein Uhrwerk habe», wenn sein Gang von Menschenkräften abhingc? Die Vorkheile der neuen Er findung sind so in die Augen springend, daß man nicht begreift, wie dieselbe so lange auf sich warten lassen konnte. Es ist wahrlich ein zweites Ei des Eolumbus, und das Verdienst des Erfinders nicht hoch genug anzuschlagen. Ich zweifle auch nicht im gering sten, daß man in wenig Jahren keine andern als nach dem neue» Princip construirtcn Schnellpressen mehr sehen wird. (Allg. Ztg.) Rechtsfrage. Es kauft Jemand eine Partie von Stack's Handbuch (das be kanntlich Jeder Nachdrucken kann), desgleichen von einem Anderen eine Partie Psalmen, läßt diese den Stark'schen Handbüchern an heften, reißt beide Titel heraus und druckt einen neuen Titel mit seiner Firma. Hat er das Recht dazu? Darf er nicht, so gut wie er das Handbuch ganz Nachdrucken kann, auch einen ein zelnen Theil, was doch der Titel ist, abdrucken und seine Verlags firma hinzufügen, da doch das Buch in seiner Zusammensetzung et was Neues, Eigenthümliches hat?—Um gütige, gründliche Erörter ung dieser Frage wird gebeten. St. Was das Börsenblatt heute ist und wa-Z eS seiner Bestimmung gemäß sein sollte. Kritische Bemerkungen und pis ckesickeri-, von Otto Spanier. 8ilie iVa et stuclio. Vorbemerkung. Es ist nicht das erste Mal, daß die Thätigkcit der Rcdaction von Personen angegriffen wird, welche dieselbe unbequem empfinden mochten. Dies ist Jedermanns Recht; nur werde ich mich dadurch nicht beirren lassen, auch ferner an den Grundsätzen und Bestreb ungen festzuhalten, denen die Anerkennung der Verständigsten unseres Standes zutheil geworden ist. Gegen die nachstehenden Anklagen, soweit dieselben dem Bereiche der reinen Kritik angehörcn, mich selbst zu rechtfertigen, kann mir nicht in den Sinn kommen, wohl aber halte ich mich verpflichtet, zur Richtigstellung der Thatsachen das jenige beizudringen, was zu besserem Verständniß des Falles oder zur Beurtheilung der Natur deS Angriffs erforderlich schien. Julius Krauß. Nachdem ich durch actenmäßige Darlegung des ThatbestandeS die Nichtigkeit des von Hrn. Fr. Gecstäcker in Nr. 78. d. Bl. gegen mich gerichteten Angriffs nachgewiesen habe, bleibt mir noch übrig, das Benehmen der Redaction des Börsenbl. zu beleuchten, welche den Gerstäcker'schcn Scandalartikel nicht nur überhaupt in das Bör senbl. zuließ, sondern ihm sogar im redaktionellen Theile desselben eine Stelle einräumte. H Die Verblendung des Hrn. Redacteurs, das gänzliche Verken nen seiner Stellung und deren Pflichten grenzt in der That an das Unglaubliche. In einem frühcrn Falle verwehrt er einem Buch händler den Zutritt zu den allerheiligsten Räumen des Börsenbl. unter dem Vorgeben, daß Einsender nicht Börscnmitglied und deß- halb auch nicht berechtigt sei, zu verlangen, daß die Rcdaction seine Mitthcilung im redactionellen Theile abdrucke; dabei hat der Hr. Rcdacteur nichts Eiligeres zu thun, als den durch jene Einsendung angegriffenen Freund hiervon sofort in Kenntniß zu setzen, so daß Angriff und Abwehr in einer und derselben Nummer des Anzeigc- thcils des Börsenbl. erscheinen. In gegenwärtigem Falle aber öffnet er sogar einem Nichtbuch händler H ohne weiteres die Spalten des redactionellen Thciles deS Börsenbl., und hält cs nicht einmal für nöthig, in soweit den An stand zu beobachten, daß er, wie er es doch bereits anderwärts ge- than, mich, ein am Orte wohnendes Bärsenmitglied, von dem leicht fertigen Angriffe eines Nichtbuchhändlecs vor dessen Abdruck in Kenntniß setzt. 1) Die Mitthcilung Hrlt. Gerstäcker's über seine» Streitfall mit Hrn. Spamer an und für sich würde allerdings keinen Anspruch darauf gehabt haben, in den nichtamtlichen Theil des Börsenbl. zugelaffen zu werden, und würde darin nicht ausgenommen worden sein. Wohl aber hat die darin angeregte wichtige Frage: ob bei doppelter Verwendung eines Manuscripres der Verfasser auch doppelt zu honoriren sei oder nicht, allgemeine literarische Bedeutung und mußte uns zur Aufnahme ver pflichten. Die Red. 2) Der Gcrstäckcr'schc Beitrag, welcher schon seines Gegenstandes wegen aufnahmefähig erschien, ist uns noch überdies von einem Vcrcine- mitgliedc mir dem Ersuchen um Aufnahme in den nichtamtlichen Theit zugegangen. Die Red. 3) In Fällen, wo cs aus der Darstellung hcrvorgeht, daß cs sich um verschiedene Auffassung gewisser Verhältnisse handelt, haben wir allerdings für angcmcsscn gehalten, wenn nicht zwingende Umstände cs verhinderten, den gegnerischen Theil von einem vorlieginden Angriff in Kenntniß zu setzen, und womöglich die Entgegnung zum gleichzeitigen Abdruck zu bringen, um dadurch das Urkheil zu erleichtern und die Sache schneller zum Abschluß zu bringen. Wo aber, wie in dem gegenwärtigen Falle, eine einfache Tharsache berichtet wird, gegen deren Wahrheit uns ein Zweifel gar nicht bcigehen kan», haben wir durchaus keine Veran lassung, den sofortigen Abdruck aufzuhalten. Die Red.
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