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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.02.1854
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1854-02-22
- Erscheinungsdatum
- 22.02.1854
- Sprache
- Deutsch
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313 1854.) die Verantwortlichkeit für eine Verzögerung von einer bestimmten Person ab ins Unbestimmte zu übertragen, wäre cs dem Einsender lieb, die Ansicht von College», eventuell auch darüber zu vernehmen, ob durch eine Beschwerde bei der General-Postdicektion ein anderes Resultat erzielt werden dürfte. In Folge Ihrer Beschwerde v. 3. v. M. darüber, daß das Packet Bücher, welches mit dem hier wieder beiliegenden Schreiben an Sie am 2t. Dezember pr. in Leipzig zur Post gegeben worden, Ihnen erst am 27. es. m. zugegangen sei, wiewohl Sie den Begleitbrief bereits am 24. erhalten hätten, habe ich zwar eine genaue Untersuchung über die Ver anlassung dieser Verzögerung anstcllen lassen- Es ist hiebei indeß nur ermittelt worden, daß das Packet in Glogau als überzählig gelagert hat und von da nach***abgesandt worden ist, nachdem das Postamt in Glogau dessen Lagerung in Glogau bemerkt batte. Ln welchem Tage das fragliche Packet in Glogau cingegangen ist, und welcher Beamte an dieser Versendung Schuld ist, hat sich jedoch nicht feststcllen lassen- Dergleichen Unregelmäßigkeiten sind allerdings in der Weihnachtszeit, während welcher der Päckerei-Vcrkehr bei den Postanstalten einen er heblich größeren Umfang erreicht, nicht gut zu vermeiden. Die von Ihnen nachgesuchte Erstattung des Portos für das Packet mit S-s habe ich nicht verfügen können. Nach den gesetzlichen Be stimmungen sind dergleichen Erstattungen nur im Falle eines Verlustes zulässig, wogegen die Postverwaltung nach den §§- 10 und 16 des Postgesetzes vom 5. Juni 1852 für einen durch verzögerte Beförderung oder Bestellung der ihr übergebenen Sendungen entstandenen mittelba ren Schaden oder entgangenen Gewinn nicht zu haften hat. Ich habe unter solchen Umständen das dortige Postamt nur anwei- scn können, Ihnen das Franco für die vorliegende Beschwerde mit 2 und das Porto für den, wegen des Verbleibs des Packets erlas senen Laufzcttel, dessen Aushändigung an Sie übrigens nicht geschehen durfte, mit 1 S->( zu erstatten, Liegnitz, den 2. Februar 1854. Der Ober-Post-Direktor. In Vertretung Der Postrath. Preußische Zeituugs-Stencrsachc. In Folge der Aufforderung in Nr. 14 des Börsenblattes „Aus Süddcutschland", will ich mich gerne auch an diesem Orte allgemein, wie ick dies bereits vielen Verlegern von besteuerten Zeitungen gegen über privatim gethan, bereit erklären, die Gründe, weshalb eine außerhalb Preußen erscheinende Zeitschrift von der preußischen Behörde für steuerpflichtig erachtet wird, ob des I n ha llcs, oder ob der Inserate wegen, an dem betreffenden Orte zu ermitteln und dem Verleger mitzutheilen. Es ist mir seither mit Leichtigkeit und ohne viele Umstände möglich gewesen, an der bezüglichen Stelle bereitwilligst Auskunft zu erhalten, so daß mir, solche noch in zahlreicheren Fällen zu erlan gen, zu große Arbeit nicht machen wird. Berlin, den 3. Februar 1854. Julius Springer. Auch ei» Schcrslein zur Erzielung einer einfachen, klaren und sichern Buchführung im Buchhandel! Gewiß haben alle Jene, die mit der Handhabung der Buch- Händlcr-Strazzen betraut sind und ihre Aufgabe möglichst schnell und verläßlich lösen wollen, gleich mir mit herzlicher Freude die erste Factur der Firma: G. I. Man; in Regcnsburg, für Rechnung 1854 laufend, begrüßt; denn dieselben sind von nun an in Ncugroschcn berechnet, und alle Posten sind ins bielto gestellt. Freundlichen Dank dafür! Möge nun das ohnehin winzige Häuflein der noch übrigen Gu- tengröschler, das nun wieder um eine Firma rcducirt wurde, dem gleichen Beispiele folgen! Schreiber dieser Zeilen appellirr an diese 11 Firmen (unter 1500!) im Interesse der guten Sache und bringt bei dieser Gelegenheit noch zwei pia vosicloria zur Sprache, welche gewiß so mancher meiner Herren Eollegcn auch seit Jahren auf sei nem Herzen trägt. 