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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.09.1878
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1878-09-16
- Erscheinungsdatum
- 16.09.1878
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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215, 16. September. Nichtamtlicher Theil. 3591 5) Der Gewinn des Geschäftes wird am Schlüsse des Geschäfts jahres auf die gezeichneten Antheile pro rat» vertheilt. Das sind die Hauptmomente der Reform. Es würde die Raumesgrenzen dieses Blattes überschreiten, wollte ich an dieser Stelle die zweifellose Lebensfähigkeit eines solchen Institutes Nach weisen. Wer die Macht der genossenschaftlichen Vereinigung kennt, wer sie, wie gewiß Viele, noch genießt, wird diese Vorschläge nicht mit Kopfschütteln beurtheilen. Selbsthilfe ist das Prinzip der Genossenschaften und diese allein hat dieselben groß gemacht. 20 kleine Sortimentsgeschäfte bilden ein großes; der Schwache wird in der Gesammtheit stark. Um solche Vorschläge durchzusprechen (das Schreiben thuts nicht) wäre eine Bnchhändlerversammlung gewiß gut. Die General versammlung des Börsenvereins ist nicht dazu geeignet. Wenn jedoch der Börsenverein zur nächsten Ostermesse einen Buchhändler tag zusammenberiese, der vom gesammten Buchhandel event. durch gewählte Delegirte beschickt würde, so würden sich wohl Kräfte fin den, Ideen in die Wirklichkeit zu übertragen, so würden wohl Be schlüsse gefaßt werden, die fruchtbringend und executivisch wirken könnten. Die Enquste, die jetzt zusammentreten soll, wirds nicht schaffen, weil hierzu meist nur Personen einberufen werden, die der besser situirten Minderheit angehören und die demnach nur einseitig urtheilen. 6. Was ist Schleuderet im deutschen Buchhandel? Wir wollen es versuchen, diese hier oft und zuweilen recht keck aufgeworfene Frage vom allgemeinen Gesichtspunkte aus zu beant worten. Also wer schleudert? 1) Derjenige, welcher neue Bücher, Kunstwerke und Musikalien öffentlich unterm Ladenpreis anzeigt. 2) Wenn Leipziger, Berliner und andere Firmen die Vor theile, welche ihnen die nahen Commissionslagerplätze bieten, dazu benutzen, ihre Arme möglichst über ganz Deutsch land auszustrecken und gerade die besseren Käufer von Büchern, Musikalien und Kunstwerken an sich zu ziehen durch Anbieten eines so hohen Rabatts, wie ihn der übrige Sortimentshandel nicht gewähren kann, ohne sich zu Grunde zu richten, und wie ihn auch diese Schleuderer nursolangezu geben im Stande sind, als jene Auslieferungslager und die Francolieferung dahin bestehen und die Zahl dieser Schleuderer noch gering ist, sie somit riesigen Umsatz erzielen können. 3) Wenn ein Sortimenter für sich allein, ohne Rücksicht auf den in seinem Wirkungskreise unter den College:: bestehenden Usus und ohne vorherige Verständigung mit den concurrirenden Kollegen, einen Rabatt an Privatkunden einführt oder den etwa dort schon üblichen Rabatt noch erhöht. 4) Wenn ein Sortimenter an prompt zahlendeWiederverkäufer (Hö. nicht Buchhändler re.) vom festen und vom abgesetzten Commissionsgut durchschnittlich mehr als die Hälfte des jenigen Rabatts abgibt, den er bei Baarbezug, Freiexemplare mit gerechnet, vom Verleger erhält. An sogen. Filialen, also bei ausschließlicherLieferung, bedeutendem Umsatz und kurzen Zahlungsfristen sowie bei Musikalien dürfte ein entsprechender höherer Rabatt zu bewilligen sein. 5) Wenn ein Sortimenter, bez. ein Engrossist oder Commissionär an (kleine) Buchhändler rohes und gebundenes Sortiment so billig liefert, daß er dabei