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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.01.1873
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1873-01-02
- Erscheinungsdatum
- 02.01.1873
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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2 Amtlicher Theil. ^5 1, 2. Januar. Währung rechnen, Jahresrechnung gewähren, ihre Neuigkeiten L condition geben und in Leipzig ausliefern lassen, werden jedoch in dem Verzeichniß Aufnahme finden. Dagegen sind alle Darstellungen unsittlichen Charakters, Gegenstände von bloß localem Interesse und gewöhn liche Bilderbogen unbedingt ausgeschlossen. Die im Interesse des Kunsthandels wünschenswerthe Vollständigkeit unseres Verzeichnisses wird nur durch die sofortige Einsendung der Kunst-Novitäten seitens der betreffenden Herren Verleger erreicht werden können. III. Alle erschienene Neuigkeiten, die dem Bereiche des Musikalienhandels angehören, sind an Herrn Barth olf Senfs in Leipzig unverlangt einzusenden. Die Veröffentlichung dieses Verzeichnisses erfolgt allmonatlich, jedoch auch in kürzeren Fristen, falls hinreichendes Material dafür vorhanden ist. Zur Aufnahme in dieses Verzeichniß sind in der Regel nur solche Artikel berechtigt, die in den Staaten des früheren Deutschen Bundes und in den deutschen Cantouen der Schweiz erschienen sind; doch werden auch wichtige Neuig keiten von ausländischen Verlegern, die mit dem deutschen Musikalienhandel in regelmäßigem Verkehr stehen, nach Ermessen Aufnahme finden. Berlin, Bonn und Leipzig, den 1. Januar 1873. Oer Oorstan- -cs Üfiesenvereins der Deut scheu DuchlM-lcr. Julius Springer. Gust. Marcus. Carl Voerster. Bekanntmach u n ff. Ungeachtet der ausdrücklichen Bestimmung des Börsen-Statutes (Z. 5.), daß die Mitgliedschaft des Börsenvereins auf der Person beruht, werden von den Nachfolgern und Käufern buchhändlerischer Geschäfte, deren seitherige Besitzer Mitglieder des Börsenvereins sind, stillschweigend die Rechte und Vortheile der Mitgliedschaft in Anspruch genom men, ohne daß jene die Mitgliedschaft für ihre Person neu erwerben. Der Vorstand ist genöthigt, auf das bestimmteste und ohne jede Ausnahme darauf zu achten, daß nur Die jenigen die Vortheile der Mitgliedschaft genießen, welche für ihre Person die Mitgliedschaft erworben habe n. Wir müssen jede Zumuthung, hiervon abzugehen, bestimmtest zurückweisen. Berlin, Bonn und Leipzig, den 1. Januar 1873. Oer tlorstmiii -cs Lörsenvereuu; der Deutschen Lisch Ich ii-Irr. Julius Springer. Gust. Marcus. Carl Voerster. Nichtamtlicher Theil. Das optische Verhalten von Fractnr und Antigua. Wenn man die Straßen Berlins oder anderer großer Städte durchwandert und die Aufmerksamkeit auf die Firmenschilder und Häuser-Jnschriften richtet, so kann man leicht die Thatsachc con- statircu, daß die überwältigende Mehrheit derselben mit lateinischer Druckschrift hergestellt ist. Gibt doch auch der Magistrat unserer kaiserlichen Residenz die Fractnr bei Bezeichnung der Straßen und Plätze auf und wendet sich in den neuen Inschriften der An tiqua zu. Woher diese ausfallende Erscheinung, da doch andererseits bei unseren Druckschriften, mit Einschluß der politischen und schönwissen schaftlichen periodischen Presse, unbestritten das entgegengesetzte Verhältniß stattfindet und somit die Fractur dem Publicum that- sächlich die ungleich geläufigere Schristgattnng ist? Die Benutzung der Antiqua zu Inschriften, welche noch aus größeren Entfernungen wahrgenvmmen werden sollen, ist kein Spiel des Zufalls; es liegen derselben vielmehr Naturgesetze zum Grunde, welche von dem betheiligten Publicum zwar nicht gekannt, deren Vorhandensein aber richtig empfunden wird, oder vielmehr, welche sich mit zwingender Nothwendigkeit Geltung verschaffen. Damit soll nicht bestritten werden, daß auch noch andere Momente, wie z. B. die Rücksicht auf den Fremdenverkehr rc., zur erschöpfenden Erklärung der Thatsache herangezogen'werden können; ich lasse die selben aber hier außer Betracht. Da die Gesetze, welche die Formen der Schriftzeichcn für- öffentliche Inschriften beherrschen, wenn auch nicht in derselben Strenge, auf die Lettern unserer Druckschriften Anwendung finden, so sei es gestattet, dieselben hier in möglichster Kürze darzulegen und die Frage: Fractnr oder Antiqua? von einem Standpunkte aus zu betrachten, der meines Wissens bisher noch so gut wie gar keine Beachtung gefunden hat. Die physiologische Optik faßt eine Reihe von Erscheinungen unter dem Namen der Irradiation zusammen; ihnen allen kommt die gemeinsame Eigenschaft zu, daß beleuchtete Flächen größer, die benachbarten dunklen Flächen kleiner erscheinen als sie wirk lich sind. Für die Untersuchung der optischen Verhältnisse der Schrift lichen sind insbesondere zwei jener Erscheinungen von Wichtigkeit. Helmholtz kleidet sie in die Sätze: Helle Flächen erscheinen ver größert, — nahe liegende Helle Flächen fließen zusammen. — Die
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