1) In der guten alten Zeit (leider ist sie entschwunden!) wurde Alles mit sehr seltenen Ausnahmen ins Orckinsirs gestellt und bei der Abrechnung ganz einfach das altherkömmliche U un geschmälert für den Sortimenter abgezogen und die Rechnung kurz abgeschlossen. Jetzt und leider mit jeder Woche mehr, wo unter 10 Artikeln bald 9 mit dem geschmälerten Rabatt von ^ berechnet werden, erschwert die Berechnung der Va-Posten in der Oräinsir-Linie die Abrechnung und giebt sehr oft zu Dif ferenzen Anlaß; darum: nichts einfacher und sicherer, als alle Posten ohne Unterschied in's bietto zu stellen und die Verkaufs preise allemal vor der Linie zu bemerken, wie dies bereits die meisten Firmen thun. 2) Wie lange noch werden wir uns gegenseitig mit der kleinlichen Berechnung von Bcuchtheilen abquälen? Es ist zwar von ei nigen achtbaren Firmen diese Pscnnigfuxerei aus den Strazzen gebannt, allein die Mehrzahl der College» hängt noch unwider ruflich an diesen Pfennigen. Ich proponicc daher, um nicht mit der Thüre ins Haus zu fallen, sich wenigstens auf halbe N-s (5 zu beschränken, wenn es sonst nicht möglich scheint, den Bruchtheil ganz zu beseitigen. Sspienti sat! Ein Freund einfacher, klarer, sicherer und rascher Buchführung. Noch ein Fall. Nennt Herr 4. das nicht auf den Buchhandel störend einwir- kcnd, wenn er die Subscribentensammlcr-Materialen zur evangel. Prachtbibel an eine Privatperson, nicht einmal an einen Buchbin der, schickt? Besagte Privatperson ist nur Agent mehrerer Versiche rungs-Anstalten. Herrn 4 's Leute scheinen aber in der Buchhändler-Geo graphie doch nicht so unbewandert zu sein, als er in Nr. 154 d. B.- Bl. darlegcn möchte! Obschon mein Städtchen nicht zu den größe ren gehört, ist meine Firma wohl berücksichtigt worden, nur mit dem Unterschiede, daß ich die Probehefte 14 Tage später über Leipzig er hielt, nachdem an die Privatperson die Materialien direct per Post gesandt waren. War dies auch nur ein Versehen der Leute? dann möchte der Rath hier nicht am unpassenden Orte sein, so unzuver lässigen Menschen doch kein Geschäft zu übertragen, das die größte Sorgsamkeit erfordert. k. in 44'. Ein Beitrag zu dem segensreichen Wirken des schon oft er wähnten heiligen Äarl BorromäuS-Dcreins. Heute erhalte ich folgende Anzeige, die ich Herrn G- I. Man; in Regcnsburg im Original zuscnde: Herr Bück, „Scpp's Hcidenthum re- bekomme ich vom Borromäus-Vereine zu 3^ 16 N-^ (Vcrlag von G. I- Manz, Ladenpreis 5^ lON-s) und die Merkmale der Liebe zu 10 N-s (Trier, Fr. Lintz, 15 N-(). Es ist hieraus begreiflich, warum ich diese und andere vom Borromäus-Vcreine gebotenen Bücher nicht bei Ihnen nehme." gez. Engling. (Professor der Philosophie am Athenäum hierselbst.) Dieser Anzeige schloß ich folgende Zeilen an: Da ich unmöglich mit dem Borromäus-Vereine concurriren kann, was übrigens durch die vorstehende Bemerkung des Herrn Professor Engling bestätigt wird, so werde ich mich in der Zukunft für den Absatz von Nova, die an den Verein übergcgangen sind, nicht mehr verwenden und bitte Herrn G. I- M. in R., mir fernerhin keine solche Novitäten unverlangt zu übersenden, da ich das dafür ausgelcgte hohe Porto berechnen müßte. Luxemburg, 8. Februar 1854. V. Bück. Sepp gehört also auch, nach dem Urtheile des Vorstandes des Borromäus-Vereins, zu den volksthümlichen katholischen Werken, deren Verbreitung der Verein sich besonders angelegen sein läßt. V. Bück.
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