voraussichtlich aus die Dauer nicht bestehen kann, z. B. wenn er mit Baar-Rabatt (incl. Freiexempl.) der Verleger und für einen kaum die Spesen deckenden Procent-Aufschlag liefert. Allen solchen Schleuderfirmen (1—5) müßte seitens der Ver leger nur gegen baar und nur mit 10U Aufschlag auf den Netto betrag der Factur und nur vom Verlagsorte aus geliefert werden. Bei dieser Gelegenheit noch einige kurze Bemerkungen und Vor schläge über die anderen Punkte der Tagesordnung der bevorstehen den Weimarer Konferenz. »ä I. Der durch die schrankenlose Gewerbefreihcit dem Buch handel zugesügte Schaden liegt offen zu Tage, doch wünschen wir keineswegs das Concessionswesen der vorigen Zeit zurück, wohl aber die Prüfung und zwar in Bezug auf die nothwendigste Kenntniß der Preß- und Nachdrucksgesetze und anderer unser Geschäft angehenden gesetzlichen Be stimmungen, sowie der Literaturgeschichte, und endlich Prü fung in den zur Geschäftspraxis unentbehrlichen Kennt nissen, sofern der Nachweis, den Buchhandel ordentlich erlernt zu haben, nicht beigcbracht werden kann. »ä II. Durch Ankündigungen ohne Verkaufspreise wird kein lohnender Absatz erzielt werden, auch verleiten solche eben sosehr zu willkürlichem Steigern als Hinabdrücken der sonst üblichen Ladenpreise, es würden also Verleger wie Sorti menter und Käufer dadurch benachtheiligt. Außerdem be dingt der geringe Umfang des Literaturbedürfnisses im Volke und das Rabattgeben an Wiederverkäufer den nur scheinbar hohen Buchhändler-Rabatt, dessen Höhe durch Feststellung und Ankündigung eines durch ganz Deutsch land gültigen Ladenpreises dem Bücherverkäufer verdeckt wird. »ä III. Eine Vermittelung durch Zwischenhändler für die kleinen Sortimentshandlungen erscheint uns unzweckmäßig, weil einerseits die Commissionäre dieses Mittlergeschäft schon besorgen und andrerseits 1) der Verleger interessirt ist zu erfahren, in welchen Gegenden sein Verlag Absatz findet, welche Sortimenter ihn empfangen, und weil durch den Wegfall vieler directer Verbindungen ihm manches Absatzfeld für seine Novitäten so gut wie verloren geht; und weil 2) der Sortimenter das Emporkommen der Engrosgeschäfte nicht wünschen kann. Uebrigens steht es jedem Sortimenter frei, seinen Bedarfdirect oder auszweiter Hand zu beziehen, wie es andrerseits dem Verleger unbe nommen bleibt, solchen Engrossisten und Commissionären, welche seinen bösen Schuldnern und den Schleuderer» durch Lieferung seines Verlages wissentlich Vorschub leisten, letzteren gar nicht mehr oder doch nur unter Einschrän kungen zu liefern. Wer einigen gangbaren Verlag besitzt, der weiß auch, wie gar viele alte kleine Saldo-Reste in allen Ländern hängen bleiben, die zusammen eine große Summe ausmachen und einzeln eingeklagt, mindestens viel kostbare Zeit erfordern würden. »ä IV. Wer nur, wie Schreiber dieses, es einmal versucht, der wird sich überzeugen, daß die Versendung halbjährlicher, ja selbst vierteljährlicher Rechnungen an Kunden vielen derselben angenehm ist, daß hübsche Summen eingehen und daß, abgesehen von dem Vortheil leichteren Ausgleichs et waiger Rechnungsdifferenzen und gegründeterer Abwehr von bedenklich steigenden Credit-Ansprüchen, auch sonst diese Einrichtung dem Geschäfte mindestens keinen Schaden zu fügt. Bei solcher Einrichtung wird es auch leichter, all gemein anstatt des gemeinschädlichen Rabatts einen angemessenen Disco nt, aber nur für prompte Zahler, einzuführen. Zur Verminderung der Baarpackete und leich teren Erlangung von Conto-Eröffnung beim Verleger em- 489*
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